Übernahme und Verwertung von Bioabfällen sowie von Garten- bzw. Grünabfällen aus dem Landkreis Potsdam-Mittelmark Referenznummer der Bekanntmachung: Verg 001-2021 Bio- u GartenAbf
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Niemegk
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14823
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.apm-niemegk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme und Verwertung von Bioabfällen sowie von Garten- bzw. Grünabfällen aus dem Landkreis Potsdam-Mittelmark
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind
• die Übernahme der von APM GmbH angelieferten biologisch verwertbaren Abfälle aus der Biotonne (v.a. Nahrungs- und Küchenabfälle, im Folgenden: Bioabfall) einerseits sowie von solchen Garten bzw. Grünabfällen (v.a. Grünschnitt und Laub per Kunststoff-Grünabfallsack oder Big Bag, aus Direktanlieferungen an den Wertstoffhöfen in Containern (lose) oder per Containerdienst von Kunden des Auftraggebers, aus erfassten Reisigbündeln i.S. von Ast- und Strauchschnitt mit Banderole) andererseits und von Weihnachtsbäumen frei Anlage an vom Auftragnehmer zu stellender/n Anlage(n) für die Verwertung von Bioabfall und Garten- bzw. Grünabfällen,
• die dortige Verwiegung mittels Fahrzeugwaage mit Kapazität von mindestens 40 t,
• die Verwertung der angelieferten Fraktionen (spätestens ab 2026 für Bioabfälle aus der Biotonne und Garten- bzw. Grünabfälle in einer Anlage zur hochwertigen Kompostierung und/oder Vergärung),
• ggf. die Vermarktung des dortigen Anlagenoutputs bzw. dessen Ausbringung auf landwirtschaftlichen Flächen und
• die Verwertung und/oder Beseitigung von etwaigen Störstoffen
• ggf. nach vorheriger Entfrachtung und/oder weiteren Transporten
Bad Belzig, DE
• die Übernahme der von APM GmbH angelieferten, biologisch verwertbaren Abfälle aus der Biotonne (v.a. Nahrungs- und Küchenabfälle, im Folgenden: Bioabfall) einerseits sowie von solchen Garten bzw. Grünabfällen (v.a. Grünschnitt und Laub per Kunststoff-Grünabfallsack oder Big Bag, aus Direktanlieferungen an den Wertstoffhöfen in Containern (lose) oder per Containerdienst von Kunden des Auftraggebers, aus erfassten Reisigbündeln i.S. von Ast- und Strauchschnitt mit Banderole) andererseits und von Weihnachtsbäumen frei Anlage an vom Auftragnehmer zu stellender/n Anlage(n) für die Verwertung von Bioabfall und Garten- bzw. Grünabfällen,
• die dortige Verwiegung mittels Fahrzeugwaage mit Kapazität von mindestens 40 t,
• die Verwertung der angelieferten Fraktionen (spätestens ab 2026 für Bioabfälle aus der Biotonne und Garten- bzw. Grünabfälle in einer Anlage zur hochwertigen Kompostierung und/oder Vergärung),
• ggf. die Vermarktung des dortigen Anlagenoutputs bzw. dessen Ausbringung auf landwirtschaftlichen Flächen und
• die Verwertung und/oder Beseitigung von etwaigen Störstoffen
• ggf. nach vorheriger Entfrachtung und/oder weiteren Transporten
Spätestens ab dem 1.1.2026 hat der Bieter eine hochwertige Verwertung der Bio- und Garten- bzw. Grünabfälle in einer (bzw. ggf. in mehreren) eingehausten und von ihm betriebenen Kompostierungsanlage(n) oder Vergärungsanlage(n) nach dem Stand der Technik zu gewährleisten. Insoweit ist die Ausschreibung funktional - die konkrete Verwertungstechnologie wird nicht vorgegeben. Der Auftragnehmer muss diese Anlage(n) selbst betreiben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Übernahme und Verwertung von Bioabfällen sowie von Garten- bzw. Grünabfällen aus dem Landkreis Potsdam-Mittelmark
Ort: Groß Kreutz
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer
Bitte beachten Sie für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages die Voraussetzungen insbesondere des § 160 GWB. Insofern weisen wir insbesondere darauf hin, dass ein Antrag nach § 160 Abs. 3 GWB bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und bei der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt wurde; ebenso wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind; dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist; dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens mit Akteneinsichtsrechten aller Beteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die die Vergabekammer nach § 165 Abs. 2 GWB veranlassen können, die Einsicht in die Akte zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Fall an die Vergabekammer wenden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer