Planungsleistungen für die Erneuerung der OD Niddatal-Bönstadt mit Sanierung der Wasser- und Abwasserleitungen Referenznummer der Bekanntmachung: HEUSSEN-2021-0018
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Niddatal
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Postleitzahl: 61194
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.niddatal.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Niddatal
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Postleitzahl: 61194
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.niddatal.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für die Erneuerung der OD Niddatal-Bönstadt mit Sanierung der Wasser- und Abwasserleitungen
Planungsleistungen für die Grundhafte Erneuerung der Ortsdurchfahrt Niddatal-Bönstadt mit gleichzeitiger Sanierung der Wasser- und Abwasserleitungen
Stadt Niddatal
Fachbereich IV/3 Tiefbau
Hauptstraße 2
61194 Niddatal
Planungleistungen für Ingenieurbauwerke, alle Grundleistungen LPH 1 bis 9, gemäß Teil 3, Abschnitt 3 § 43 Abs. 1 HOAI bezogen auf Abwasserleitungen und Wasserleitungen und für Verkehrsanlagen, alle Grundleistungen LPH 1 bis 9, gemäß Teil 3, Abschnitt 4 § 47 Abs. 1 HOAI bezogen auf den Straßenausbau
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über das Nicht-Vorliegen vomn Ausschlussgründen
- Eigenerklärung des Bewerbers über den Eintrag in die Ingenieurliste oder sonstiger Nachweis der Bauvorlageberechtigung im Land Hessen
- Bei juristischen Personen: Vorlage eines Handelsregisterauszugs, nicht älter als drei Monate bei Abgabe des Teilnahmeantrags. Hieraus muss hervorgehen, dass der Unterschriftsleistende für das Unternehmen vertretungsberechtigt ist und die
auftragsgegenständlichen Leistungen zu dem satzungsgemäßen Geschäftszweck gehören
- Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer
Deckungssumme von mind. 2.000.000.- € für Personenschäden und 2.000.000.- € für sonstige Schäden, jeweils zweifach maximiert im Versicherungsjahr mit Benennung der Versicherungsgesellschaft oder alternativ eine Versicherungsbestätigung, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine entsprechende Versicherung mit den geforderten Deckungssummen zugesagt wird.
- Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mit vergleichbaren Leistungen. Als vergleichbar werden Leistungen angesehen, die Maßnahmen für Kanal-, Abwasser- und Straßenbau darstellen.
Der gemittelte Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 200.000,- € netto betragen haben.
- Eigenerklärung zu Ausführungs- und Lieferinteressen des Bieters (§ 46 Abs. 2, § 73 Abs. 3 VgV)
- Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter/innen der letzten drei Jahre im Jahresdurchschnitt, aufgeteilt nach Fachrichtungen sowie nach Führungskräften und weiteren Mitarbeitern/innen
- Vorlage von Referenzen, die in Bezug auf Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Als vergleichbar werden Referenzen angesehen, die Maßnahmen für den die Maßnahmen für Kanal-, Abwasser- und Straßenbau in vergleichbarer Größenordnung darstellen.
- Es müssen mindestens 3 Mitarbeiter für die Planung von Ingenieurbauwerken und 2 Mitarbeiter für Verkehrsanlagen einschließlich des Büroinhabers beschäftigt sein.
- Es müssen mindestens 2 Referenzen vorgelegt werden, bei denen
mindestens die LP 2 - 8 bearbeitet wurden und bei denen die LP 8 abgeschlossen ist oder unmittelbar vor dem Abschluss steht. Der Abschluss der LP 8 darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)