Einrichtung eines Corona-Impfzentrums sowie mobiler Impfteams im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wunsiedel
NUTS-Code: DE24D Wunsiedel i. Fichtelgebirge
Postleitzahl: 95632
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-wunsiedel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einrichtung eines Corona-Impfzentrums sowie mobiler Impfteams im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge
95632 Wunsiedel
Einrichtung eines Corona-Impfzentrums sowie mindestens zwei mobiler Teams aufgrund Einreichung von Zulassungsunterlagen für aktuell zwei in Frage kommender Impfstoffe bei der EMA und darauffolgender Verfügbarkeit ab dem Tag der Zulassung. Die Dienstleistung zielt auf die Eindämmung der Corona-Pandemie ab.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Einrichtung eines Corona-Impfzentrums sowie Mobile Impfteams im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marktredwitz
NUTS-Code: DE24D Wunsiedel i. Fichtelgebirge
Postleitzahl: 95615
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
95632 Wunsiedel
Aufgrund der am 27.07.2021 beschlossenen Neuausrichtung der Bayerischen Impfstrategie war vorliegend eine Auftragsänderung nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB in Form des Weiterbetriebs des Impfzentrums am Standort Wunsiedel über den 30.09.2021 hinaus bis 30.04.2022 erforderlich. Maßgabe für die Weiterführung des Impfzentrums in Form eines Basis- und Stand-by-Betriebs sind u.a. eine erhebliche Reduzierung (um 75 Prozent) der aktiven Impfkapazitäten sowie eine Ausweitung der mobilen Impfteams. Im Bedarfsfall muss allerdings eine schnelle Erhöhung der Kapazitäten auf 365 Impfungen/Tag gewährleistet werden können. Diese Auftragsänderung konnte und musste mit Blick auf die Unvorhersehbarkeit der Ereignisse infolge des nicht abzuschätzenden Pandemie-Verlaufs (beginnende vierte Corona-Welle!) erfolgen. Insoweit findet Art. 32 Abs. 5 RL 2014/24/EU Anwendung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marktredwitz
NUTS-Code: DE24D Wunsiedel i. Fichtelgebirge
Postleitzahl: 95615
Land: Deutschland
Aufgrund der am 27.07.2021 beschlossenen Neuausrichtung der Bayerischen Impfstrategie war vorliegend eine Auftragsänderung nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB in Form des Weiterbetriebs des Impfzentrums am Standort Wunsiedel über den 30.09.2021 hinaus bis 30.04.2022 erforderlich. Maßgabe für die Weiterführung des Impfzentrums in Form eines Basis- und Stand-by-Betriebs sind u.a. eine erhebliche Reduzierung (um 75 Prozent) der aktiven Impfkapazitäten sowie eine Ausweitung der mobilen Impfteams. Im Bedarfsfall muss allerdings eine schnelle Erhöhung der Kapazitäten auf 365 Impfungen/Tag gewährleistet werden können.
Die Änderung der Impfstrategie war für den Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge nicht vorhersehbar. Im Gegenteil, es musste bisher vielmehr davon ausgegangen werden, dass das ursprünglich verfolgte Impfziel zum betreffenden Zeitpunkt bereits erreicht sein und ein Weiterbetrieb des Impfzentrums über den 30.09.2021 hinaus nicht mehr erforderlich sein würde. Die nunmehr konzipierte Neuausrichtung der Impfstrategie mit deren geänderten Ziele und Rahmenvorgaben, vor allem die hieraus resultierenden Konsequenzen für die Organisation (Anpassung beim Betrieb der Impfzentren, IT, Logistik und Beschaffung, etc.) war nicht abzusehen. Für den Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge waren diesen Veränderungen auch unter Anwendung größtmöglicher Sorgfalt nicht vorhersehbar.