Ausbau des Gewässers II. Ordnung – LV 169 – in Zarrentin am Schaalsee

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zarrentin
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Postleitzahl: 19246
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.amt-zarrentin.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Ausbau des Gewässers II. Ordnung – LV 169 – in Zarrentin am Schaalsee

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Stadt Zarrentin am Schaalsee beabsichtigt das Bauvorhaben "Ausbau des Gewässers II. Ordnung – LV 169 – in Zarrentin am Schaalsee" umzusetzen. Die Planungen sollen ab September 2021 beginnen. Ziel ist es die Genehmigungsplanung 2021 abzuschließen und mit der Bewilligung von Fördermitteln das Bauvorhaben ab 2022 umzusetzen.

Ist-Situation: Das Gewässer II. Ordnung ist auf voller Länge (l= 1.540,38 m, 17 Haltungen, beginnend mit DN 200, abschließend mit DN 500) verrohrt, verläuft über diverse Privatgrundstücke (bewirtschaftete Ackerflächen) und quert die L 04, die Gemeindestraße Neu Zarrentin sowie die Bahntrasse Zarrentin – Ratzeburg (nur Bahndamm vorhanden, keine Gleise, kein Bahnbetrieb). Im Jahr 2018 wurde durch das Ing.-Büro MIC im Auftrag der Stadt Zarrentin am Schaalsee eine Zustandsbewertung des Gewässers vorgenommen, um vom Wasser- u. Bodenverband Boize-Sude-Schaalse eine Einleitgenehmigung für das anfallende Regenwasser der befestigten Flächen des B-Plan 28 (Schulcampus) zu erhalten. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass der bauliche Zustand des Gewässers marode ist und lediglich übergangsweise bis zum Ausbau des Gewässers 10 l/s aus dem B-Plan 28 in gedrosselter Form in das Gewässer II. Ordnung eingeleitet werden dürfen. Darüber hinaus hat das Ing.-Büro Hartung & Partner GmbH im Jahr 2020 im Auftrag der Stadt Zarrentin a. S. im Rahmen einer Voruntersuchung eine Kostenschätzung zum Ausbau (weitgehend wieder verrohrt, aber da wo es möglich ist, auch in offener und naturnaher Form) des Gewässers (beginnend mit DN 500, abschließend mit DN 1200) II. Ordnung durchgeführt. Demnach werden die Baukosten ca. 1.063.025,30 € netto betragen.

Ziel ist die Feststellung und Festlegung des natürlichen Einzugsgebietes, die Aufstellung eines Entwässerungsplanes für Zarrentin West, um danach das Gewässer II. Ordnung LV 169 auszubauen, um das anfallende Regenwasser aus dem B-Plan 28, den Baulücken sowie bebauten und unbebauten Bebauungsplänen von Zarrentin West in gedrosselter Form fach- und ordnungsgemäß abzuführen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: DE8 Mecklenburg-Vorpommern
NUTS-Code: DE80 Mecklenburg-Vorpommern
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Hauptort der Ausführung:

19246 Zarrentin am Schaalsee

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Planung Ausbau des Gewässers II. Ordnung LV169, l= 1.540,38 m gemäß HOAI 2021 § 43 (Ingenieurbauwerke), inkl. Erstellung einer Hydraulik; LP 1-9 nach der HOAI 2021; Projekteinordnung in die HZ 2, Mindestsatz.

Planung von erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen gemäß HOAI 2021 § 39 (Freianlagen); Durchführung der erforderlichen Leistungen aus den LP 1-9 nach der HOAI 2021; Projekteinordnung in die HZ 2, Mindestsatz.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 121-319817
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 16-20-2021
Bezeichnung des Auftrags:

Ausbau des Gewässer II. Ordnung - LV 169 - in Zarrentin am Schaalsee

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
04/10/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 5
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Ottobrunn
NUTS-Code: DE21 Oberbayern
Postleitzahl: 85521
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Angebote dürfen ausschließlich verschlüsselt (über das Bietertool) eingereicht werden.

Die in den Ausschreibungs-/Vergabeunterlagen enthaltenen Dokumente und Informationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ausschließlich zur Angebotserstellung/Auftragsausführung verwendet werden.

Grundsätzlich erfolgt die Kommunikation bis zur Angebotsabgabe über die Vergabeplattform.

Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht.

Wir empfehlen Ihnen dringend, sich zu registrieren, damit Sie stets die aktuellen Informationen zum Verfahren von uns erhalten.

Ohne Registrierung obliegt es Ihnen selbst, sich auf dem aktuellen Stand zu halten, welchen Sie über das jeweils angepasste Downloadpaket erlangen können.

Rückfragen sind bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Einsendefrist über die Vergabeplattform zu stellen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB - Einleitung, Antrag:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zarrentin am Schaalsee
Postleitzahl: 19246
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/11/2021