Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für die öffentlichen Gebäude der Gemeinde Herrsching Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-016
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herrsching a. Ammersee
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82211
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hersching.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für die öffentlichen Gebäude der Gemeinde Herrsching
Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für die öffentlichen Gebäude der Gemeinde Herrsching (Kiga, Grund- u. Mittelschule, Jugendhaus, mehrere öffentl. Toiletten etc.
Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für die öffentlichen Gebäude der Gemeinde Herrsching (Kiga, Grund- u. Mittelschule, Jugendhaus, mehrere öffentl. Toiletten etc.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Feldafing
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Letzter Termin für Fragen der Interessenten ist der 04.08.2021 bis 12:00 Uhr
Besichtigung:
Hinsichtlich der zu reinigenden Objekte finden sich in den auf der Internetseite befindlichen Ausschreibungsunterlagen umfangreiche Fotodokumentationen. Eine Objektbesichtigung ist daher nicht erforderlich. Sollte dennoch eine Objektbesichtigung durch den Bieter ausdrücklich gewünscht werden, so wird eine solche auf Antrag angeboten. Die Bieter haben sich für eine Terminvereinbarung per E-Mail an die oben angegebene Adresse der Gemeinde Herrsching zu wenden und vorzutragen, welche Örtlichkeiten besichtigt werden sollen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamen Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenden Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. §134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelleinnerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber des Auftragsgebers zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GW.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]