B281, Ausbau der Rudolstädter Straße in Saalfeld, Umbau Kreuzung mit Beulwitzer Straße, Bau km 0+141.75 bis Bau-km 0+985 Referenznummer der Bekanntmachung: EU_62/2021
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saalfeld/Saale
NUTS-Code: DEG0I Saalfeld-Rudolstadt
Postleitzahl: 07318
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.saalfeld.de/
Abschnitt II: Gegenstand
B281, Ausbau der Rudolstädter Straße in Saalfeld, Umbau Kreuzung mit Beulwitzer Straße, Bau km 0+141.75 bis Bau-km 0+985
Im Zuge des Ausbaus der Rudolstädter Straße - B281 - in Saalfeld/Saale sollen zwei Kreisverkehre entstehen.
Es handlet sich um vollständigen Straßenausbau mit
- Tief- und Straßenbau
- Gehwege, Radwege und Nebenanlagen
- Straßenbeleuchtung
- Freianlagen, Grünflächen
- ELT-Versorgung, Gas-Versorgung, Erdarbeiten
- Wasserversorgung (Erdarbeiten, Leitungsverlegung)
- Ent- und Versorgung Entwässerung (Erdarbeiten, Kanalverlegung)
BRD,
Freistaat Thüringen,
Landkreis Saalfeld-Rudolstadt,
07318 Saalfeld/Saale,
Zufahrt über B281 bzw. innerstädtische Verkehrswege - Rudolstädter Straße
Straßenbau
- ca. 10.300 m³ Erdabtrag inkl. best. FSS
- ca. 2.800 m³ bituminöser Straßenaufbruch
- ca. 6.300 m Borde verschiedener Abmessungen und Material setzen
- ca. 2.000 m Rinnen mit verschiedenen Breiten setzen
- ca. 100 Stück Straßenabläufe (Neubau)
- ca. 50 Stück Schächte (Neubau)
- ca. 2.200 m Rohrleitungen Kanal-/Sickerleitungen verschiedene Durchmesser
- ca. 7.800 m³ Frostschutzschichten für Straßen
- ca. 13.300 m² Asphalttragschicht herstellen
- ca. 7.800 m² Asphaltbinderschicht herstellen
- ca. 1.150 m² Asphaltdeckschicht herstellen
- ca. 2.200 m² Gussasphaltdecke herstellen
- ca. 275 m² Asphalttragdeckschicht herstellen
Gehbahn, Radwege und Nebenanlagen
- ca. 2370 m³ Frostschutzschicht 0/45 für Geh- und Radwege
- ca. 2270 m² Asphalttragschicht AC 22 T N 70/100 - 8cm
- ca. 2270 m² Asphaltdeckschicht AC 8 D N 70/100 - 3cm
- ca. 3180 m² Pflasterflächen für Gehbahnen - 8cm
Straßenbeleuchtung
- ca. 1 Stück Straßenbeleuchtungsschrank
- ca. 56 Stück Mastleuchten
- ca. 56 Stück Masthülsen
- ca. 6.000 m Kabel und Leitungen
- ca. 600 m³ Kabelgraben
Ent- und Versorgung Entwässerung (Erdarbeiten, Kanalverlegung)
- ca. 11 m Mischwasserkanal DN 900 GFK (glasfaserverstärktem, ungesättigtem Polyesterharz)
- ca. 190 m Mischwasserkanal DN 800 GFK (glasfaserverstärktem, ungesättigtem Polyesterharz)
- ca. 222 m Mischwasserkanal DN 500 PP (Polypropylen)
- ca. 142 m Mischwasserkanal DN 315 PP (Polypropylen)
- ca. 15 m Mischwasserkanal DN 250 PP (Polypropylen)
- ca. 60 m Mischwasserkanal DN 200 PP (Polypropylen)
Wasserversorgung (Erdarbeiten, Leitungsverlegung)
- ca. 820 m Wasserleitung DN 250 GGG (duktilem Gusseisen)
- ca. 42 m Wasserleitung DN 150 GGG (duktilem Gusseisen)
- ca. 66 m Wasserleitung DN 100 GGG (duktilem Gusseisen)
Gasversorgung (Erdarbeiten)
- ca. 402 m Graben Einzelverlegung
- ca. 204 m Graben Parallelverlegung
ELT-Versorgung
- ca. 1.000 m Kabelgraben (Erdarbeiten)
- ca. 430 m Kabelgraben (Erdarbeiten, Aufbruch-/Wiederherstellung)
- ca. 30 m Horizontalspülbohrarbeiten 4x DN 160
- ca. 260 m Kabelgraben Hausanschlüsse (Erdarbeiten, Aufbruch-/Wiederherstellung
Freianlagen, Grünflächen
- ca. 9.000 m² Vegetationstechnische Bodenbearbeitung
- ca. 3.000 m² Böschungssicherung mit Gewebe
- ca. 1.600 m³ Baumgruben und Wurzelraum herstellen
- ca. 5.000 Stück Strauch- und Bodendeckerpflanzung
- ca. 106 Stück Bäume pflanzen
- ca. 3.500 m² Rasen- / Wiesenansaat
- 4 Jahre Entwicklungspflege
Nebenangebote sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen.
Pauschalierungen im Erdbau sind nicht zulässig.
Mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen.
geforderte Sicherheiten:
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5,0 % der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250.000 € ohne Umsatzsteuer beträgt.
Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3,0 % der Bruttoschlussrechnungssumme.
Weitere Regelungen siehe Vergabeunterlagen.
---
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen:
Zahlungsbedingungen gem. VOB/B
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Vergabeunterlagen
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen
Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das
ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen
sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn,
die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die
Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen
(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen)
durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger
Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine
Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung) ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen
Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das
ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen
sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn,
die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die
Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen
(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen)
durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger
Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine
Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung) ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
§ 11 Abs. 4 VOB/A EU
Die Unternehmen übermitteln ihre Angebote, Teilnahmeanträge, Interessensbekundungen und Interessensbestätigungen in Textform mithilfe elektronischer Mittel.
§ 55 Abs. 2 VgV und § 14 Abs. 1 S. 1 VOB/A EU
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
§ 11 Abs. 4 VOB/A EU
Die Unternehmen übermitteln ihre Angebote, Teilnahmeanträge, Interessensbekundungen und Interessensbestätigungen in Textform mithilfe elektronischer Mittel.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren gem. § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet wird.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.