EU-weite Ausschreibung des Transports und Verwertung von Sperrmüll-Altholz (A II/A III) für die AWG Abfallwirtschafts-Gesellschaft Donau-Wald mbH
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Außernzell
NUTS-Code: DE224 Deggendorf
Postleitzahl: 94532
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.awg.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung des Transports und Verwertung von Sperrmüll-Altholz (A II/A III) für die AWG Abfallwirtschafts-Gesellschaft Donau-Wald mbH
Die Gesamtleistung wird in 2 Losen vergeben:
-Los 1: Transport und Verwertung von Sperrmüll-Altholz (A II/A III) aus den Landkreisen Deggendorf und Regen
-Los 2: Transport und Verwertung von Sperrmüll-Altholz (A II/A III) aus den Landkreisen Freyung-Grafenau, Passau und der Stadt Passau
Transport und Verwertung von Sperrmüll-Altholz (A II/A III) aus den Landkreisen Deggendorf und Regen
Landkreis Deggendorf Landkreis Regen
- Abholung der mit Sperrmüll-Altholz (A II/A III) gefüllten Container von Recyclingzentren und Recyclinghöfen in den Landkreisen Deggendorf und Regen
- Übernahme und Transport des Sperrmüll-Altholzes (A II/A III) zu einem Umschlag-platz/ einer Behandlungs-/Verwertungsanlage, inkl. Durchführung aller notwendigen Logistikleistungen
- Stoffliche bzw. thermische Verwertung des Sperrmüll-Altholzes (A II/A III) in einer dafür zugelassenen Anlage
Die Vertragslaufzeit verlängert sich, soweit der Vertrag nicht vom Auftraggeber spätestens sechs Monate vor dem Vertragsende gekündigt wird, jeweils um ein Jahr, längstens bis zum 31.12.2025.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich, soweit der Vertrag nicht vom Auftraggeber spätestens sechs Monate vor dem Vertragsende gekündigt wird, jeweils um ein Jahr, längstens bis zum 31.12.2025.
Transport und Verwertung von Sperrmüll-Altholz (A II/A III) aus den Landkreisen Freyung-Grafenau, Passau und der Stadt Passau
Landkreis Freyung-Grafenau Landkreis Passau Kreisfreie Stadt Passau
- Abholung der mit Sperrmüll-Altholz (A II/A III) gefüllten Container von Recyclingzentren und Recyclinghöfen in den Landkreisen Freyung-Grafenau, Passau und der Stadt Passau
- Übernahme und Transport des Sperrmüll-Altholzes (A II/A III) zu einem Umschlag-platz/ einer Behandlungs-/Verwertungsanlage, inkl. Durchführung aller notwendigen Logistikleistungen
- Stoffliche bzw. thermische Verwertung des Sperrmüll-Altholzes (A II/A III) in einer dafür zugelassenen Anlage
Die Vertragslaufzeit verlängert sich, soweit der Vertrag nicht vom Auftraggeber spätestens sechs Monate vor dem Vertragsende gekündigt wird, jeweils um ein Jahr, längstens bis zum 31.12.2025
Die Vertragslaufzeit verlängert sich, soweit der Vertrag nicht vom Auftraggeber spätestens sechs Monate vor dem Vertragsende gekündigt wird, jeweils um ein Jahr, längstens bis zum 31.12.2025
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Lose 1 und 2:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters;
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung;
— Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden zur Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG);
— (Eigen-)Erklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2018 bis 2020 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre;
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung; Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern;
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3,0 Mio. EUR (im Angebotsteil I enthalten) Hinweis:
Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
— Los 1: Referenz/-en (als Eigenerklärung) über den Transport und die Verwertung von insgesamt mindestens 2.000 Mg Sperrmüll-Altholz (A II/A III) pro Jahr. ;
— Los 2: Referenz/-en (als Eigenerklärung) über den Transport und die Verwertung von insgesamt mindestens 3.000 Mg Sperrmüll-Altholz (A II/A III) pro Jahr.
- Los 1: Referenz/-en (als Eigenerklärung) über den Transport und die Verwertung von insgesamt mindestens 2.000 Mg Sperrmüll-Altholz (A II/A III) pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Kalenderjahren 2018 bis 2020 durch eine Auflistung der/ des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Abfallmengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen. (Es gilt die Summe der Referenzen.)
- Los 2: Referenz/-en (als Eigenerklärung) über den Transport und die Verwertung von insgesamt mindestens 3.000 Mg Sperrmüll-Altholz (A II/A III) pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Kalenderjahren 2018 bis 2020 durch eine Auflistung der/ des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Abfallmengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen. (Es gilt die Summe der Referenzen.)
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“:
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich elektronisch über das Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang des Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt.
Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“:
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) über die Angebotsfunktion der genutzten Vergabeplattform einzureichen.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.