Errichtung der passiven Infrastruktur für ein Glasfasernetz in dem Gebiet des Zweckverbandes Breitband Marsch und Geest - 2. Förderprojekt Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-12-ZBMG-Bau
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Heist
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25492
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.zbmg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung der passiven Infrastruktur für ein Glasfasernetz in dem Gebiet des Zweckverbandes Breitband Marsch und Geest - 2. Förderprojekt
Der Auftraggeber beabsichtigt in den Gemeinden Appen, Groß Nordende, Haselau, Haseldorf, Heidgraben, Heist, Klein Nordende, Seester, Moorrege und Seestermühe ein passives Glasfasernetz zu errichten. Das Vorhaben umfasst die Verlegung von Leerrohren für Glasfaserkabel und deren Bestückung mit LWL-Kabeln im öffentlichen und privaten Grund. Zweck der vorliegenden Ausschreibung ist es, Angebote von Unternehmen einzuholen, die in der Lage sind, für den
ZBMG die erforderlichen Arbeiten zur Errichtung des passiven Netzes durchzuführen. Das beinhaltet u.a. die Lieferung und Verlegung von Leerrohren, die Lieferung und Montage von LWL-Kabeln, Muffen, Schächten, die Lieferung und den Aufbau von Verteilern, Multifunktionsgehäusen und Technikgebäuden sowie die Erstellung von Hausanschlüssen inkl. LWL-Montage und der Erbringung von Spleißarbeiten und sonstiger dazugehörender Montagearbeiten (z.B. Lieferung und Montage von APL) und Fasermessung (OTDR).
Die mit dieser Ausschreibung zu vergebenden Aufträge können an Einzelfirmen oder an Bietergemeinschaften vergeben werden.
Die angegebenen Mengen wurden an Hand einer ausführungsreifen Genehmigungsplanung ermittelt. Die detaillierte Ausführungsplanung wird dem AN nach Auftragsvergabe übergeben. Zum jeweiligen Baustart wird der AG die behördlichen Erlaubnisse, insbesondere der Straßenbaulastträger oder etwaiger Grundstückseigentümer, einholen, soweit sie nicht wie im LV gekennzeichnet dem AN obliegen.
Cluster Nord - weiße Flecken
Los Nr. 1 Cluster Nord - weiße Flecken:
Der Auftraggeber beabsichtigt, zur Versorgung aller Bürger, und Unternehmen im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten die notwendigen Arbeiten gemäß Leistungsverzeichnis für den geförderten Ausbau eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes (NGA-Netzes) zu vergeben. Der Auftraggeber hat sich dabei für ein Betreibermodell im Sinne von Ziffer 3.2 der Förderrichtlinie des Bundes entschieden. Des Weiteren beabsichtigt der Auftraggeber für den Auftragsgegenstand und den späteren Netzausbau
Fördermittel des Bundes und des Landes in Anspruch zu nehmen. Hierzu hat der Auftraggeber einen Förderantrag nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der BundesrepublikDeutschland", Bekanntmachung des BMVI vom 22.10.2015 in der Fassung vom 28.11.2019 gestellt und
einen vorläufigen Zuwendungsbescheid am 24.8.2020 erhalten. Zudem beabsichtigt der Auftraggeber Mittel der Landesförderung des Landes Schleswig-Holstein gemäß der Richtlinie über die Kofinanzierung der Breitbandförderung durch den Bund in Schleswig-Holstein - Kofinanzierungs-Breitbandrichtlinie - vom 14.5.2019, Amtsbl. Schl.H. 2019, 518 in Anspruch zu nehmen. Die Beauftragung erfolgt insbesondere unter Beachtung folgender Vorgaben:
- Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) vom 26.1.2013,
- Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung,
- Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.2015 in der jeweils gültigen Fassung,
- vorläufiger Zuwendungsbescheid des Bundes einschließlich Auflagen und Nebenbestimmungen,
- GIS Nebenbestimmungen, Version 3.2 vom 28.11.2019,
- einheitliche Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus in der Version 4.1 vom 2.4.2019,
- Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus des BMVI und der atene KOM GmbH vom 1.08.2018,
- Richtlinie über die Kofinanzierung der Breitbandförderung durch den Bund in Schleswig-Holstein - Kofinanzierungs-Breitbandrichtlinie - vom 14.5.2019, Amtsbl. Schl.H. 2019, 518.
