Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Kennleuchten gemäß DIN 14620 Typ D

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.autobahn.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Die Autobahn GmbH des Bundes
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, vermögensmäßige Verwaltung und Finanzierung der Autobahnen und anderer Bundesfernstraßen nach Maßgabe von §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 1 InfrGG

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Kennleuchten gemäß DIN 14620 Typ D

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34990000 Ausrüstung für Kontrolle, Sicherheit, Signalisierung und Beleuchtung
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Im Rahmen der Bewirtschaftung, der Instandhaltung und des Ausbaus der bundesdeutschen Autobahnen wird eine Rahmenvereinbarung zur Belieferung mit Kennleuchten nach DIN 14620 Typ D in Gelb zur Ausstattung von Einsatzfahrzeugen PKW der Autobahn GmbH des Bundes vergeben.

Die von der zu vergebenen Rahmenvereinbarung umfasste Maximal- / Höchstmenge beträgt insgesamt 1300 Stück.

Die Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Der Leistungszeitraum/ die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung (am 01.12.2021) und endet am 31.12.2023 (somit 25 Monate).

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Leistungsinhalt sind Kennleuchten nach DIN 14620 Typ D in Gelb zur Ausstattung von Einsatzfahrzeugen PKW der Autobahn GmbH des Bundes.

Die Kennleuchten dienen zur Absicherung der Einsatzfahrzeuge im Bereich des öffentlichen Straßenverkehrs, insbesondere im Bereich der Bundesautobahnen. Es ist also ein Warnsystem mit hoher Leistungsstärke und umfassenden Funktionen indiziert.

Währende der Verwendung werden öffentliche Straßen und Nebenflächen, befestigte sowie unbefestigte Feld- und Wirtschaftswege befahren.

Zum Leistungsumfang zählen die Kennleuchten, die Steuergeräte/Bedienelemente samt Verkabelung, Halter und Montageset für die beschädigungsfreie Montage (Details siehe Leistungsbeschreibung), Versand und Verpackung aller vorgenannten Komponenten an die Bezugsstellen der Autobahn GmbH des Bundes.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 202-527035
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
30/11/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Altenkirchen
NUTS-Code: DEB13 Altenkirchen (Westerwald)
Postleitzahl: 57610
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Abrufberechtigung: Die Autobahn GmbH des Bundes und die Niederlassungen sind gemäß der Rahmenvereinbarung berechtigte Stellen, auf eigene Rechnung Leistungen aus der Rahmenvereinbarung abzurufen:

• Die Zentrale, Friedrichstr. 71, 10117 Berlin,

• Die 10 Niederlassungen:

o NL Nord Heidenkampsweg 98, 20097 Hamburg,

o NL Nordost An der Autobahn 111, 16540 Hohen Neuendorf (OT Stolpe),

o NL Ost Magdeburger Straße 51, 06112 Halle,

o NL Nordwest Gradestr.18-20, 30163 Hannover,

o NL Westfalen Otto-Krafft-Platz 8, 59065 Hamm,

o NL Rheinland Hansastr. 2, 47799 Krefeld,

o NL West Bahnhofsplatz 1 - 3, 56410 Montabaur,

o NL Südwest Augsburger Straße 744, 70329 Stuttgart,

o NL Nordbayern Flaschenhofstraße 55, 90402 Nürnberg,

o NL Nordbayern, Bayreuth Wittelsbacherring 15, 95444 Bayreuth,

o NL Südbayern Seidlstraße 7 - 11, 80335 München.

Die in Abschnitt II. unter 1.7) sowie in Abschnitt V. jeweils unter 2.4) eingetragenen Auftragswerte wurden aus technischen Gründen eingetragen, da die Formularfelder dieser Bekanntmachung nicht frei bleiben können.

Die Preise werden nicht veröffentlicht, da sie Geschäftsgeheimnisse darstellen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B. https://www.gesetze-im-internet.de /gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

Etwaige Rügen sind über die Vergabe-Plattform oder über die unter I.3 angegebene Kontaktstelle anzubringen.

§ 160 GWB lautet:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; derAblauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetzeiminternet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB)

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/12/2021