Markt Sommerhausen - Umbau Schule in KiTa mit KiKri - Objektplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 179/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sommerhausen
NUTS-Code: DE26C Würzburg, Landkreis
Postleitzahl: 97286
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sommerhausen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Markt Sommerhausen - Umbau Schule in KiTa mit KiKri - Objektplanung
Der Markt Sommerhausen plant die Umnutzung des bisherigen Schulgebäudes als Kindertageseinrichtung. Das derzeitige Kindergartengebäude ist sanierungsbedürftig. Aktuell ist ein Kindergartengebäude mit 4 Gruppen und ein Kinderkrippengebäude mit 2 Gruppen vorhanden. Das nebenan liegende Schulgebäude wird als Schulgebäude in Kürze aufgegeben. Der Markt Sommerhausen plant nun, dieses Schulgebäude für die Nutzung als Kindertageseinrichtung umzubauen. Es sollen hier bauliche Maßnahmen am Schulgebäude vorgenommen werden, damit dieses als Kindertageseinrichtung mit 4 Kindergartengruppen (100 Plätze) sowie 2 Krippengruppen (24 Plätze) genutzt werden kann. Nach Abschluss der Maßnahme soll der Kindergarten aus dem bestehenden Gebäude umziehen, aufgrund des steigenden Krippenbedarfs werden die zusätzlichen 2 Gruppenräume geschaffen.
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Es werden die Leistungsphasen 1-9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI 2021 i.V.m. Anl. 10 Nr. 10.1 sowie die Besonderen Leistungen der Bestandsuntersuchung, der Untersuchung alternativer Lösungsansätze nach verschiedenen Anforderungen einschließlich Kostenbewertung (Umbau, Erweiterung, Neubau), der Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln sowie Überwachung der Mängelbeseitigung beauftragt.
Markt Sommerhausen 97286 Sommerhausen Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Der Markt Sommerhausen plant die Umnutzung des bisherigen Schulgebäudes als Kindertageseinrichtung. Das derzeitige Kindergartengebäude ist sanierungsbedürftig. Aktuell ist ein Kindergartengebäude mit 4 Gruppen und ein Kinderkrippengebäude mit 2 Gruppen vorhanden. Das nebenan liegende Schulgebäude wird als Schulgebäude in Kürze aufgegeben. Der Markt Sommerhausen plant nun, dieses Schulgebäude für die Nutzung als Kindertageseinrichtung umzubauen. Es sollen hier bauliche Maßnahmen am Schulgebäude vorgenommen werden, damit dieses als Kindertageseinrichtung mit 4 Kindergartengruppen (100 Plätze) sowie 2 Krippengruppen (24 Plätze) genutzt werden kann. Nach Abschluss der Maßnahme soll der Kindergarten aus dem bestehenden Gebäude umziehen, aufgrund des steigenden Krippenbedarfs werden die zusätzlichen 2 Gruppenräume geschaffen. Die aktuelle sowie geplante Situation ist auf den beiliegenden Lageplänen ersichtlich.
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Das Bestandsgebäude der Schule ist 2-geschossig. Die Schule ist noch bis Mitte 2024 vermietet, im Anschluss daran wird das Gebäude geräumt. Ab September 2024 kann mit der Baumaßnahme begonnen werden.
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Aktuell geplant ist, dass das 2-geschossige Schulgebäude umgebaut wird. Sollte jedoch der vorhandene Platz für die geplanten 6 Gruppen nicht ausreichen, so ist auch eine Erweiterung in Betracht zu ziehen. In den ersten Leistungsphasen ist ebenso zu untersuchen, ob nicht der Abriss des gesamten Gebäudes sowie der Neubau wirtschaftlicher wäre. Primär ist somit der Umbau mit gegebenenfalls notwendiger Erweiterung geplant, bei Wirtschaftlichkeit ist jedoch auch der Abriss und Neubau des Gebäudes vom Auftrag umfasst. Bisherige Bestandspläne sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Ebenso sind Fotos des Bestandsgebäudes beigelegt.
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Die Planung soll dergestalt erfolgen, dass Mitte 2024 mit den tatsächlichen Baumaßnahmen des Umbaus begonnen werden kann. Die Planung und Vergabe muss somit bis zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen sein, ebenso müssen bis dahin auch entsprechende Fördermittel (FAG und ggf. Sonderinvestitionsmittel) beantragt worden sein. Bei einem Beginn der Umbaumaßnahme Mitte 2024 ist die Fertigstellung für Mitte 2026 angedacht.
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Es ist von Gesamtkosten (KG 200 bis 700) für den Umbau in Höhe von maximal 4,5 Mio. EUR brutto auszugehen. Auch für einen etwaigen Neubau ist diese Maximalsumme anzusetzen.
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Es werden die Leistungsphasen 1-9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI 2021 i.V.m. Anl. 10 Nr. 10.1 sowie die Besonderen Leistungen der Bestandsuntersuchung, der Untersuchung alternativer Lösungsansätze nach verschiedenen Anforderungen einschließlich Kostenbewertung (Umbau, Erweiterung, Neubau), der Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln sowie Überwachung der Mängelbeseitigung beauftragt.
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Bezüglich der Bestandsuntersuchung ist vom Auftraggeber kein verformungsgerechtes Aufmaß gefordert. Es liegen nur grobe Grundrisspläne vor, die auch den Vergabeunterlagen beigefügt sind. Für die Planung dürften jedoch genauere Unterlagen notwendig sein. Von dieser Leistung umfasst sind somit die vom Planer selbst benötigten Bestandsuntersuchungen und Bestandsaufnahmen, die für die weitere Projektdurchführung erforderlich sind. Bestandspläne sollen erstellt werden. Ein verformungsgerechtes Aufmaß ist von Auftraggeberseite her jedoch nicht zwingend erforderlich.
Stufenweise Beauftragung:
Stufe 1: Leistungsphasen 1 und 2
Stufe 2: Leistungsphasen 3 und 4
Stufe 3: Leistungsphasen 5, 6 und 7
Stufe 4: Leistungsphasen 8 und 9
In der oben aufgeführten Vertragslaufzeit ist die Lph. 9 nicht enthalten. Diese ist jedoch vom Auftrag umfasst.
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Lagepläne, bisherige Bestandspläne und Fotos sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
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Baubeginn (inkl. Fördermittelbescheid) ist für Mitte 2024 geplant. Die Fertigstellung soll bis Mitte 2026 erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marktbreit
NUTS-Code: DE268 Kitzingen
Postleitzahl: 97340
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
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Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
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Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen.
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Anfragen, Nachfragen etc. sind AUSSCHLIESSLICH nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen.
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DIE BIETERKOMMUNIKATION ERFOLGT AUSSCHLIESSLICH ÜBER DAS DEUTSCHE VERGABEPORTAL (DTVP), UM SICHERZUSTELLEN, DASS BIETER UND VERGABESTELLE ÜBER VERSANDTE NACHRICHTEN AUCH EINE E-MAIL-BENACHRICHTIGUNG ERHALTEN.
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Das Formular "Teilnahmeantrag und Bewerbungsunterlagen" ist zwingend einzureichen, fehlt dieses ist die Bewerbung ganz auszuschließen.
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Die Bewerbung selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter "Teilnahmeanträge" (NICHT als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Bei dem Formular "Bewerbungsbogen" inkl. Anlagen handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt.
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Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
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Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYRFQR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/02871/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.