Landkreis Ludwigslust-Parchim - Ausbau der Kreisstraße K 105 Kritzow-Vorbeck-Gneven und Neubau eines Radweges Referenznummer der Bekanntmachung: 2021020108
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Parchim
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Postleitzahl: 19370
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-lup.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Ludwigslust-Parchim - Ausbau der Kreisstraße K 105 Kritzow-Vorbeck-Gneven und Neubau eines Radweges
Straßen - und Tiefbauarbeiten
Kreisstraße K105 im Bereich und zwischen den Ortslagen Gneven-Vorbeck-Kritzow 19065 Gneven-Vorbeck-Kritzow
Straßen- und Tiefbauarbeiten
Erdarbeiten ca. 67.100 m3
Rohrleitung DN 300 - 500 Beton ca. 670 m
Schächte DN 1000 Beton 24 St
Regenwasserbehandlung DN 2000 2 St
Regenwasserbehandlung DN 3000 1 St
Pflaster aufnehmen ca. 3.450 m2
Frostschutzschicht herstellen ca. 12.300 m3
Schottertragschicht herstellen ca. 5.750 m3
Asphalt zurückbauen ca. 15.100 m2
Asphalt herstellen ca. 31.450 m2
Spundwand herstellen ca. 62 m
Straßenbau ca. 3.450 m, Breite 6,00 m
Radwegbau ca. 3.450 m, Breite 2,50 m
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe MATTHÄI Bauunternehmen GmbH & Co.KG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leezen
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Postleitzahl: 19067
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6YDUC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.