Ausschreibung über die Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) für die Abnahmestellen des Leibniz-Institutes für Pflanzenbiochemie
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gifhorn
NUTS-Code: DEE0 Sachsen-Anhalt
Postleitzahl: 38518
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]8
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.energie-specht.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ipb-halle.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung über die Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) für die Abnahmestellen des Leibniz-Institutes für Pflanzenbiochemie
Lieferung von ca. 5,1 Mio. kWh Ökostrom an das Leibnitzinstitut für Pflanzenbiochemie (IPB). Die Preisbildung findet in 4 Tranchen mit Indizierung an die Strombörse statt. Zusätzliche eine Preisobergrenze und Lieferung von Marktinformationen. Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft.
Halle an der Saale
Stromlieferung aus erneuerbaren Quellen an zwei RLM Standorte. Je Lieferjahr vier Preisbildungszeiträume mit Obergrenze. Vollstromlieferung; es besteht eine atypische Netznutzung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06108
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
siehe § 160 Absatz 3 GWB • innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Ausschreibenden nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren spätestens bis Ablauf der 5 / 5 Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung • spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind • spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind • innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung durch den Ausschreibenden, der Rüge nicht abhelfen zu wollen siehe § 135 Absatz 2 GWB • 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU