Generalsanierung und Erweiterung Kindertagesstätte St. Elisabeth in Großheubach Objektplanung Gebäude und Innenräume – Architektenleistungen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Großheubach
NUTS-Code: DE269 Miltenberg
Postleitzahl: 63920
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.grossheubach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung und Erweiterung Kindertagesstätte St. Elisabeth in Großheubach Objektplanung Gebäude und Innenräume – Architektenleistungen
Der Markt Großheubach plant die Generalsanierung und Erweiterung der Kindertagesstätte St. Elisabeth in 63920 Großheubach.
Aktuell besteht die Einrichtung aus 4 Regelgruppen im Erdgeschoss und 1 Krippengruppe im Oberge-schoss.
Künftig ist vorgesehen, die bestehende Krippengruppe sowie eine neue Krippengruppe im Erdgeschoss eines Erweiterungsbaus unterzubringen.
Durch Neubelegung von dadurch frei werdenden Räumlichkeiten sowie Umbauten sollen die organisatori-schen Abläufe optimiert werden und ein neues Speisezimmer für den Regelgruppenbereich entstehen.
Das Bauvorhaben umfasst im Wesentlichen folgende Maßnahmen die in 2 Bauabschnitten geplant sind:
1. BA: Erweiterungsbau für 2 Krippengruppen mit je 12 Plätzen,
2. BA: Generalsanierung und Umbau Bestandsbau für künftig 4 Regelgruppen mit je 25 Kindern
Ziel der Baumaßnahme für die altersgemischte Kinderbetreuungseinrichtung sind ein Erweiterungsneubau mit ca. 370 m2 NUF sowie die Sanierung und der Umbau des Bestandsgebäudes (in Teilbereichen 2-geschossig) mit ca. 1 456 m2 BGF.
Es wurden bereits Planungsleistungen Objektplanung Gebäude nach HOAI erbracht.
Die Gesamtkosten (KG 200-700 nach DIN 276) werden auf ca. 3,80 Mio. EUR brutto geschätzt.
1. BA: 1,95 Mio. EUR,
2. BA: 1,85 Mio. EUR.
Kosten für Miete Nachbargrundstück f. d. Baustellenzufahrt nicht enthalten
Kosten für. evtl. notwendige Interimslösungen nicht enthalten
Dabei wird, gegenüber der Kostenschätzung aus dem Vorkonzept für Bauabschnitt 1 und 2 von Januar 2019, von einer Preissteigerung in Höhe von ca. 10 % ausgegangen.
Terminvorschau:
— Start umgehend nach Abschluss VgV – Planungsphase 2021,
— Abgabe Bau- und Förderantrag 2021,
— Bauausführung ab 2022,
— Gesamtfertigstellung geplant 2023.
Großheubach
Verfahrensgegenstand ist die Objektplanung Gebäude und Innenräume (Architektenleistung HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 1, §§ 34 ff):
Beauftragung der Grundleistungen Leistungsphasen 3 bis 9 für den gesamten 1. und 2. Bauabschnitt
— stufenweise Beauftragung, vorerst nur Stufe 2 mit LPH 3+4,
— einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen,
— weitere Stufen gem. Vertragsmuster (nach HAV-KOM),
Besondere Leistungen:
— Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 2),
— Beraten des AG bzw. Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (Stufe 3+4),
(Die jeweilige Antragsstellung erfolgt durch den AG selbst)
Das Herrichten des Grundstücks sowie die Allgemeine Ausstattung sind Bestandteile des VgV-Verfahrens / Architektenleistungen.
Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel und Förderzusage beabsichtigt.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht.
Es wurden bereits Planungsleistungen nach HOAI Objektplanung Gebäude und Innenräume vergleichbar LPH 1+2 (Vorplanung mit Kostenschätzung), erbracht.
Die vorliegende Planung soll Grundlage für die weitere Bearbeitung sein. Die Prüfung und Einarbeitung sowie die verantwortliche Übernahme der Unterlagen hat gem. § 8 HOAI zu erfolgen.
Es wird davon ausgegangen dass die Zielfindungsphase nach BGB 2018 abgeschlossen ist.
Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen in Stufe 1 entnommen werden.
Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 1.1.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus.
Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen.
Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.
Beauftragung der weiteren Leistungsphasen der Grundleistungen nach HOAI sowie ausgewählter Besonderer Leistungen nach II.2.4)
Die unter II.2.7) angegebene Laufzeit ist geschätzt für den Zeitraum der LPH 3-8 nach HOAI und ist abhängig von der späteren tatsächlichen Leistungserbringung und baulichen Umsetzung. Die Laufzeit beinhaltet nicht die Dauer für den Anspruch auf Mängelbeseitigung nach § 13 VOB/B.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Ein Nachprüfungsantrag ist nach GWB § 160 (3) unzulässig, sofern:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland