-YOUgend - go for future- Geschäftsstelle Angermünde - Schwedt/O. - Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten des Landkreises Uckermark Referenznummer der Bekanntmachung: 521-EU-1-21-10-VgV
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Prenzlau
NUTS-Code: DE40I Uckermark
Postleitzahl: 17291
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uckermark.de
Abschnitt II: Gegenstand
-YOUgend - go for future- Geschäftsstelle Angermünde - Schwedt/O. - Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten des Landkreises Uckermark
Leistungsgegenstand ist die Durchführung einer Maßnahme nach § 16 Abs. 1 S. 2 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und 5 SGB III im Landkreis Uckermark.
Diese Maßnahme dient der nachhaltigen Eingliederung junger Menschen mit unterschiedlich stark ausgeprägten Vermittlungshemmnissen in den Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt und vereint eine Kombination aus Elementen der
- Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt,
- Feststellung, Verringerung und Beseitigung von Vermittlungshemmnissen,
- Vermittlung in eine versicherungspflichtige (nachhaltige) Beschäftigung oder in eine Ausbildung,
- Stabilisierung der Beschäftigungsaufnahme.
16303 Schwedt/Oder Die Maßnahme ist am Ort Schwedt/Oder durchzuführen.
Für den Geschäftsstellenbereich Angermünde - Schwedt/O. sind insgesamt 20 Teilnehmerplätze während des gesamten Durchführungszeitraums uneingeschränkt vorzuhalten.
Der Auftraggeber kann bei Bedarf die Gesamtteilnehmerzahl um bis zu 5 Teilnehmerplätze erhöhen (optionale Teilnehmerplätze).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwedt/O.
NUTS-Code: DE401 Brandenburg an der Havel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 16303
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YH1RJRK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach GWB § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.