Vergabe von Kreativ- und Produktionsleistungen der Thüringer Staatslotterie Referenznummer der Bekanntmachung: VOL2021-0004
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Suhl
NUTS-Code: DEG04 Suhl, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 98528
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lotto-thueringen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Kreativ- und Produktionsleistungen der Thüringer Staatslotterie
Die Thüringer Staatslotterie AöR (TSL) schreibt die Vergabe der Kreativ- und Produktionsleistungen für die von ihr durchgeführten staatlichen Lotterien einschließlich Werbekampagnen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit vorherigem Teilnahmewettbewerb nach §17 VgV europaweit aus. Sie wird einen Agenturrahmenvertrag schließen, der wiederum die Grundlage für während der Vertragslaufzeit abzuschließende Einzelverträge bildet.
98528-Suhl
Die Thüringer Staatslotterie schreibt die Vergabe der Kreativ- und Produktionsdienstleistungen für die von ihr durchgeführten staatlichen Lotterien einschließlich Werbekampagnen aus.
Einmalige Verlängerungsoption um 12 Monate
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabe von Kreativ- und Produktionsleistungen der Thüringer Staatslotterie
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9
Hilft die Vergabestelle dieser Beanstandung nicht ab, unterrichtet die Vergabestelle die Vergabekammer durch Übersendung der vollständigen Vergabeakten. Sie darf den Zuschlag in diesem Fall nur erteilen, wenn die Vergabekammer das Vergabeverfahren nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Unterrichtung beanstandet. Die Frist beginnt am Tag nach dem Eingang der
Unterrichtung bei der Vergabekammer und kann in begründeten Ausnahmefällen durch die Vergabekammer einmalig um weitere sieben Kalendertage verlängert werden. Beanstandet die Vergabekammer das Vergabeverfahren mit einer entsprechenden Begründung, hat die Vergabestelle die Auffassung der Vergabekammer zu beachten.