2 Stück Premium High End Ultraschallgeräte für die Ultraschalldiagnostik in der Inneren Medizin - Gastroenterologie Referenznummer der Bekanntmachung: 65/2021/EU/E27
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.med.uni-magdeburg.de/g3.html
Abschnitt II: Gegenstand
2 Stück Premium High End Ultraschallgeräte für die Ultraschalldiagnostik in der Inneren Medizin - Gastroenterologie
2 Stück Premium High End Ultraschallgeräte für die Ultraschalldiagnostik in der Inneren Medizin - Gastroenterologie gemäß dem Leistungsverzeichnis Anlage B-04
Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.
Universitätsklinik für Gastroenterologie, Hepatologie und Infektiologie
Haus 60a Ebene -1
Leipziger Straße 44
39120 Magdeburg
- Lieferung Frei Verwendungsstelle -
2 Stück Premium High End Ultraschallgeräte für die Ultraschalldiagnostik in der Inneren Medizin - Gastroenterologie gemäß dem Leistungsverzeichnis Anlage B-04
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
C-01 Auszug Handels-, Vereins- Partnerschafts- oder Genossenschaftsregisterauszug (je nach Rechtsform und Eintragungspflicht)
C-02 Gewerbean- bzw. -ummeldung, Gewerbeerlaubnis
C-03 Nachweis der geforderten Berufshaftpflichtversicherung oder Erklärung, dass eine solche im Auftragsfall innerhalb von 7 Kalendertagen abgeschlossen wird.
C-04 Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherungsträger (mind. von einer Krankenkasse mit dem größten Anteil an Versicherten)
C-05 Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
C-06 Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
C-07 Bewerbererklärung-EU nach EU-Vergaberichtlinie 2004/148/EG
C-09 Bescheinigung oder Zertifikat Qualitätssicherungsverfahren (z.B. ISO 9001)
Abgabe von drei Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte in der nachfolgenden Übersicht geeignete und vergleichbare Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. Wenn in den Vergabeunterlagen nicht anders gefordert wird, sind mindestens drei Referenzen der letzten drei Geschäftsjahre anzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Leistung wird im beschleunigten Verfahren ausgeschrieben. Grundlage hierfür ist das von der Bundesregierung am 08.07.2020 beschlossene Konjunkturpaket, das vom 14.07.2020 bis 31.12.2021 vergaberechtliche Vereinfachungen vorsieht (Vgl. Erlass des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) vom 10.07.2020 „Vergaberechtliche Erleichterungen zur Beschleunigung investiver Maßnahmen“). Bestandteil dessen ist u.a. die Feststellung der Dringlichkeit in EU-weiten Vergabeverfahren, da aufgrund des Ausmaßes des konjunkturellen Einbruchs von der Dringlichkeit investiver Maßnahmen der öffentlichen Hand auszugehen sei.
Die Angebotsfrist wird gemäß § 15 Satz 3 auf 15 Tage
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Etwaige Rügen sind schriftlich über die eVergabe-Plattform anzubringen.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den AG geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage.
Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den AG; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.