153 KH VIB - Krankenhaus Vilsbiburg - Erweiterung und Strukturanpassung - 153-5161-01 Beatmungsgerät
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84036
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutsche-evergabe.de
Adresse des Beschafferprofils: www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
153 KH VIB - Krankenhaus Vilsbiburg - Erweiterung und Strukturanpassung - 153-5161-01 Beatmungsgerät
153 KH VIB - Krankenhaus Vilsbiburg - Erweiterung und Strukturanpassung
84137 Vilsbiburg
4 Stk. Beatmungsgeräte und Zubehör
Zusatzinformationen werden ausschließlich im Projektsafe der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Der Bieter ist verantwortlich sich eigenständig über Neuigkeiten und Änderungen zu informieren.
Angebot können nur noch elektronisch über die Plattform www.deutsche-evergabe.de abgegeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
153 KH VIB - Krankenhaus Vilsbiburg - Erweiterung und Strukturanpassung - 153-5161-01 Beatmungsgerät
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Ems
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 56130
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf der Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de bereitgestellt. Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantworten und Anfragen daher rechtzeitig an die Vergabestelle zu richten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften , die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zu Angebotsabgabe, Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.