Strecke 4530, Friedrichshafen – Lindau, KTB- u. Tiefbauarbeiten i.Z. zu Ern. ESTW Enzisweiler, Anpassung BÜ km 20,7 Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI48259
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Strecke 4530, Friedrichshafen – Lindau, KTB- u. Tiefbauarbeiten i.Z. zu Ern. ESTW Enzisweiler, Anpassung BÜ km 20,7
88131 Bodolz (Enzisweiler)
Siehe Kapitel II.1.4 dieser Bekanntmachung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Strecke 4530, Friedrichshafen – Lindau, KTB- u. Tiefbauarbeiten i.Z. zu Ern. ESTW Enzisweiler, Anpassung BÜ km 20,7
Ort: Neustadt
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
88131 Bodolz (Enzisweiler)
13 - Aufgrund von veralteten Bestandsunterlagen sind zur Erstellung der AP zusätzliche Planungsleistungen erforderlich. Aufgrund von Fehlern in der Entwurfsplanung, sind zudem weitere Planungsleistungen im notwendig. Zudem muss ein zusätzlichen Zwischensignal in der Planung berücksichtigt werden.
Ort: Neustadt
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Land: Deutschland
13 - Aufgrund von veralteten Bestandsunterlagen sind zur Erstellung der AP zusätzliche Planungsleistungen erforderlich. Aufgrund von Fehlern in der Entwurfsplanung, sind zudem weitere Planungsleistungen im notwendig. Zudem muss ein zusätzlichen Zwischensignal in der Planung berücksichtigt werden.
Durch eine Einzelvergabe entstehen nicht mehr funktionsfähige Auftragseinheiten. Die Arbeit kann nur durch den, auf der Baustelle vorhandenen AN, durchgeführt werden. Bei einem Wechsel des AN würden Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen der verschiedener AN (Baustellenlogistik) entstehen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs. Eine eigene Ausschreibungen der Leistungen führt zu erhebliche Schwierigkeiten im Bauablauf und ist deshalb nicht durchführbar. Für einen weiteren AN besteht keine eigene BE-Fläche.