Objektplanung Freianlagen für die Leistungsphasen 1 - 9 gem. Para. 38 ff. HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: WRS-GSA-7150
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aichach
NUTS-Code: DE275 Aichach-Friedberg
Postleitzahl: 86551
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Freianlagen für die Leistungsphasen 1 - 9 gem. Para. 38 ff. HOAI
Wittelsbacher Realschule Aichach – Generalsanierung Anbau
Aichach
Wittelsbacher Realschule Aichach – Generalsanierung Anbau
Leistungsphasen 3 – 9 gemäß § 39 HOAI
— Beauftragungsstufe 2: Leistungsphase 3-4 gemäß § 39 HOAI,
— Beauftragungsstufe 3: Leistungsphase 5-7 gemäß § 39 HOAI,
— Beauftragungsstufe 4: Leistungsphasen 8-9 gemäß § 39 HOAI,
— ggf. besondere Leistungen gemäß Anlage 11 HOAI.
Die Beauftragung der zuvor genannten Leistungsphasen / Beauftragungsstufen und / oder besonderen Leistungen ist optional möglich, ohne dass ein Rechtsanspruch darauf besteht.
Der Abruf optionaler Beauftragungsstufen umfasst nicht automatisch die der Beauftragungsstufe zugeordneten besonderen Leistungen. Diese werden im Bedarfsfall separat abgerufen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84028
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB
unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist
ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aichach
Postleitzahl: 86551
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]