Neubau einer Kindertagesstätte in 09429 Wolkenstein - OT Gehringswalde Referenznummer der Bekanntmachung: WS-112021/BG
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wolkenstein
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09429
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-wolkenstein.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer Kindertagesstätte in 09429 Wolkenstein - OT Gehringswalde
Die Stadt Wolkenstein plant den Neubau einer Kindertagesstätte in 09429 Wolkenstein - OT Gehringswalde.
Es soll eine Kindertagesstätte für 120 Kinder (5 Integrativplätze) entstehen, davon 80 Kindergartenplätze und 40 Kinderkrippenplätze.
Entsprechend Kindertagesstätten-Konzept soll ein naturnaher Kindergarten, eine energetisch effiziente und wirtschaftliche Gesamtanlage neu errichtet werden.
Wolkenstein, DE
Die Stadt Wolkenstein plant den Neubau einer Kindertagesstätte in 09429 Wolkenstein - OT Gehringswalde.
Es soll eine Kindertagesstätte für 120 Kinder (5 Integrativplätze) neu gebaut werden, davon 80 Kindergartenplätze und 40 Kinderkrippenplätze.
Entsprechend Kindertagesstätten Konzept soll ein naturnaher Kindergarten als energetisch effiziente und wirtschaftliche Gesamtanlage neu errichtet werden. Mit dem Kita-Neubau soll sich eine Kindertagesstätte entwickeln, der den Bewegungsdrang der Kinder unterstützt, die Sinneswahrnehmung fördert und die Verbundenheit zur Heimat mit erzgebirgischen Traditionen pflegt. Es ist eine integrative Betreuung in der neuen Einrichtung vorzusehen. Durch flexible Raumkonzepte sollen sich Spielwelten und Rückzugsmöglichkeiten für die Kinder ergeben. Das Bauvorhaben Objektplanung wird mit geschätzten Gesamtkosten von [Betrag gelöscht] Euro netto veranschlagt, davon KG 300 mit [Betrag gelöscht] Euro netto und KG 400 mit [Betrag gelöscht] Euro netto. Für die Ermittlung des Honorars für die Planungsleistungen auf Grundlage der vorhandenen Aufgabenstellung werden die Honorarzone III, Basishonorarsatz und max. 4% Nebenkosten zu Grunde gelegt.
In Abhängigkeit der Bereitstellung von entsprechenden Förderzuschüssen durch die zuwendungsgebenden Fachbehörden.
1) Für den Teilnahmeantrag ist ausschließlich das in den Verdingungsunterlagen vorgesehene Bewerberformular zu verwenden. Dabei ist beim Ausfüllen auf jeder Seite des Formulars in der dafür vorgesehenen Kopfzeile der Name des Büros bzw. der Bietergemeinschaft einzutragen, so dass eine eindeutige Zuordnung gewährleistet ist. 2) Teilnahmeanträge sind fristgerecht und ausschließlich in elektronischer Form unter dem für die Bekanntmachung benutzten Portal mit Unterschrift einzureichen. Bei Bietergemeinschaften muss der Teilnahmeantrag von jedem der Mitglieder unterzeichnet sein. 3) Die Bewerbung ist in deutscher Sprache abzufassen. 4) Vorliegen der Erklärungen gemäß § 42 VgV zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach GWB § 123 Abs. 1 bis 4 (Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen, Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte, Betrug) und GWB § 124 Abs. 1 (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz); Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft sind von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft diese Erklärungen zu erbringen. 5) Teilnahmeanträge enthalten vollumfänglich die nachgefragten Leistungsphasen. 6) Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen mit einem Schwerpunkt bei den Referenzobjekten. Sofern nur ein Kriterium nach Maßgabe der Punkte 1 bis 5 nicht erfüllt ist, wird der Teilnehmer vom Verfahren ausgeschlossen, s. auch zusätzliche Teilnahmebedingungen. 7) Die Bewertung der einzelnen Kriterien zur Auswahl geeigneter Unternehmen erfolgt mit max. 5 Punkten bei einer Gewichtung von 100 %, so dass insgesamt max. 100 Punkte erreicht werden können und zwar wie folgt a) Referenzen des Unternehmens/Bietergemeinschaft - 10facher Faktor; b) Anzahl der fachspezifischen Mitarbeiter, die für öffentliche Auftraggeber mit komplexen Hochbaumaßnahmen tätig sind - 5facher Faktor; c) Umsatz im Tätigkeitsbereich der Aufgabe - 5facher Faktor; Für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren müssen mindestens 60 Punkte erreicht werden. 8) Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte maßgebend; überschreitet nach Prüfung der Teilnahmeanträge die Zahl der Bewerber, die die Bedingungen erfüllen und eine entsprechende Punktzahl erreichen, die geplante aufzufordernde Anzahl von 3 Bewerbern zur Verhandlung, wird unter diesen Bewerbern die Auswahl per Los getroffen.
Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung der nachfolgenden Leistungsphasen. Mit Stufe 1 erfolgt die Beauftragung der Leistungsphase 3 gemäß geltender HOAI. Diese Planungsphase zur Erlangung beurteilungsfähiger Unterlagen ist erforderlich, damit der durch den AG beabsichtigte Fördermittelantrag zur Finanzierung der Investition, durch den betreffenden Zuwendungsgeber Aussicht auf Zustimmung erfährt. Erst mit Zuwendungsbescheid und damit der finanziellen Sicherstellung des Gesamtvorhabens können die folgenden Leistungsphasen Stufe 2 LPH 4 - 8 beauftragt werden. Grundlegende Voraussetzung ist ferner die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens. Aus der stufenweisen Beauftragung bzw. Nichtbeauftragung einzelner Stufen ergibt sich kein Anspruch des AN auf eine höhere bzw. zusätzliche Vergütung. Kosten, die dem Bewerber durch seine Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen, werden durch den AG in keinem Fall erstattet.
Die Zuschlagskriterien unter II.2.5) gelten für die zweite Stufe des Vergabeverfahrens. Die genannten Qualitätskriterien werden jeweils mit Punkten von 1 bis 5 (sehr gut - 5 Punkte bis mangelhaft - 1 Punkt) bewertet und wie dargestellt gewichtet. Die genannten Kostenkriterien werden wie folgt gewichtet: niedrigstes Honorar - 5 Punkte; Honorar bis zu 5% über dem niedrigsten Angebot - 4 Punkte; Honorar über 5% bis zu 10% über dem niedrigsten Angebot - 3 Punkte; Honorar über 10% bis zu 15% über dem niedrigsten Angebot - 2 Punkte; Honorar über 15% bis zu 20% über dem niedrigsten Honorar - 1 Punkt; Honorar darüber hinaus - kein Punkt; Es wird auf zwei Kommastellen berechnet. Es können daher nach Bewertung der Qualitäts- und Kostenkriterien max. 1.000 Punkte erreicht werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind Architekten und Bauvorlageberechtigte Ingenieure/Techniker nach § 65 Sächsische Bauordnung in Verbindung mit dem jeweiligen Landesgesetz der sich bewerbenden Architekten, Ingenieure/Techniker. Der Nachweis, dass der Bieter befugt ist, diese Berufsbezeichnung zu führen, muss für jeden einzelnen erbracht werden und der Richtlinie 2013/55/EU entsprechen. Bieter- und Arbeitsgemeinschaften sind zuglassen. Solche oder andere gemeinschaftliche Bewerber müssen sich bereits als solche bewerben und haften gesamtschuldnerisch. Bietergemeinschaften haben mit der Bewerbung eine Erklärung aller Teilnehmer nach §42 VgV abzugeben. Im Falle einer Bietergemeinschaft muss das Bewerberformular jeweils separat vom federführenden Büro einerseits und den weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft andererseits ausgefüllt und unterschrieben sein. Es ist ein bevollmächtigter Ansprechpartner/ -in zu benennen.
Angaben zum erzielten Jahresumsatz (netto) für öffentliche AG in dem Tätigkeitsbereich der Aufgabe (komplexe Hochbaumaßnahme) gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV in den letzten drei Geschäftsjahren werden bei einem durchschnittlichen Umsatz über den vorgenannten Zeitraum wie folgt bewertet: unter und bis einschließlich EUR 0,25 Mio. mit 0 Punkten
mehr als EUR 0,25 Mio. bis einschl. EUR 0,3 Mio. mit 1 Punkt
mehr als EUR 0,3 Mio. bis einschl. EUR 0,4 Mio. mit 2 Punkten
mehr als EUR 0,6 Mio. bis einschl. EUR 0,7 Mio. mit 3 Punkten
mehr als EUR 0,7 Mio. bis einschl. EUR 0,8 Mio. mit 4 Punkten und
mehr als EUR 0,8 Mio. mit 5 Punkten
Erklärung zum Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs. 1 VgV mit einer Deckungszusage für Personenschäden in einer geforderten Höhe von EUR 3 Mio., einer Deckungszusage für sonstigen Schäden in einer geforderten Höhe von EUR 1,5 Mio. und der Erklärung über die mindestens 2-fache Jahresmaximierung; bei Nichtvorliegen der geforderten Deckungssummen kann der Nachweis durch die Zusage des Versicherungsunternehmens für eine Höherversicherung erbracht werden; im Auftragsfall ist die bestehende Berufshaftpflichtversicherung in der erforderlichen Höhe nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften muss der Versicherungsschutz für jeden Teilnehmer in voller Höhe bestehen.
1. Angaben zur Anzahl der für öffentliche Auftraggeber in dem Tätigkeitsbereich der Aufgabe (komplexe Hochbaumaßnahme) beschäftigen, fest angestellten, Mitarbeiter werden wie folgt bewertet:
ab 2 Architekten/Ingenieure/Techniker mit 1 Punkt
ab 3 Architekten/Ingenieure/Techniker mit 3 Punkten
ab 4 Architekten/Ingenieure/Techniker mit 5 Punkten
2. Angaben zu den Referenzen in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages, (Planung und Durchführung komplexer Hochbaumaßnahmen) in den letzten drei Geschäftsjahren (2018 bis 2020), im öffentlichen Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge in den letzten sechs Jahren, für öffentliche AG gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV werden wie folgt bewertet:
Es werden maximal 3 Referenzprojekte, die diesen Anforderungen entsprechen, in die Bewertung einbezogen. Als umgesetzt gilt eine Maßnahme, wenn Baubeginn und Abnahme des realisierten Vorhabens in den abgegebenen Zeitraum fallen. Als Tag der Abnahme ist der späteste Zeitpunkt der Abgabetermin der Bewerbung. Sofern mehr als 3 Referenzen angegeben wurden, gehen die zugunsten des Bieters in die Bewertung ein, die der ausgeschriebenen Leistung am optimalsten entsprechen. Die Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet:
a) Planung einer komplexen Hochbaumaßnahme
b) Abschluss eines Vorhabens im kommunalen Bereich der Daseinsvorsorge
c) für einen öffentlichen Auftraggeber
d) Anwendung des öffentlichen Vergaberechtes
e) Durchführung unter Zuhilfenahme öffentlicher Fördermittel
f) energetische Sanierung
g) Nachweis der Kostentreue (netto) mit weniger als 15% Kostensteigerung zwischen Kostenberechnung und Abschluss des Vorhabens in den KG 300 und 400
h) Durchführung der Lph 5 - 8.
Für jede Erfüllung der Kriterien nach a) bis h) erhält jede der drei wertbaren Referenzen je einen Punkt, folglich können maximal 24 Teilpunkte erreicht werden. Die Punkteverteilung richtet sich dann nach folgender Matrix:
0 bis 6 Teilpunkte ergeben 1 Punkt
7 bis 12 Teilpunkte ergeben 2 Punkte
13 bis 16 Teilpunkte ergeben 3 Punkte
17 bis 20 Teilpunkte ergeben 4 Punkte
21 bis 24 Teilpunkte ergeben 5 Punkte.
entfällt.
Berufsbezeichnung Architekt/Ingenieur/Techniker; Nachweis durch Eigenerklärung des Bewerbers zur beruflichen Befähigung.
Nachweis der Berechtigung zur Führung der geforderten Berufsbezeichnung; Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für Ihre Bewerbung, wenn die Berechtigung zur Führung der o.g. Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2013/55/EU gewährleistet ist.
a) Erklärung des Bewerbers zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 42 Abs. 1 VgV
b) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sollten sich aus Sicht der Bewerber Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich über die Vergabeplattform unter dem in der Bekanntmachung mitgeteilten link zu stellen. Eingehende Fragen und Antworten zum laufenden Verfahren stehen stets aktuell unter diesem link allen Bewerbern zur Einsicht zur Verfügung. Bewerber sind verpflichtet, sich regelmäßig und eigenverantwortlich bis unmittelbar vor Teilnahmeschluss über den jeweils aktuellen Stand auf der Vergabeplattform zu informieren und die dort eingestellten Informationen bei der Abgabe ihrer Bewerbung zu berücksichtigen. Nachteile, die durch eine Nichtbeachtung der auf der Vergabeplattform eingestellten Informationen entstehen, gehen zu Lasten des Bewerbers.
Enthalten die Bewerbungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er den Auftraggeber unverzüglich vor der Einreichung seiner Bewerbung in elektronischer Form über die Vergabeplattform darauf hinzuweisen. Andernfalls erfolgt hierzu keine Beachtung.
Die vom Auftraggeber erbetenen personenbezogenen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer gesetzlicher Vorgaben, den Datenschutz betreffend, werden ausschließlich im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. Mit Unterschrift erteilt der jeweilige Teilnehmende seine Einwilligung. Wird die Einwilligung verweigert, kann der Bewerber nicht am Verfahren teilnehmen. Die Abgabe der Bewerbung per Fax, per email oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen. Die gemäß Bekanntmachung und Bewerbungsformular geforderten Nachweise, Erklärungen und Unterlagen sind dem Bewerbungsformular beizufügen, im Vergabeportal hochzuladen und an den Auftraggeber ebenfalls elektronisch zu übermitteln. Die Bewerbungsfrist läuft am 17.12.2021 um 12:00 Uhr ab. Nach diesem Zeitpunkt eingehende Bewerbungen sind verspätet und werden nicht mehr berücksichtigt.
Über die Aufforderung zur Angebotsabgabe informiert der Auftraggeber gesondert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.ldl.sachsen.de