Erneuerung EÜ Hainbrunnerstraße in Hirschhorn, Strecke 4111, Km 13+550 Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI43673
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung EÜ Hainbrunnerstraße in Hirschhorn, Strecke 4111, Km 13+550
Hirschhorn
Bauleistungen des Konstruktiven Ingenieurbaus zur Erneuerung der EÜ (Verbauten und Baubehelfe, Widerlager einschl. der Gründungen, Überbauten, Flügelstützwand Nordwest (NW); Tangierende Bohrpfahlwand Südost (SO), Durchlass für Tunnel- und Bauwerksentwässerung)
- Bauleistungen im Oberbau, Bahnkörper (inkl. Kabeltiefbau, Kabelverlegung)
- Rückbaumaßnahmen
- Bauzeitliche Sicherung von Kabel und Leitungen im Überbaubereich
- Anteil Bauleistungen an LST-Anlagen (Kabelschränke)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Erneuerung EÜ Hainbrunnerstraße in Hirschhorn, Strecke 4111, Km 13+550
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschwege
NUTS-Code: DE737 Werra-Meißner-Kreis
Postleitzahl: 37269
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Hirschhorn
Bauleistungen des Konstruktiven Ingenieurbaus zur Erneuerung der EÜ (Verbauten und Baubehelfe, Widerlager einschl. der Gründungen, Überbauten, Flügelstützwand Nordwest (NW); Tangierende Bohrpfahlwand Südost (SO), Durchlass für Tunnel- und Bauwerksentwässerung)
- Bauleistungen im Oberbau, Bahnkörper (inkl. Kabeltiefbau, Kabelverlegung)
- Rückbaumaßnahmen
- Bauzeitliche Sicherung von Kabel und Leitungen im Überbaubereich
- Anteil Bauleistungen an LST-Anlagen (Kabelschränke)
Ort: Eschwege
NUTS-Code: DE737 Werra-Meißner-Kreis
Land: Deutschland
LÄA 14: m Bereich der südöstlichen Flügelwand ist zur Maßnahmedurchführung die Herstellung einer Raumfuge erforderlich. Diese Fuge ist wasserundurchlässig auszubilden.
Durch die enge Verzahnung der Bauteile wird eine Zuordnung der Verantwortlichkeiten bei einer späteren etwaigen Geltendmachung von Mängelansprüchen besonders erschwert.