Enthäutung von toten Tierkörpern im Verarbeitungsbetrieb Tierischer Nebenprodukte (VTN) Walsdorf Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/S 189-491770
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96052
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zv-tbn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Enthäutung von toten Tierkörpern im Verarbeitungsbetrieb Tierischer Nebenprodukte (VTN) Walsdorf
Vertrag über die Enthäutung von toten Tierkörpern im Verarbeitungsbetrieb Tierischer Nebenprodukte (VTN) Walsdorf.
VTN Walsdorf, Hetzentännig 2, 96194 Walsdorf
Die detaillierten Vertragsbedingungen über die Enthäutung von toten Tierkörpern im Verarbeitungsbetrieb Tierischer Nebenprodukte (VTN) Walsdorf können in den Ausschreibungsunterlagen eingesehen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Enthäutung von toten Tierkörpern im Verarbeitungsbetrieb Tierischer Nebenprodukte (VTN) Walsdorf
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiggensbach
NUTS-Code: DE27E Oberallgäu
Postleitzahl: 87487
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei der Ausschreibung der Enthäutung von toten Tierkörpern im Verarbeitungsbetrieb Tierischer Nebenprodukte (VTN) Walsdorf liegt ein Ausnahmefall nach Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. § 39 Abs. 6 VgV vor. Aufgrund der begrenzten Anzahl der Marktteilnehmer wird auf eine Veröffentlichung des Gesamtwertes des Angebots verzichtet, da diese Veröffentlichung den berechtigten Interessen des Unternehmens schaden könnte. Sowohl unter Abschnitt II.1.7) als auch unter Abschnitt V.2.4) wurde daher ein Betrag von "0.01" EUR eingetragen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftragsgebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsauftrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB).