Implementierung eines Empfängers für die Wellenform UCSS für das DTEC.Bw Forschungsprojekt SeRANIS Referenznummer der Bekanntmachung: M/HSB1/LT417/9910-EIT3.2_KD
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubiberg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85579
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.unibw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Implementierung eines Empfängers für die Wellenform UCSS für das DTEC.Bw Forschungsprojekt SeRANIS
Die UniBw M errichtet in dem Projekt SeRANIS drei komplexe und aufeinander abgestimmte Laborumgebungen für die Forschung an zukunftweisenden Kommunikationsnetzen und -technologien zwischen Weltraum und Boden. Die UniBw M beabsichtigt mit der Hilfe der drei aufzubauenden Forschungslabore den militärischen Nutzen und die technologische Reife von Schlüsseltechnologien der Digitalisierung zu untersuchen und
zu demonstrieren. Die drei Labore "Netzwerke und Technologieelemente", "Experimentalnutzlast" sowie
"Experimentelle Satellitentechnik" will die UniBw M daher so ausstatten, dass sich Fragestellungen zum Nutzen und der technologischen Reife der Schlüsseltechnologien beantworten lassen. Das Projekt SeRANIS umfasst unter anderem Anwendungen für das Internet der Dinge (IoT-Anwendungen), für die die UniBw beabsichtigt, den auftragsgegenständlichen Empfänger für die Wellenform "Unipolar-coded Chirp Spread Spectrum" (UCSS) zu beschaffen.
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Die UniBw M beabsichtigt, die Wellenform UCSS als Übertragungstechnik zu untersuchen und zu nutzen. UCSS-Wellen sind eine neuartige Technik und eignen sich unter anderem, um Daten zum geplanten Experimentalsatelliten zu übertragen. Dieser Experimentalsatellit ist Gegenstand eines anderen Auftrags. Gegenstand des Auftrags ist die Implementierung und Lieferung eines Empfängergeräts für die Wellenform UCSS. Hardware für UCSS-Wellen ist auf dem Markt noch nicht verfügbar. Der Auftragnehmer muss Teile der Empfangsstruktur für UCSS auf der vom Auftragsgegenstand umfassten Hardware implementieren. Das
Empfängergerät wird der UniBw M einerseits zu wissenschaftlichen Zwecken dienen. Zusätzlich beabsichtigt die UniBw M, das Empfängergerät im Rahmen des Technologietransfers test- und versuchsweise zu betreiben.
Die UniBw M stellt folgende Anforderungen an die Hardware:
- 19″-Format und in Standard-Racks montierbar.
- Höchstens 3 Höheneinheiten (HE).
- RF-Eingang als SMA oder N-Type.
- Alle verwendeten Oszillatoren sind mit einer externen Referenz mit 10 MHz synchronisierbar.
- Die Hardware kann RF-Signale mit einer frei wählbaren Mittelfrequenz zwischen 950 MHz und 3 GHz empfangen und digitalisieren.
- Die Mittenfrequenz des Lokaloszillators ist auf mindestens 1 Hz genau einstellbar.
- Die Abtastrate und die Bandbreite des Empfängers sind größer als 32 MHz.
- Die Rauschzahl des RF-Empfängers ist kleiner als 12 dB.
- Der Maximale Eingangspegel (1dB compression) ist größer als 0 dBm.
- Das Phasenrauschen des LO ist kleiner als -100 dBc bei 100 kHz Offset.
- Alle HF Parameter (Pegel, Frequenz, Bandbreite) sind in einer browserbasierten Applikation mit GUI einstellbar.
- Intern oder extern angeschlossener Speicher von mindestens 2 TByte, auf den von Windows und Linux PCs mit standardisierten Freigaben zugegriffen werden kann.
Die UniBw M stellt folgende Anforderungen an die Implementierung:
Der Auftragnehmer muss die Hardware in High-Level Synthesis (HLS) für Xilinx FPGA implementieren. Der Auftragnehmer muss die Hardware für den FPGA Typ Zynq UltraScale+ implementieren.
Sämtliche Quellen für die Implementierung gehören zum Liefergegenstand. Zum Auftrag gehört auch die Dokumentation des gelieferten Quellcodes.
Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Formlose, unterschriebene Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass:
- keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne von § 125 GWB durchgeführt worden sind,
- der Bieter in das einschlägige Berufsregister oder ein vergleichbares Register (Standeskammern etc.) des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seine Berufsgenossenschaft rückstandlos Beiträge entrichtet hat.
b) Bietergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt (z.B. durch Angabe der Gründe, die zur Bildung der Bewerbergemeinschaft geführt haben), und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden. Die Bildung von Bietergemeinschaften ist nur bis zur Abgabe des Angebotes möglich. Die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter zulässig. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie Abschluss und Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Bei der Eignungsprüfung wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Bietergemeinschaften müssen eine(n) einzige(n) Ansprechpartner(in) benennen.
c) Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Angabe der Gesamtumsätze der letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, möglichst durch Jahresabschlüsse und Prüfberichte belegt, sowie die Angabe der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind (Lieferung und Implementierung von Empfängern für die Wellenform UCSS zur Satellitendatenübertragung).
b) Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Vorlage von Referenzen über Aufträge, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand in Bezug auf die Leistung (Lieferung und Implementierung von Empfängern für die Wellenform UCSS zur Satellitendatenübertragung) vergleichbar sind aus den in den letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, unter Angabe des genauen Auftrags, der Auftragssumme, des Auftraggebers, der Leistungszeiträume, der Referenzen mit Ansprechpartnern inkl. Tel.-Nr.
b) Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mehrfachangebote, als Einzelbieter sowie als Mitglied einer/mehrerer Bietergemeinschaften, sind nicht zulässig. Die Angaben zur Zusammensetzung der Bietergemeinschaften sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bei dem Auftraggeber zu rügen.