Fachplanung Technischen Ausrüstung nach Paragraph 53 ff HOAI Anlagengruppen 4 und 5 - ELT Referenznummer der Bekanntmachung: 0500
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosenheim
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanung Technischen Ausrüstung nach Paragraph 53 ff HOAI Anlagengruppen 4 und 5 - ELT
Auf einem dreieckförmigen Grundstück soll ein Kinderhaus für 2 Kindergarten- und 1 Krippengruppe erstellt werden. Zu vergeben sind die freiberuflichen Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach Paragraph 53 ff HOAI Anlagengruppen 4 und 5 für den Neubau eines dreigruppigen Kinderhauses auf der BayWa-Wiese in Rosenheim. Das Gebäude soll in Holzfertigbauweise errichtet werden und einen Aufzug (Betonkern) erhalten. Eine PV-Anlage ist zu prüfen. Ziel ist, das Kinderhaus als Passivhaus zu bauen, wobei die Kostenobergrenze entscheidend für die Ausführung des Energiestandards ist.
Rosemnheim, 83026
siehe Punkt II.1.4.
Ja, bis zum Abschluss des Projekts; bei Beauftragung der Leistungsphase 9 bis zum Ablauf der Gewährleistung.
Unter denjenigen Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt die Auswahl von 3 Bewerbern nach den folgenden Kriterien:
A) Referenzen
Für jede Referenz können nach folgender Verteilung Punkte erreicht werden:
Art der Baumaßnahme:
- Neubau/Erweiterung: 2 Punkte
Vergleichbare Aufgabenstellung wie Projekt:
- Holzfertigbau: 5 Punkte
- Passivhausstandard: 3 Punkte
- Evaluierung nach Fertigstellung: 1 Punkt
- energetischer Standard EH 40 oder EH 55: 1 Punkt
- PV-Anlage: 1 Punkt
Leistungsumfang:
- Anlagengruppe 4
o Honorarzone II oder höher: 2 Punkte
o Leistungsphase 2: 1 Punkt
o Leistungsphase 3: 1 Punkt
o Leistungsphase 5: 1 Punkt
o Leistungsphase 6: 1 Punkt
o Leistungsphase 7: 1 Punkt
o Leistungsphase 8: 2 Punkte
- Anlagengruppe 5
o Honorarzone II oder höher: 2 Punkte
o Leistungsphase 2: 1 Punkt
o Leistungsphase 3: 1 Punkt
o Leistungsphase 5: 1 Punkt
o Leistungsphase 6: 1 Punkt
o Leistungsphase 7: 1 Punkt
o Leistungsphase 8: 2 Punkte
Baukosten:
-- anrechenbare Kosten bearbeitete AGr. von € 100.000 - 200.000: 1 Punkt
-- anrechenbare Kosten bearbeitete AGr. von € 200.000 - 300.000: 2 Punkte
-- anrechenbare Kosten bearbeitete AGr. von € 300.000 und mehr: 3 Punkte
B) Anzahl der heute angestellten Dipl.-Ing. (oder glw. Abschluss), die im Bereich TGA-Planung tätig sind, einschließlich Büroinhaber und freie Mitarbeiter
- 2: 1 Punkt
- 3: 2 Punkte
- 4 oder mehr: 3 Punkte
Zur Angebotsabgabe werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die die meisten Punkte erreichen. Der Auftraggeber behält sich vor, mehr als 3 Bewerber aufzufordern und/oder bei auswahlrelevanter Punktegleichheit, die Auswahl durch Losentscheid zu treffen.
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung.
Mit Vertragsschluss wird die Stufe 1 (Leistungsphasen 1-2 inklusive Kostenschätzung) beauftragt.
Alle weiteren Stufen werden stufenweise beauftragt.
Stufe 2: Leistungsphasen 3 und 4 gem. § 55 HOAI 2013;
Stufe 3: Leistungsphasen 5 bis 7 gem. § 55 HOAI 2013;
Stufe 4: Leistungsphasen 8 und 9 gem. § 55 HOAI 2013;
Der Auftraggeber ist berechtigt, mehrere Stufen gleichzeitig abzurufen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen und Leistungsphasen besteht nicht. Zusätzlich können besondere Leistungen nach HOAI beauftragt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Handelsregisterauszug (soweit einschlägig)
A) Gesamtumsätze (brutto) in den letzten 3 Jahren
B) Umsätze (brutto) mit vergleichbaren Leistungen (TGA-Planung) in den letzten 3 Jahren
C) Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit jeweils einer Deckungssumme von 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und 1 Mio. EUR für sonstige Schäden. Alternativ genügt eine Bestätigung eines Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
Mindestanforderungen zu A): 150.000 € Umsatz/a (brutto) im Schnitt der letzten 3 Jahre
Mindestanforderungen zu C): Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflicht-versicherung oder der entsprechenden Versicherbarkeit im Auftragsfall.
A) Benennung von max. 3 Referenzprojekten des Wirtschaftsteilnehmers aus den Jahren 2014 – bis heute (siehe Formblatt Referenzen). Zugelassen sind nur Referenzprojekte bei denen mindestens die Leistungsphase 5 abgeschlossen ist. Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben zu machen: a) Art und Nutzung des Gebäudes b) Art der Baumaßnahme (Neubau/Anbau/Umbau/Sanierung), c) Holzfertigbau d) energetischer Standard e) PV-Anlage f) Anlagengruppen mit Honorarzone, g) Leistungsumfang (Leistungsphasen) h) Leistungszeit/Leistungsstand, i) anrechenbare Kosten der bearbeiteten Anlagengruppen, j) Auftraggeber
B) Anzahl der Dipl.-Ing. (oder glw. Abschluss), die im Bereich der TGA-Planung tätig sind, einschließlich freier Mitarbeiter und Büroinhaber in den letzte 3 Jahren und heute.
C) Angabe der Leistungen, für die der Einsatz eines Unterauftragnehmers vorgesehen ist, und Benennung des Unterauftragnehmers. Für die Leistungen der Leistungsphase 8 ist der Einsatz von Unterauftragnehmern ausgeschlossen. Das gilt nicht für den Einsatz freier Mitarbeiter.
Mindestanforderungen zu A): Es werden nur Referenzen berücksichtigt, bei denen die Leistungen der Leistungsphase 5 beendet sind. Es muss mindestens 1 Referenzprojekt über einen Neubau mit Anlagengruppen 4, und 5 mit anrechenbaren Kosten in Höhe von insgesamt 300.000 € uns Honorarzone II benannt werden.
Mindestanforderung zu B): Es müssen mindestens 2 Dipl.-Ing. (oder glw. Abschluss) angegeben werden können.
Ingenieure
Die für die Durchführung der Leistungen verantwortliche/n Person/en ist/sind berechtigt die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen (§ 75 Abs. 2 VgV).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Nachprüfung nach § 160 Abs. 3 GWB ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134
Absatz 2 bleibt unberührt,
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Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend
gemacht worden ist. Hat der öffentliche Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrages 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosenheim
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]10