Objektplanung zum Um- und Neubau des Sportzentrums der Gemeinde Fronhausen Referenznummer der Bekanntmachung: GF-SZF/2021/1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fronhausen
NUTS-Code: DE724 Marburg-Biedenkopf
Postleitzahl: 35112
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gemeinde-fronhausen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herborn
NUTS-Code: DE722 Lahn-Dill-Kreis
Postleitzahl: 35745
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.acpmanagement.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung zum Um- und Neubau des Sportzentrums der Gemeinde Fronhausen
Objektplanungsleistungen gem. Teil 3 HOAI 2021 für den Um- und Neubau des Sportzentrums der Gemeinde Fronhausen am Standort der Grundschule Fronhausen, Salzbödener Weg, 35112 Fronhausen in 3 Losen:
LOS 1: Objektplanung Gebäude gem. Teil 3, Abschnitt 1 HOAI 2021
LOS 2: Objektplanung Freianlagen gem. Teil 3, Abschnitt 2 HOAI 2021
LOS 3: Objektplanung Verkehrsanlagen gem. Teil 3, Abschnitt 4 HOAI 2021
Objektplanung Gebäude gem. Teil 3, Abschnitt 1 HOAI 2021
Fronhausen, DE
Die Gemeinde Fronhausen vereint 7 Ortsteile mit insgesamt über 4.000 Einwohnern und liegt im Süden des Landkreises Marburg-Biedenkopf. Derzeit unterhalten drei Sportvereine der Gemeinde jeweils einen Rasen-Sportplatz und zusätzlich existieren ein weiterer Trainings- und ein Hartplatz. Der Rasenplatz und der Hartplatz am Hauptort Fronhausen sind über 40 Jahre alt und stehen zur Erneuerung an. Durch diese Vielzahl der zu erhaltenden Fußballplätze und Vereinsheime entsteht ein nicht mehr erfüllbarer finanzieller Aufwand für die Kommune und die Vereine.
Die Gemeinde Fronhausen, vertreten durch das Bauamt, beabsichtigt den Umbau des jetzigen Hartplatzes am Standort Salzbödener Weg, 35112 Fronhausen zu einer mehrere Sportarten und den angrenzenden Grundschulstandort integrierende Sportstätte.
Hierfür soll der bestehende Ascheplatz zu einem Alljahresplatz als Kunstrasenplatz mit energiesparender LED-Flutlichtanlage umgebaut, die existierende Tennisanlage integriert, eine Sprunggrube, eine Lauf-/Sprintbahn und ein Beach-Volleyballfeld gebaut, und ein barrierefreies Vereinsheim für alle dort dann ansässigen Sportarten errichtet werden. Die anliegende Grundschule (ca. 250 Schüler) sowie der dort mit einer Schutzhütte ansässige Verkehrs- und Verschönerungsverein sollen Mitnutzer der Anlagen werden, die ebenso neue Verkehrsflächen und Parkplätze umfassen soll.
Das Projekt wird mit Fördermitteln aus dem Bundesprogramm „Sanierung Kommunaler Errichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ unterstützt. Der Bewilligungsbescheid liegt vor.
Die beschriebene Gesamtmaßnahme ist in 3 Objektplanungsdisziplinen unterteilt, die jedoch aufgrund ihres inhaltlichen und förderrechtlichen Zusammenhangs eng miteinander verbunden sind. Daher wird auf eine interdisziplinäre Umsetzung im Planungs- und Bauablauf besonderer Wert gelegt und die Leistungen werden losweise in den Losen
1: Objektplanung Gebäude für barrierefreies Vereins-/Sportlerheim mit Tribüne,
2: Objektplanung Freianlagen für Alljahres-/Kunstrasenplatz, Beach-Volleyballfeld, Laufbahn/Sprintstrecke und Sprunggrube und
3: Objektplanung Verkehrsanlagen für vorbereitenden Erdbau, Zufahrtsstraßen/-wege inkl. Erdbau und Stellplätze/Parkplatzanlage
vergeben werden.
Das derzeitige Vereinsheim in Fronhausen befindet sich direkt am aktuell genutzten Rasen-Sportplatz, ebenfalls am Salzbödener Weg, nord-östlich dem gegenständlichen Planungsfeld gelegen. Da es jedoch weder barrierefrei noch für die Nutzung von mehreren Vereinen unterschiedlicher Sportarten ausgelegt ist, soll am künftigen Sportzentrum, zwischen dem geplanten Kunstrasenplatz und der bestehenden Tennisanlage ein Neubau errichtet werden, der 4 Umkleiden in Kombination mit Duschräumen, 2 Schiedsrichterkabinen mit Duschen, eine von außen und innen zugängliche Toilettenanlage und ein Schankraum enthalten soll. Zusätzlich sollen Lagermöglichkeiten für alle ansässigen Sportbereiche geschaffen werden. Hierbei ist darauf zu achten, dass alle Räumlichkeiten barrierefrei auszugestalten sind.
Die zu planende Zuschauertribüne soll in Form von einfachen Sitzbänken in einen Teil des vorhandenen Hangs nördlich angrenzend an den Kunstrasenplatz integriert werden.
Zur Förderantragstellung wurden überschlägig Kosten durch die HS Ingenieure GmbH, Gießen am 11.12.2018 ermittelt. Zudem wurde ein erster Vorplanungsstand mit Datum vom 05.07.2021 erstellt, der zwar das zu planende Vereinsheim zwischen der Tennisanlage und dem künftigen Kunstrasenplatz aufführt, jedoch ohne den Planungsbestandteil der Tribüne darzustellen. Im Sinne des § 7 VgV und als ergänzende Projektdarstellung sind diese Unterlagen zu Ihrer Kenntnisnahme beigefügt.
Die gegenständlichen Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude werden als Stufenauftrag erteilt. Es ist beabsichtigt, zunächst die Leistungsphasen 1 und 2 für die Gesamtmaßnahme zu beauftragen.
Gemittelter Jahresumsatz der letzten drei Jahre (2018 bis 2020) § 45 Abs. 4, Satz 4 VgV, ~7%,
Referenzliste der in den letzten drei Jahren erbrachten Dienstleistungen des Bewerbers insgesamt § 46 Abs. 3, Satz 1 VgV, ~58 %,
Fachlicher Lebenslauf des vorgesehenen Projektleiters mit Referenzliste vergleichbarer Dienstleistungen § 46 Abs. 3, Satz 8 VgV, ~13 %,
Fachlicher Lebenslauf des vorgesehenen Bauleiters mit Referenzliste vergleichbarer Dienstleistungen § 46 Abs. 3, Satz 8 VgV, ~13 %,
Anzahl der Mitarbeiter für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Jahren mit Angabe der Führungskräfte § 46 Abs. 3, Satz 8 VgV, 5 %,
Erklärung zur Schadensfreiheit ~4 %.
Im Hinblick auf die Unterkriterien zu diesen Auswahlkriterien sowie deren Gewichtung verweist der Auftraggeber auf den Bewertungsbogen, der den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist.
Es wird beabsichtigt die Vergabe der gegenständlichen Objektplanungsleistungen stufenweise zu beauftragen:
Stufe 1 (HOAI Leistungsphasen 1-2) für die Maßnahmenbestandteile der Objektplanung für Gebäude
Stufe 2 (HOAI Leistungsphasen 3-4) für die Maßnahmenbestandteile der Objektplanung für Gebäude
Stufe 3 (HOAI Leistungsphasen 5-9) für die Maßnahmenbestandteile der Objektplanung für Gebäude.
Mit der Beauftragung erfolgt der Abruf der Stufe 1 (HOAI Leistungsphase 1-2). Ein Anspruch auf die Beauftragung der weiteren Leistungsstufen besteht, auch bei Bedarf, nicht.
Objektplanung Freianlagen gem. Teil 3, Abschnitt 2 HOAI 2021
Fronhausen, DE
Die Gemeinde Fronhausen vereint 7 Ortsteile mit insgesamt über 4.000 Einwohnern und liegt im Süden des Landkreises Marburg-Biedenkopf. Derzeit unterhalten drei Sportvereine der Gemeinde jeweils einen Rasen-Sportplatz und zusätzlich existieren ein weiterer Trainings- und ein Hartplatz. Der Rasenplatz und der Hartplatz am Hauptort Fronhausen sind über 40 Jahre alt und stehen zur Erneuerung an. Durch diese Vielzahl der zu erhaltenden Fußballplätze und Vereinsheime entsteht ein nicht mehr erfüllbarer finanzieller Aufwand für die Kommune und die Vereine.
Die Gemeinde Fronhausen, vertreten durch das Bauamt, beabsichtigt den Umbau des jetzigen Hartplatzes am Standort Salzbödener Weg, 35112 Fronhausen zu einer mehrere Sportarten und den angrenzenden Grundschulstandort integrierende Sportstätte.
Hierfür soll der bestehende Ascheplatz zu einem Alljahresplatz als Kunstrasenplatz mit energiesparender LED-Flutlichtanlage umgebaut, die existierende Tennisanlage integriert, eine Sprunggrube, eine Lauf-/Sprintbahn und ein Beach-Volleyballfeld gebaut, und ein barrierefreies Vereinsheim für alle dort dann ansässigen Sportarten errichtet werden. Die anliegende Grundschule (ca. 250 Schüler) sowie der dort mit einer Schutzhütte ansässige Verkehrs- und Verschönerungsverein sollen Mitnutzer der Anlagen werden, die ebenso neue Verkehrsflächen und Parkplätze umfassen soll.
Das Projekt wird mit Fördermitteln aus dem Bundesprogramm „Sanierung Kommunaler Errichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ unterstützt. Der Bewilligungsbescheid liegt vor.
Die beschriebene Gesamtmaßnahme ist in 3 Objektplanungsdisziplinen unterteilt, die jedoch aufgrund ihres inhaltlichen und förderrechtlichen Zusammenhangs eng miteinander verbunden sind. Daher wird auf eine interdisziplinäre Umsetzung im Planungs- und Bauablauf besonderer Wert gelegt und die Leistungen werden losweise in den Losen
1: Objektplanung Gebäude für barrierefreies Vereins-/Sportlerheim mit Tribüne,
2: Objektplanung Freianlagen für Alljahres-/Kunstrasenplatz, Beach-Volleyballfeld, Laufbahn/Sprintstrecke und Sprunggrube und
3: Objektplanung Verkehrsanlagen für vorbereitenden Erdbau, Zufahrtsstraßen/-wege inkl. Erdbau und Stellplätze/Parkplatzanlage
vergeben werden.
Im Bereich des jetzigen Hartplatzes soll ein Kunstrasenplatz (etwa 59m x 98m) mit LED-Flutlichtanlage entstehen, der die Bedürfnisse der umliegenden Fußballvereine der Gemeinde deckt. Das Sportfeld soll mit einer Spielfeldmarkierung nach DFB-Standard ausgestattet werden.
Zudem sollen auf dem künftigen Gelände des Sportzentrum Fronhausen ein Beach-Volleyballfeld (19m x 28m) mit einer umlaufenden Sprintstrecke als Rundlaufbahn und einer in die Rundlaufbahn integrierten Anlaufstrecke für eine Sprunggrube entstehen. Die im beigefügten „Lageplan – Variante 2“ aufgeführte Weitsprunganlage wird somit nicht weiter verfolgt. Ebenso sollen der „Fußballkäfig“ im Bereich der Rundlaufbahn und die „Schießanlage“ am Vereinsheim nicht zur Ausführung kommen.
Alle Laufbereiche sollen als Kunststoffbahn (Tartanbahn) z. B. als Insitu-Boden oder Hybridboden ausgeführt werden.
Die angrenzende Tennisanlage soll zwar Bestandteil des neuen Sportzentrums Fronhausen werden, erfährt jedoch im Zuge dieses Projekts keine Sanierung/Ertüchtigung.
Zur Förderantragstellung wurden überschlägig Kosten durch die HS Ingenieure GmbH, Gießen am 11.12.2018 ermittelt. Zudem wurde ein erster Vorplanungsstand mit Datum vom 05.07.2021 erstellt, der jedoch noch die zwischenzeitlich nicht weiter zu verfolgenden Sportanlagen „Fußballkäfig“, „Schießanlage“ und „Weitsprunganlage“ darstellt. Im Sinne des § 7 VgV und als ergänzende Projektdarstellung sind diese Unterlagen zu Ihrer Kenntnisnahme beigefügt.
Die gegenständlichen Planungsleistungen der Objektplanung Freianlagen werden als Stufenauftrag erteilt. Es ist beabsichtigt, zunächst die Leistungsphasen 1 und 2 für die Gesamtmaßnahme zu beauftragen.
Gemittelter Jahresumsatz der letzten drei Jahre (2018 bis 2020) § 45 Abs. 4, Satz 4 VgV, ~7%,
Referenzliste der in den letzten drei Jahren erbrachten Dienstleistungen des Bewerbers insgesamt § 46 Abs. 3, Satz 1 VgV, ~56 %,
Fachlicher Lebenslauf des vorgesehenen Projektleiters mit Referenzliste vergleichbarer Dienstleistungen § 46 Abs. 3, Satz 8 VgV, ~14 %,
Fachlicher Lebenslauf des vorgesehenen Bauleiters mit Referenzliste vergleichbarer Dienstleistungen § 46 Abs. 3, Satz 8 VgV, ~14 %,
Anzahl der Mitarbeiter für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Jahren mit Angabe der Führungskräfte § 46 Abs. 3, Satz 8 VgV, ~5 %,
Erklärung zur Schadensfreiheit ~4 %.
Im Hinblick auf die Unterkriterien zu diesen Auswahlkriterien sowie deren Gewichtung verweist der Auftraggeber auf den Bewertungsbogen, der den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist.
Es wird beabsichtigt die Vergabe der gegenständlichen Objektplanungsleistungen stufenweise zu beauftragen:
Stufe 1 (HOAI Leistungsphasen 1-2) für die Maßnahmenbestandteile der Objektplanung für Freianlagen
Stufe 2 (HOAI Leistungsphasen 3-4) für die Maßnahmenbestandteile der Objektplanung für Freianlagen
Stufe 3 (HOAI Leistungsphasen 5-9) für die Maßnahmenbestandteile der Objektplanung für Freianlagen.
Mit der Beauftragung erfolgt der Abruf der Stufe 1 (HOAI Leistungsphase 1-2). Ein Anspruch auf die Beauftragung der weiteren Leistungsstufen besteht, auch bei Bedarf, nicht.
Objektplanung Verkehrsanlagen gem. Teil 3, Abschnitt 4 HOAI 2021
Fronhausen, DE
Die Gemeinde Fronhausen vereint 7 Ortsteile mit insgesamt über 4.000 Einwohnern und liegt im Süden des Landkreises Marburg-Biedenkopf. Derzeit unterhalten drei Sportvereine der Gemeinde jeweils einen Rasen-Sportplatz und zusätzlich existieren ein weiterer Trainings- und ein Hartplatz. Der Rasenplatz und der Hartplatz am Hauptort Fronhausen sind über 40 Jahre alt und stehen zur Erneuerung an. Durch diese Vielzahl der zu erhaltenden Fußballplätze und Vereinsheime entsteht ein nicht mehr erfüllbarer finanzieller Aufwand für die Kommune und die Vereine.
Die Gemeinde Fronhausen, vertreten durch das Bauamt, beabsichtigt den Umbau des jetzigen Hartplatzes am Standort Salzbödener Weg, 35112 Fronhausen zu einer mehrere Sportarten und den angrenzenden Grundschulstandort integrierende Sportstätte.
Hierfür soll der bestehende Ascheplatz zu einem Alljahresplatz als Kunstrasenplatz mit energiesparender LED-Flutlichtanlage umgebaut, die existierende Tennisanlage integriert, eine Sprunggrube, eine Lauf-/Sprintbahn und ein Beach-Volleyballfeld gebaut, und ein barrierefreies Vereinsheim für alle dort dann ansässigen Sportarten errichtet werden. Die anliegende Grundschule (ca. 250 Schüler) sowie der dort mit einer Schutzhütte ansässige Verkehrs- und Verschönerungsverein sollen Mitnutzer der Anlagen werden, die ebenso neue Verkehrsflächen und Parkplätze umfassen soll.
Das Projekt wird mit Fördermitteln aus dem Bundesprogramm „Sanierung Kommunaler Errichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ unterstützt. Der Bewilligungsbescheid liegt vor.
Die beschriebene Gesamtmaßnahme ist in 3 Objektplanungsdisziplinen unterteilt, die jedoch aufgrund ihres inhaltlichen und förderrechtlichen Zusammenhangs eng miteinander verbunden sind. Daher wird auf eine interdisziplinäre Umsetzung im Planungs- und Bauablauf besonderer Wert gelegt und die Leistungen werden losweise in den Losen
1: Objektplanung Gebäude für barrierefreies Vereins-/Sportlerheim mit Tribüne,
2: Objektplanung Freianlagen für Alljahres-/Kunstrasenplatz, Beach-Volleyballfeld, Laufbahn/Sprintstrecke und Sprunggrube und
3: Objektplanung Verkehrsanlagen für vorbereitenden Erdbau, Zufahrtsstraßen/-wege inkl. Erdbau und Stellplätze/Parkplatzanlage
vergeben werden.
Da durch die beschriebenen Maßnahmen zum Sportzentrum ein erhöhter Bedarf an Stellflächen für PKW und Fahrräder einhergehen wird und damit auch mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen zu rechnen ist, sind die beiden Zufahrtsstraße im Bereich des künftigen Sportzentrums zu ertüchtigen und auf den Bedarf anzupassen. Zudem sind PKW- und Fahrrad-Stellplatzflächen zu schaffen und in das Gesamtkonzept der Außenbereiche zu integrieren. Die Belange der angrenzenden Grundschule und der Anwohner der beiden Anliegerstraßen sind hierbei zu beachten.
Zur Förderantragstellung wurden überschlägig Kosten durch die HS Ingenieure GmbH, Gießen am 11.12.2018 ermittelt. Zudem wurde ein erster Vorplanungsstand mit Datum vom 05.07.2021 erstellt, der jedoch den Umfang der zu planenden Verkehrsanlagen nicht abschließend festlegt. Im Sinne des § 7 VgV und als ergänzende Projektdarstellung sind diese Unterlagen zu Ihrer Kenntnisnahme beigefügt.
Die gegenständlichen Planungsleistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen werden als Stufenauftrag erteilt. Es ist beabsichtigt, zunächst die Leistungsphasen 1 und 2 für die Gesamtmaßnahme zu beauftragen.
Gemittelter Jahresumsatz der letzten drei Jahre (2018 bis 2020) § 45 Abs. 4, Satz 4 VgV, ~9%,
Referenzliste der in den letzten drei Jahren erbrachten Dienstleistungen des Bewerbers insgesamt § 46 Abs. 3, Satz 1 VgV, ~55 %,
Fachlicher Lebenslauf des vorgesehenen Projektleiters mit Referenzliste vergleichbarer Dienstleistungen § 46 Abs. 3, Satz 8 VgV, ~13 %,
Fachlicher Lebenslauf des vorgesehenen Bauleiters mit Referenzliste vergleichbarer Dienstleistungen § 46 Abs. 3, Satz 8 VgV, ~13 %,
Anzahl der Mitarbeiter für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Jahren mit Angabe der Führungskräfte § 46 Abs. 3, Satz 8 VgV, ~6 %,
Erklärung zur Schadensfreiheit ~4 %.
Im Hinblick auf die Unterkriterien zu diesen Auswahlkriterien sowie deren Gewichtung verweist der Auftraggeber auf den Bewertungsbogen, der den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist.
Es wird beabsichtigt die Vergabe der gegenständlichen Objektplanungsleistungen stufenweise zu beauftragen:
Stufe 1 (HOAI Leistungsphasen 1-2) für die Maßnahmenbestandteile der Objektplanung für Verkehrsanlagen
Stufe 2 (HOAI Leistungsphasen 3-4) für die Maßnahmenbestandteile der Objektplanung für Verkehrsanlagen
Stufe 3 (HOAI Leistungsphasen 5-9) für die Maßnahmenbestandteile der Objektplanung für Verkehrsanlagen, inkl. der Besonderen Leistungen der vollständigen örtlichen Bauüberwachung gem. Anlage 12.1 HOAI.
Mit der Beauftragung erfolgt der Abruf der Stufe 1 (HOAI Leistungsphase 1-2). Ein Anspruch auf die Beauftragung der weiteren Leistungsstufen besteht, auch bei Bedarf, nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind unter zwingender Verwendung des Bewerbungsformulars (siehe hierzu auch VI.3) einzureichen. Alle Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen. Die Nachweise und die jeweiligen zugehörigen Unterlagen sind eindeutig kenntlich zu machen und entsprechend der in den Hinweisen zur Bearbeitung des Bewerbungsbogens aufgeführten Reihenfolge einzureichen. Folgende Nachweise sind unter zwingender Verwendung der beigefügten Formulare mit der Bewerbung einzureichen:
a) Angaben zum Unternehmen mit Nachweis der Berechtigung des Projektverantwortlichen zur Führung der Berufsbezeichnung (Beratender) Ingenieur, Architekt bzw. Landschaftsarchitekt - je nach Vorgabe in den losweisen Unterlagen.
b) Erklärung zu § 73 Abs. 3 VgV (Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen) - Anlage 1
c) Erklärung zu § 6 Abs. 2 VgV (Wirtschaftliche Verknüpfungen) - Anlage 2a
d) Erklärung zu § 43 Abs. 3 VgV (Bevollmächtigung eines Vertreters der Bietergemeinschaft sowie der gesamtschuldnerischen Haftung im Auftragsfalle) - Anlage 2b
e) Erklärung zu § 123 Abs. 1 GWB (Erklärung, dass für das Unternehmen keine Ausschlusskriterien gemäß Punkten 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 des § 123 Abs. 1 GWB vorliegen) - Anlage 3
f) Erklärung, zu § 124 Abs. 1 GWB (Erklärung, dass für das Unternehmen keine Ausschlusskriterien gemäß Punkten 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 und 9 des § 124 Abs. 1 GWB vorliegen) - Anlage 4
Über die geforderten Bewerbungsunterlagen hinausgehend eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die geforderten Auskünfte und Erklärungen sind bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft zu erteilen bzw. abzugeben. Teilnahmeanträge werden nur bei Vorlage des vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogens berücksichtigt. Sämtliche Nachweise und Erklärungen müssen aktuell sein
(nicht älter als 6 Monate vom Tag der Bekanntmachung an). Ausgenommen sind hierbei die Nachweise der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnungen. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es angebotsmäßig übernehmen soll. Die Aufteilung der Leistungsbestandteile innerhalb der Bietergemeinschaften ist anzugeben. Soweit der Bewerber beabsichtigt, Teilleistungen an ein anderes Unternehmen oder einen anderen Freiberufler weiterzugeben, sind entsprechende Nachweise und Erklärungen für dieses/diesen vorzulegen, die für diese Teilleistung die Eignungsprüfung des Unternehmers bzw. Freiberuflers ermöglichen.
a) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs. 4 VgV einer EU-Versicherungsgesellschaft - Anlage 5.
Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis der bestehenden Versicherung einzureichen. Im Falle von geringeren Versicherungssummen als in Punkt III.1.2 genannt, ist zusätzlich eine Bestätigung der Versicherungsgesellschaft notwendig, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Summen mindestens bis zur geforderten Höhe angehoben werden.
b) Erklärung des Bewerbers gemäß § 45 Abs. 4, Satz 4 VgV über den Gesamtumsatz
(Honorare für die jeweiligen Objektplanungsleistungen) brutto in Euro in den letzten 3 Geschäftsjahren (2018, 2019 und 2020).
c) Erklärung des Bewerbers gemäß § 46 Abs. 3, Satz 8 VgV über die Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter für Objektplanungsleistungen im Jahresdurchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre (2018, 2019 und 2020) - Anlage 7.
Die geforderten Auskünfte und Erklärungen sind bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft zu erteilen bzw. abzugeben. Teilnahmeanträge werden nur bei Vorlage des vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogens berücksichtigt. Sämtliche Nachweise und Erklärungen müssen aktuell sein (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Bekanntmachung an). Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es angebotsmäßig übernehmen soll. Die Aufteilung der Leistungsbestandteile innerhalb der Bietergemeinschaften ist anzugeben. Soweit der Bewerber beabsichtigt, Teilleistungen an ein anderes Unternehmen oder einen anderen Freiberufler weiterzugeben, sind die entsprechenden Nachweise und Erklärungen für dieses/diesen vorzulegen, für diese Teilleistung die Eignungsprüfung des Unternehmens bzw. Freiberufler ermöglichen.
a) Mindestdeckungssummen Berufshaftpflichtversicherung für die entsprechenden Objektplanungsleistungen - Anlage 5:
[Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden sowie,
[Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden.
a) Erklärung des Bewerbers für Objektplanungsleistungen gemäß § 46 Abs. 3, Satz 1 VgV, die sich auf wesentliche in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen vergleichbarer Projekte beziehen. Es werden nur Referenzen berücksichtigt, bei denen ein Ansprechpartner des Auftraggebers/Kunden genannt wird, der im Rahmen der Prüfung des Teilnahmeantrageskontaktiert werden kann.
Für den Fall dass der Bewerber mehr als die geforderte Anzahl an Referenzen einreicht, hat der Bewerber anzugeben, welche Referenzen der Auftraggeber bei der Auswahlentscheidung berücksichtigen soll. Erfolgt keine Angabe, wird der Auftraggeber die ersten eingereichten Referenzen seiner Auswahl zugrunde legen. Im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderung wird der Auftraggeber hingegen in diesem Fall alle eingereichten Referenzen prüfen.
In der Referenzliste sind zwingend folgende Angaben zu machen:
- Projektbezeichnung und Ort,
- Auftraggeber mit Ansprechpartner und Kontaktdaten,
- Art des Auftraggebers,
- Ausführungszeitraum,
- erbrachte Leistungsphasen,
- Art der Maßnahme,
- Nutzungsart,
- Projektgröße,
- Brutto-Baukosten gem. DIN 276,
- Referenzschreiben oder Eigenerklärung, soweit vorhanden.
b) Erklärung des Bewerbers über die berufliche Befähigung und Qualifikation des Bewerbers und der Führungskräfte des Unternehmens gemäß § 46 Abs. 3, Satz 6 VgV, insbesondere der für die zu vergebende Dienstleistung verantwortlichen Personen; Anlage 8 ff.
Gefordert sind Angaben/Nachweise und Referenzen der Projektmitarbeiter: Name, berufliche Qualifikation (mit Nachweis), Anzahl der Berufsjahre, es sind mindestens drei persönliche Referenzobjekte für vergleichbare Projekte anzugeben.
Zu den Referenzen sind noch folgende Angaben zu machen: Objektbezeichnung, Projektgröße bzw. -kosten brutto gem. DIN 276, Angabe der Adresse einschließlich Telefonnummer des Ansprechpartners.Bewerbungen ohne wertbare Referenzen werden nicht berücksichtigt.
Die geforderten Auskünfte und Erklärungen sind bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft zu erteilen bzw. anzugeben. Teilnahmeanträge werden nur bei Vorlage des vollständig ausgefüllten und fristgerecht eingereichten Bewerbungsbogens berücksichtigt. Sämtliche Nachweise und Erklärungen müssen aktuell sein (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Bekanntmachung an). Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es angebotsmäßig übernehmen soll. Die Aufteilung der Leistungsbestandteile innerhalb der Bietergemeinschaften ist anzugeben.
Soweit der Bewerber beabsichtigt, Teilleistungen an ein anderes Unternehmen oder einen anderen Freiberufler weiterzugeben, sind entsprechende Nachweise und Erklärungen für dieses/diesen vorzulegen, die für diese Teilleistung die Eignungsprüfung des Unternehmers bzw. Freiberuflers ermöglichen.
a) Mindestvoraussetzung im LOS 1 - Objektplanung Gebäude:
1 Projekt aus dem Bereich "Freizeit/Sport" gemäß Anlage 10.2 HOAI 2021 in den letzten 5 Jahren.
b) Mindestvoraussetzung im LOS 2 - Objektplanung Freianlagen:
1 Projekt aus dem Bereich "Spiel- und Sportanlagen" im Sinne der Anlage 11.2 HOAI 2021 für den Vereinssport in den letzten 5 Jahren.
c) Mindestvoraussetzung im LOS 3 - Objektplanung Verkehrsanlagen:
1 Projekt mit außerörtlichen Parkplatzanlgen oder mit Erschließungsstraßen in den letzten 5 Jahren.
Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht zur Führung der Berufsbezeichnung (Beratender) Ingenieur, Architekt bzw. Landschaftsarchitekt gemäß § 75 VgV berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist.
Juristische Personen werden gemäß § 43 Abs. 1 VgV zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden, werden ebenfalls zugelassen.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein Mitglied als Projektleiter und Ansprechpartner gegenüber benannt und mit uneingeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Die Erklärung der Bietergemeinschaft (falls Bewerbung als Bietergemeinschaft erfolgt) als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter ist vorzulegen. (siehe hierzu auch III.2.1)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Auswertung des Teilnahmeverfahrens sind der auswertenden Stelle die Bewerbungsunterlagen ausschließlich elektronisch vorzulegen. Kostenfreier und uneingeschränkter Bezug der digitalen Unterlagen über das Vergabeportal der Vergabestelle. Für sämtliche unter III.2.1 bis III.2.3 genannten Angaben und Nachweise sind zwingend mittels der im „Bewerbungsformular“ enthaltenen Formblätter zu erbringen. Formlose Anträge können nicht gewertet werden und werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Die ggf. geforderte Form der Nachweise sowie die detaillierenden Mindestanforderungen sind den anzufordernden Bewerbungsunterlagen und diesem Veröffentlichungstext zu entnehmen. Der Bewerbungsbogen inkl. den geforderten Anlagen und Nachweisen ist von jedem Mitglied einer Bewerbungsgemeinschaft sowie von jedem Nachunternehmer gem. § 46 Abs. 3, Satz 10 VgV oder § 47 VgV auszufüllen und einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)