A.V.E. - Neubau Kreisbauhof Paderborn, Sanitärinstallation Referenznummer der Bekanntmachung: 30.31 - 21622
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33106
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33102
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
A.V.E. - Neubau Kreisbauhof Paderborn, Sanitärinstallation
Sanitärinstallation
Das Baugrundstück ist rund 17.000m² groß und befindet sich im in unmittelbarer
Nachbarschaft zum Entsorgungszentrum "Alte Schanze" in 33106 Paderborn.
Der A.V.E Eigenbetrieb Kreis Paderborn errichtet auf dem Baugrundstück den
Neubau des zentralen Kreisbauhofes.
Hierbei handelt es sich um einen Gebäudekomplex, welcher aus mehreren Gebäuden
unterschiedlicher Nutzung, besteht. Die Gebäude haben eine ungefähre
BGF von ca. 4.000m² plus notwendiger Nebenbereiche und Außenanlagen.
Vor Baubeginn wurden alle vorh. Baulasten beseitigt und die Baustraßen aufgefahren.
Auf dem Baugrundstück befinden sich verschiedene neu verlegte Leitungstrassen.
Baubeschreibung:
Der Kreisbauhof gegliedert in sechs Bauteile:
- Sozialbereich/Verwaltung (VW)
- Werkstatt (WE)
- Fahrzeughalle (FH)
- Salzhalle (SA)
- Heizzentrale/Carport (CA)
- Außenanlage (AL)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Sanitärinstallation
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Sanitär- und Wärmeversorgungsanlagen
Hinweis:
Die nachfolgenden Punkte stellen Ergänzungen zu den Allgemeinen Technischen
Vertragsbedingungen der VOB-Teil C dar.
1 Gesetze-Vorschriften-Richtlinien-Technische Regelwerke
Für die Erstellung der Lüftungs- und Kälteanlagen und alle damit im Zusammenhang
auftretenden Leistungen sind die (zutreffenden) nachstehenden technischen
Regelwerke Vertragsgrundlage:
- die gesetzlichen Vorschriften
- die technischen Vorschriften, die den gegenwärtigen Stand der Technik doku
mentieren (EN, DIN, VDI, VDE, DVGW-TRGI, etc.)
- Unfallverhütungsvorschriften, insbesondere die der Berufsgenossenschaften
und die Arbeitsstättenverordnung
- Etwaige der Ausschreibung beigefügte technische Hinweise
Besonders zu beachten sind:
VOB/C ATV DIN 18299 "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art",
VOB/C ATV des jeweiligen Gewerks
DIN 18202 "Toleranzen im Hochbau - Bauwerke",
Abwasseranlagen (KG 412)
Regelwerk Titel
DIN 1986 (3,4,30,100) Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke
DIN EN 752 Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden
DIN EN 1610 Einbau und Prüfung von Abwasserleitungen und -
kanälen
DIN EN 12050 (1-4) für Gebäude- und Grundstücksentwässerung – Bauund
Prüfgrundsätze
DIN EN 12056 (1-5) Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Ge
bäuden
DIN EN 12109 Unterdruckentwässerungssysteme innerhalb von Ge
bäuden
Wasseranlagen (KG 412)
Regelwerk Titel
DIN EN 1717 Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen in Trink
wasser-Installationen und allgemeinen Anforderungen
an Sicherungseinrichtungen zur Verhütung von Trink
wasserverunreinigungen durch Rückfließen
DIN 1988 (100-600) Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen
DIN 2000 Zentrale Trinkwasserversorgung – Leitsätze für Anfor
derungen an Trinkwasser
DIN 4102 (2,11,21) Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
DIN 4109-1 Schallschutz im Hochbau (diverse ältere Beiblätter)
DIN 4708 (1-3) Zentrale Wassererwärmungsanlagen
DIN 4753 (1,3,7) Trinkwassererwärmer, Trinkwassererwärmungsanlagen
und Speicher- Trinkwassererwärmer
DIN EN 806(1-5) Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen
DIN EN 12729DIN EN 13076 - 79 Sicherungseinrichtungen zum Schutz
des Trinkwassers gegen Verschmut
zung durch Rückfließen
DIN EN 12897 Wasserversorgung – Bestimmung für mittelbar beheiz
te, unbelüftete (geschlossene) Speicher-Wassererwär
mer
DIN EN 14743 DIN EN 14812 Anlagen zur Behandlung von Trinkwasser inner
halb von Gebäuden TrinkwV Trinkwasser
verordnung
VDI 6002 Blatt 1 Solare Trinkwassererwärmung – Allgemeine Grundla
gen – Systemtechnik und Anwendung im Wohnungsbau
VDI 6003 Trinkwassererwärmungsanlagen
VDI 6006 Druckstöße in Trinkwasser-Installationen; Ursachen,
Vermeidung
VDI 6023 Hygiene in Trinkwasser-Installationen - Anforderungen
an Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung
DVGW Arbeitsblatt W 291 Reinigung und Desinfektion von Wasserleitun
gen
DVGW Arbeitsblatt W 551 Trinkwassererwärmungs- und Leitungs
anlagen, Technische Maßnahmen zur
Verminderung des Legionellenwachs
tums
DVGW Arbeitsblatt W 553 Bemessung von Zirkulationssystemen in zentra
len Trinkwassererwärmungsanlagen
EnEV Energieeinsparverordnung: Verordnung über energiesparenden
Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden
Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen
(Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie - M-LAR)
Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen
(Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie - M-LAR)Richtlinie über brandschutztechnische
Anforderungen an Leitungsanlagen und zusätzlich, die ggf. landestypisch
vorliegende LAR des Landes: LAR NRW Fassung März 2000, eingeführt
durch den Runderlass des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und
Sport vom 20.08.2001LAR NRW, 20.08.2001
Näheres siehe Leistungsverzeichnis in den Vergabeunterlagen (c_Unterlagen)
Die im Leistungsverzeichnis (c_Unterlagen in den Vergabeunterlagen) abgefragten Angaben zu Fabrikat und Typ werden Vertragsbestandteil.
Auf Verlagen sind innerhalb von 5 Werktagen entsprechende Nachweise
und Datenblätter vorzulegen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 6e VOB/A EU gegeben sind. Der Nachweis hierzu kann wie folgt geführt werden: -durch die vom öff. Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die Allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis zugelassen.Ebenfallls akzeptiert als vorläufiger Nachweis, ist auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Eigenerklärungen:
— Umsatz des Unternehmens in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
— Betriebshaftpflicht: [Betrag gelöscht] EUR Vermögensschaden/ [Betrag gelöscht] EUR Sach- und Personenschaden— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Für die Angebote die in die engere Wahl kommen sind 3 Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorlegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personalausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfürdurchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischenund gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahmeeinschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau,Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer,ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf.Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniertwurden; Bestätigung des Auftraggebersüber die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
— Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung — Angaben zur Zahlung vonSteuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung: Für die Angebote, die in die engere Wahl kommen,wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigungdes Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStGverlangt.
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Für die Angebote, die in die engere Wahl kommen,wird eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigenVersicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen verlangt. Die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweisezu den Eigenerklärungen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen vorzulegen. Wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden, wird das Angebot ausgeschlossen.
— Betriebshaftpflicht:
[Betrag gelöscht] EUR Vermögensschaden
[Betrag gelöscht] EUR Sach- und Personenschaden
Eigenerklärung: dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Nachweis: Für die Angebote die in engere Wahl gelangen, ist ein Nachweis über die Zahl der in den letzten3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nachLohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal vorzulegen. Die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen vorzulegen. Wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden,wird das Angebot ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen. Es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B)
Stellung der Sicherheit
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme
mindestens [Betrag gelöscht] Euro ohne Umsatzsteuer beträgt.
Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 v.H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer) einschließlich erteilter Nachträge.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.