Elektrifizierung der AKN-Strecke A1 S21 Eidelstedt - Kaltenkirchen Los I Generalplaner S21

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaltenkirchen
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Postleitzahl: 24568
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.akn.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E89911866
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Elektrifizierung der AKN-Strecke A1 S21 Eidelstedt - Kaltenkirchen Los I Generalplaner S21

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen - MA08
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Ingenieurleistungen Planungsleistungen für die Elektrifizierung der AKN-Strecke A1 Eidelstedt - Kaltenkirchen

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Objektplanung HOAI Teil 3, Abschnitt 3 - Ingenieurbauwerke 4 Objektplanung HOAI Teil 3, Abschnitt 4 - Verkehrsanlagen 8 Fachplanung HOAI Teil 4, Abschnitt 1 Tragwerksplanung 11 Objektplanung HOAI Teil 4, Abschnitt 2 - Technische Ausrüstung (Leitungen) 12

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 14/02/2022
Ende: 31/12/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

- Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem

Berufs - oder Handelsregister - Nachweis über die Planung von Bahnprojekten (zwingend erforderlich)

- Nachweis über die Eintragung in das entsprechende Berufsregister seines Sitzes oder Wohn-sitzes -Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben die Bescheinigung des für ihn zuständigen Versicherungsträgers nachzuweisen.

- Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquiditätsverfahren anhängig ist.

- Eigenerklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von § 123 GWB, § 124 GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen hat.

- Eigenerklärung nach § 19 Mindestlohngesetz

Arbeitnehmer-Entsendegesetz - Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von allen Haftungsansprüchen frei, die sich daraus ergeben, dass der Auftragnehmer, seine Nachunternehmer oder die von diesem eingesetzten Nachunternehmer ihren Verpflichtungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht nachkommen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Eigenerklärung über Umsatz in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind; unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Kann ein Bewer-ber oder Bieter aus einem berechtigten Grund die geforderten Unterlagen nicht beibringen, so kann er seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom öf-fentlichen Auftraggeber als geeignet angesehener Unterlagen belegen.

- Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Eigenerklärung mit Benennung der Anzahl der in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjah-ren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen. Kann ein Bewerber oder Bieter aus einem berechtigten Grund die geforderten Unterlagen nicht beibrin-gen, so kann er seine Technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom öffentlichen Auftraggeber als geeignet angesehener Unterlagen belegen.

- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, von ausländischen Bietern gleichwertigen Beschei-nigungen. Die Auskunft darf nicht älter als drei Monate sein.

- Abgabe einer Referenzliste über Leistungen in den letzten dfünf abgeschlossenen Geschäfts-jahren, die mit der zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind.

- Nachweis über ein bestehendes Qualitätsmanagementsystem gemäß DIN ISO oder gleichwer-tig

- Eigenerklärung über die für die Ausführung der zu vergebenen Leistungen zur Verfügung ste-hende technische Ausrüstung.

- Nachweis über die Qualifikation der Mitarbeiter-Eignung für die Leistung.

- Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche techni-sche Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt,

- Benennung des geplanten Schlüsselpersonals

- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt

- Die Nachweise (auch von den Nachunternehmern) über die Mindestbedingungen sind mit dem Angebot einzureichen.

- Mit dem Angebot sind die Nachunternehmer aufzugeben, die im Auftragsfalle für die Arbeiten mit eingebunden werden. Sämtliche Nachunternehmer sind mit dem Angebot zu benennen, Bietergemeinschaften sind mit dem Angebot aufzugeben.

III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:

- Vertragserfüllungsbürgschaft über 10 v. H. der Auftragssumme

- Mängelanspruchsbürgschaft über 5 v. H. der Auftragssumme

III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:

gemäß Auftragsunterlagen

III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:

gemäß Auftragsunterlagen

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

gemäß Auftragsunterlagen

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 05/01/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 09/02/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 05/01/2022
Ortszeit: 12:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Ausschreibung erfolgt unter Vorbehalt. Die AKN weist darauf hin, dass ggf. aufgrund haushaltsrechtlicher Gründe auf die Vergabe des Auftrages ganz oder teilweise verzichtet werden muss.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

- Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Entsprechend der Regelung in § 160 GWB:

- § 160 GWB - Einleitung und Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

- (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

- (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

- 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

- Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

- § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vor-gelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/11/2021

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