Neubau einer 2-fach Sporthalle, Objektplanung Gebäude und Innenräume, gem. § 33 ff HOAI 2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Markt Rettenbach
NUTS-Code: DE27C Unterallgäu
Postleitzahl: 87733
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.markt-rettenbach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer 2-fach Sporthalle, Objektplanung Gebäude und Innenräume, gem. § 33 ff HOAI 2021
Die Marktgemeinde Markt Rettenbach plant den Neubau einer 2-fach Sporthalle am Standort der Grund- und Mittelschule, um den steigenden Bedarf an Sporthallenflächen durch die örtlichen Vereine und die Schule abzudecken.
Die Sporthalle soll in einfachem Standard auf der Fläche des derzeitigen Hartplatz errichtet werden. Der Rückbau des Hartplatzes ist Teil der Maßnahme und Bestandteil des Verfahrens.
Ggf. soll als Teil der Maßnahme auch eine kleine Außentribüne an die Sporthalle angegliedert werden für die Zuschauer bei den Ereignissen auf der vorhandenen Rasensportfläche.
Markt Rettenbach
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 33 ff HOAI 2021, LPH 1-9, bei stufenweiser Beauftragung.
Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden, insbesondere:
- Aufstellen einer vertieften Kostenschätzung (3.Gliederungsebene) (LPH 2),
- Aufstellen und Fortschreiben einer vertieften Kostenberechnung (3.Gliederungsebene inkl. gewerkeweiser Aufteilung) (LPH 3-5),
- Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (LPH 9),
Die Größenordnung der Gesamtmaßnahme wird derzeit auf ca. 12.000 m³ BRI geschätzt.
Das Projekt wird vom Freistaat Bayern im Rahmen des Programms "Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2021" gefördert.
Im Rahmen des Antrags auf Aufnahme in das Förderprogramm wurde bereits eine Machbarkeitsstudie erstellt. Das Leistungsbild der LPH 1 wird daher reduziert werden.
Das Büro, welches die Machbarkeitsstuide erbracht hat, gilt als vorbefasster Bewerber. Sollte der Fall eintreten, dass sich das vorbefasste Büro bewerben und zur Vergabeverhandlung eingeladen werden sollte, so werden die Unterlagen vom Auftraggeber allen Teilnehmern der Vergabeverhandlung zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zubringen. Auch ohne Teilnahme des vorbefassten Büros, werden die Unterlagen den Bietern bestmöglich zur Verfügung gestellt.
Zeitschiene:
Der Förderantrag muss bis 31.01.2022 eingereicht sein. Der Baubeginn ist für September 2022 geplant, die Fertigstellung soll Ende 2023 erfolgen, die Nutzungsaufnahme ist zum Jahresbeginn 2024 beabsichtigt.
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung:
Stufe 1: LPH 1 (reduziert) + 2, gem. § 34 f HOAI 2021
Stufe 2: LPH 3 + 4, gem. § 34 f HOAI 2021
Stufe 3: LPH 5 - 7, gem. § 34 f HOAI 2021
Stufe 4: LPH 8 + 9, gem. § 34 f HOAI 2021
Zunächst wird nur die Stufe 1 beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen oder etwaiger besonderer Leistungen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland