Erweiterung InnKlinikum Altötting und Mühldorf - Aufstockung Pflege - 207_2-2010-01 Lose Möblierung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altötting
NUTS-Code: DE214 Altötting
Postleitzahl: 84503
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutsche-evergabe.de
Adresse des Beschafferprofils: www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung InnKlinikum Altötting und Mühldorf - Aufstockung Pflege - 207_2-2010-01 Lose Möblierung
Erweiterung InnKlinikum Altötting und Mühldorf - Aufstockung Pflege
InnKlinikum Altötting und Mühldorf, Vinzenz-von-Paul-Straße 10, 84503 Altötting
182 St. Stuhl mit Armlehne
34 St. Stuhl ohne Armlehne
30 St. Bürodrehstuhl
9 St. Drehrollhocker
63 St. Tisch
18 St. Querrollo
22 St. Rollcontainer
22 St. Computer-Halter
2 St. Einzelbett
18 St. Sessel F30
6 St. Tisch F30
Zusatzinformationen werden ausschließlich im Projektsafe der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Der Bieter ist verantwortlich sich eigenständig über Neuigkeiten und Änderungen zu informieren.
Angebot können nur noch elektronisch über die Plattform www.deutsche-evergabe.de abgegeben werden.
Schriftliche Angebote sind NICHT zugelassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erweiterung InnKlinikum Altötting und Mühldorf - Aufstockung Pflege - 207_2-2010-01 Lose Möblierung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hallenberg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 59969
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantworten und Anfragen daher rechtzeitig an die Vergabestelle zu richten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften , die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zu Angebotsabgabe, Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.