Stadt Wunstorf - Ersatzneubau der Sporthallen im Schulzentrum Barne in Wunstorf Referenznummer der Bekanntmachung: CXP4Y6JRRB7
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wunstorf
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 31515
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wunstorf.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Wunstorf - Ersatzneubau der Sporthallen im Schulzentrum Barne in Wunstorf
Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der
- Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI),
Leistungsphasen 1 bis 9
Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der
- Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9
DDie Stadt Wunstorf beabsichtigt, einen Ersatzneubau für drei abgängige Bestandssporthallen im Schulzentrum Barne zu errichten. Im Vorfeld ist im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung die Bestandssanierung einem Neubau gegenübergestellt worden mit dem Ergebnis, dass ein Neubau zu favorisieren ist. Dafür ist zunächst im ersten Schritt der Abbruch einer Halle erforderlich, um Baufläche für den Neubau zu schaffen. Im weiteren Verlauf werden, nach Fertigstellung der neuen Sporthallen, die zwei noch bestehenden Hallen abgerissen.
Hintergrund des Vorhabens:
Die zwei Sporthallen aus den 60er bzw. 70er Jahren in Stahlbetonskelettbau sind Bestandteil des Schulzentrums "Barne". Die Schulen sind zur Durchführung des in den Lehrplänen vorgegebenen Sportunterrichts auf die Sporthallen angewiesen. Nach Ende der täglichen Schulnutzung sind alle Sporthallen durch Vereinsaktivitäten täglich sowie an Wochenenden nahezu durchgehend belegt. Die Sporthallennutzung ist infolgedessen ein wichtiger Bestandteil der Schul- und Vereinssportaktivitäten im Stadtgebiet. An den Sporthallen wurden im Rahmen der Bauunterhaltung zwar immer wieder Instandsetzungen durchgeführt, aber nach 45 Jahren Nutzungsdauer ist eine Grundsanierung der Bausubstanz unumgänglich. Zusätzlich müssen zur Einhaltung verschiedener Sicherheitsanforderungen (GUV, Brandschutz, etc.) kurzfristig zusätzliche bauliche Eingriffe vorgenommen werden.
Zur Klärung, ob ein Ersatzbau oder eine Sanierung der beiden Sporthallen in Betracht kommt, wurde eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt. Daraus ergab sich, dass die Sanierung der beiden Sporthallen kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt hätte. Aus diesem Grund entschied man sich für einen Ersatzbau (Neubau einer Zweifeldhalle mit Grundschulhalle). Durch den Neubau der Sporthalle soll der Schul- und Sportstandort Barne langfristig und nachhaltig gesichert werden, um sowohl den Verpflichtungen als Schulträger, insbesondere mit Blick auf Inklusion und Ganztagsschule, als auch der Förderung des Breitensports und sozialintegrativer Projekte gerecht werden zu können. Dabei soll vor allem den besonderen sozialen Strukturen des Stadtteils Barne Rechnung getragen werden.
Kostenobergrenze:
Das für das Bauvorhaben geschätzte Investitionsvolumen für die Kostengruppen 200-500 sowie 700 liegt bei [Betrag gelöscht] EUR brutto. Diese Kostenobergrenze soll nicht überschritten werden.
Zeitplan für die Erbringung der Planungsleistungen:
Der Auftragnehmer muss unmittelbar nach Zuschlagserteilung mit seinen Leistungen beginnen. Vom Auftragnehmer wird verlangt, dass dieser innerhalb von vier Wochen nach Zuschlagserteilung ein Startgespräch mit dem Auftraggeber durchführt, in welchem die Termine für die Erbringung der erforderlichen Planungsleistungen als verbindliche Vertragsfristen vereinbart werden. Der Auftraggeber strebt eine Fertigstellung und Nutzungsaufnahme des Neubaus zum 2. Quartal 2024 an. Die Fertigstellung des 2. Abbruches der Sporthallen Fröbelschule und OHS I soll bis zum 4. Quartal 2024 erfolgen
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung Gebäude und Innenräume
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26135
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JR917
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist nach den §§ 160 ff. GWB zulässig.
Auf die Rügeverpflichtung nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]