Cluster Süd- weiße Flecken
Los Nr. 2 Cluster Süd - weiße Flecken:
Der Auftraggeber beabsichtigt, zur Versorgung aller Bürger, und Unternehmen im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten die notwendigen Arbeiten gemäß Leistungsverzeichnis für den geförderten Ausbau eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes (NGA-Netzes) zu vergeben. Der Auftraggeber hat sich dabei für ein Betreibermodell im Sinne von Ziffer 3.2 der Förderrichtlinie des Bundes entschieden. Des Weiteren beabsichtigt der Auftraggeber für den Auftragsgegenstand und den späteren Netzausbau
Fördermittel des Bundes und des Landes in Anspruch zu nehmen. Hierzu hat der Auftraggeber einen Förderantrag nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der BundesrepublikDeutschland", Bekanntmachung des BMVI vom 22.10.2015 in der Fassung vom 28.11.2019 gestellt und
einen vorläufigen Zuwendungsbescheid am 24.8.2020 erhalten. Zudem beabsichtigt der Auftraggeber Mittel der Landesförderung des Landes Schleswig-Holstein gemäß der Richtlinie über die Kofinanzierung der Breitbandförderung durch den Bund in Schleswig-Holstein - Kofinanzierungs-Breitbandrichtlinie - vom 14.5.2019, Amtsbl. Schl.H. 2019, 518 in Anspruch zu nehmen. Die Beauftragung erfolgt insbesondere unter Beachtung folgender Vorgaben:
- Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) vom 26.1.2013,
- Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung,
- Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.2015 in der jeweils gültigen Fassung,
- vorläufiger Zuwendungsbescheid des Bundes einschließlich Auflagen und Nebenbestimmungen,
- GIS Nebenbestimmungen, Version 3.2 vom 28.11.2019,
- einheitliche Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus in der Version 4.1 vom 2.4.2019,
- Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus des BMVI und der atene KOM GmbH vom 1.08.2018,
- Richtlinie über die Kofinanzierung der Breitbandförderung durch den Bund in Schleswig-Holstein - Kofinanzierungs-Breitbandrichtlinie - vom 14.5.2019, Amtsbl. Schl.H. 2019, 518.
Cluster Gewerbegebiete
Los Nr. 3 Cluster Gewerbegebiete:
Der Auftraggeber beabsichtigt, zur Versorgung aller Bürger, und Unternehmen im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten die notwendigen Arbeiten gemäß Leistungsverzeichnis für den geförderten Ausbau eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes (NGA-Netzes) zu vergeben. Der Auftraggeber hat sich dabei für ein Betreibermodell im Sinne von Ziffer 3.2 der Förderrichtlinie des Bundes entschieden. Des Weiteren beabsichtigt der Auftraggeber für den Auftragsgegenstand und den späteren Netzausbau
Fördermittel des Bundes und des Landes in Anspruch zu nehmen. Hierzu hat der Auftraggeber einen Förderantrag nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland", Bekanntmachung des BMVI vom 22.10.2015 in der Fassung vom 28.11.2019 gestellt und im Rahmen des Sonderaufrufes Gewerbegebiete entsprechend Ziff. 5.4 der Richtlinie einen vorläufigen Zuwendungsbescheid am 24.8.2020 erhalten. Zudem beabsichtigt der Auftraggeber Mittel der Landesförderung des Landes Schleswig-Holstein gemäß der Richtlinie über die Kofinanzierung der Breitbandförderung durch den Bund in Schleswig-Holstein - Kofinanzierungs-Breitbandrichtlinie - vom 14.5.2019, Amtsbl. Schl.H. 2019, 518 in Anspruch zu nehmen. Die Beauftragung erfolgt insbesondere unter Beachtung folgender Vorgaben:
- Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) vom 26.1.2013,
- Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung,
- Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.2015 in der jeweils gültigen Fassung,
- vorläufiger Zuwendungsbescheid des Bundes einschließlich Auflagen und Nebenbestimmungen,
- GIS Nebenbestimmungen, Version 3.2 vom 28.11.2019,
- einheitliche Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus in der Version 4.1 vom 2.4.2019,
- Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus des BMVI und der atene KOM GmbH vom 1.08.2018,
- Richtlinie über die Kofinanzierung der Breitbandförderung durch den Bund in Schleswig-Holstein - Kofinanzierungs-Breitbandrichtlinie - vom 14.5.2019, Amtsbl. Schl.H. 2019, 518.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des jeweiligen Sitzes oder Wohnsitzes
- Angabe des Kalenderjahres der Geschäftsaufnahme
- Vorlage einer Auskunft der Creditreform o.ä., nicht älter als drei Monate, gemessen am Tag der Absendung der Auftragsbekanntmachung
- Nachweis einer aktuellen Berufshaftpflichtversicherung (laufendes Kalenderjahr) mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. EUR für Personen- und mindestens 1,5 Mio. EUR für Sach- sowie Vermögensschäden. Dabei muss die Maximierung der möglichen Ersatzleistungen des Versicherers das mindestens 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn die Deckung durch ein Mitgliedsunternehmen übernommen wird, solange dies nachgewiesen wird. Werden die Mindesthöhen derzeit unterschritten oder liegt keine entsprechende gültige Versicherung vor, steht es dem Bieter / der Bietergemeinschaft frei, den Nachweis durch Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung sowie den Nachweis einer Bestätigung des Versicherers zu erbringen, die bestätigen, dass im Falle der Auftragserteilung eine Versicherung bestehen wird, die die o.g. Mindestvorgaben zu Deckungssummen und Maximierung erfüllt.
- Vorlage der Jahresabschlüsse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
- eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
Kumulierter Mindestumsatz (Gesamtumsatz) insgesamt in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Höhe von:
- Los 1: [Betrag gelöscht] EUR
- Los 2: [Betrag gelöscht] EUR
- Los 3: [Betrag gelöscht] EUR
- Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. Es sind Angaben zu machen bezüglich der Qualifikationen, Erfahrungen, Fähigkeiten und Kapazitäten des Anbieters hinsichtlich der Umsetzung vergleichbarer Projekte, insbesondere in Bezug auf den Umsetzungszeitraum sowie den Leistungsumfang (km Tiefbau, Errichtung von Hausanschlüssen). Die Referenzen müssen das gesamte vom Bieter angebotene Leistungsspektrum erfassen. Für alle Referenzen sind die Kontaktdaten des jeweiligen Auftraggebers zu nennen (Telefon, Name, Rolle im Projekt).
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht. Es sind Nachweise über die Fachkenntnis der Mitarbeiter zur Durchführung der erforderlichen Arbeiten in den Tätigkeitsfeldern Errichtung von Telekommunikationsanlagen (Leerrohrverlegung, Tiefbau, Schacht- und Technikgebäudeinstallationen), Kabelmontage, OTDR-Messung beizufügen.
- Beschreibung der technischen Ausrüstung und Maßnahmen des Unternehmens zur Qualitätssicherung.
- Angabe des Lieferkettenmanagement- und -überwachungssystems, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht.
- Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
- eine Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
- Angabe zur beruflichen Befähigung des Bauleiters
- Angabe der persönlichen vergleichbaren Referenzen des Projektleiters
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
- Es ist die entsprechende Qualifikation von jeweils 3 Mitarbeitern für Los 1 und 2 und von einem Mitarbeiter für Los 3 für die Tätigkeitsfelder: Errichtung von Telekommunikationsanlagen (Leerrohrverlegung, Tiefbau, Schacht- und Technikgebäudeinstallationen), Kabelmontage, OTDR-Messung, nachzuweisen
- zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist die Angabe einer mit diesem Auftrag vergleichbaren Referenz Mindestvoraussetzung. Als mit diesem Auftrag vergleichbar wird eine Referenz anerkannt, die jeweils bezogen auf das betreffende Los folgende Merkmale aufweist:
- Los Nr. 1: Tiefbautrasse (FTTB/H): 30 km Tiefbau und
Hausanschlüsse: 1000 St.
- Los Nr. 2: Tiefbautrasse (FTTB/H): 30 km Tiefbau und
Hausanschlüsse: 1000 St.
-Los Nr. 3: Tiefbautrasse (FTTB/H): 3 km Tiefbau und
Hausanschlüsse 80 St.
- zum Nachweis der beruflichen Befähigung des Bauleiters muss dieser die Qualifikation Ingenieur (Fachrichtung Telekommunikation oder Leitungsbau) oder eine vergleichbare Qualifikation erfüllen
- zum Nachweis der persönlichen vergleichbaren Referenzen des Projektleiters ist die Angabe einer mit diesem Auftrag vergleichbaren Referenz Mindestvoraussetzung. Als mit diesem Auftrag vergleichbar wird ein als Projektleiter erfolgreich abgeschlossenes FTTB/H-Ausbauprojekt innerhalb der letzten fünf Jahre anerkannt.
- Werden Angebote auf mehrere Lose abgegeben, so kann der Zuschlag nur dann auf mehrere Lose erteilt werden, wenn die geforderten Mindestanforderungen hinsichtlich der Mitarbeiter für die aufgeführten Tätigkeitsfelder (davon ausgenommen Mindestanforderung an Projektleiter und Bauleiter), Referenzen und des Mindestumsatzes kumulativ nachgewiesen werden (vgl. Ziffer 7.3. der Vergabeunterlage). Dies ist erforderlich, da die geforderten Leistungen gleichzeitig erbracht werden müssen und daher die Leistungsfähigkeit für das entsprechend größere Auftragsvolumen vorliegen muss (s. auch Ziff. III.1.2 und III.1.3. der Auftragsbekanntmachung).
-Mit dem Angebot sind zusätzlich von dem Bieter einzureichen:
a) Vorlage einer Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Anlage 3); alternativ Nachweis der
Präqualifikation mit Präqualifizierungsnummer
b) Vorlage der Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (Anlage 7)
c) Vorlage der Erklärung zur Kenntnisnahme der Zuwendungsvoraussetzungen und Nebenbestimmungen (Anlage 6)
d) Vorlage der Erklärung zu den Zuwendungsvoraussetzungen des Landes Schleswig-Holstein (Anlage 6a)
e) Hinweisblatt COVID-19-Pandemie (Anlage 10)
f) Leistungsverzeichnisse mit den Preisen und Fabrikaten als PDF und GAEB (Anlagen 20, 20a, 20b, 29, 29a, 29b)
g) Angaben gemäß Ziff. 9.1 der Vergabeunterlage zu Bautrupps, Sprachkenntnissen, Bauzeitenplan, Datenblätter, Bauleiter, Projektleiter
f) Angebotsschreiben (Anlage 15)
- Bei der Bildung von Bietergemeinschaften sind die beteiligten Unternehmen zu benennen. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Bei Vorliegen von Bietergemeinschaften ist die "Erklärung der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft" (Anlage 12) losweise abzugeben. Alle beteiligten Unternehmen (Mitglieder einer Bietergemeinschaft) haben die "Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt" (Anlage 7) sowie die Erklärungen zur Kenntnisnahme der Zuwendungsvoraussetzungen Bund und Land (Anlage 6 und 6a) einzureichen und den Nachweis der Präqualifizierung zu erbringen oder die Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen abzugeben (Anlage 3).
- Bei der Inanspruchnahme von Nachunternehmern sind die beteiligten Unternehmen sowie die hierfür vorgesehenen Leistungen bzw. Kapazitäten in dem Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (Anlage 11) bei losweiser Einreichung zu benennen. Es ist das Formblatt 235 "Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an
Nachunternehmer" (Anlage 13) losweise durch den Bieter einzureichen.
-Für den Fall des Nachunternehmereinsatzes hat auch der herangezogene Nachunternehmer auf gesondertes Verlangen entweder den Nachweis der Präqualifizierung zu erbringen oder die Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Anlage 3) auf gesondertes Verlangen einzureichen.
-Der Nachunternehmer hat auf gesondertes Verlangen die eigene Verpflichtungserklärung losweise abzugeben (Anlage 14).
-Für den Fall der Eignungsleihe haben der/ die Bieter und der zur Eignungsleihe herangezogene Nachunternehmer bei Eignungsleihe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
auf gesondertes Verlangen eine Erklärung der gemeinsamen Haftung entsprechend des Umfanges der Eignungsleihe losweise einzureichen (s. Anlage 14)
Für den erforderlichen Inhalt des Angebotes, insbesondere die einzureichenden Nachweise, Erklärungen und Anlagen, wird auch auf die Ziff. 6, 8 und 9.1. der Vergabeunterlage, das Formblatt 211 (Anlage 16) und die Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen in dem Formblatt 212 (Anlage 4) verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9CRFV3
Ort: Kiel
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]