Rahmenvereinbarung für die Produktgruppe Laborchemikalien Referenznummer der Bekanntmachung: 52/21 (23/21038390-1A)

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12205
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bam.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=421477
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=421477
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung für die Produktgruppe Laborchemikalien

Referenznummer der Bekanntmachung: 52/21 (23/21038390-1A)
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
24300000 Anorganische und organische Grundchemikalien
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Rahmenvereinbarung für die Produktgruppe Laborchemikalien

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
24300000 Anorganische und organische Grundchemikalien
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung:

Gesamtes Bundesgebiet, auf allen Liegenschaften der Bedarfsträger

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Rahmenvereinbarung für die Produktgruppe Laborchemikalien

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2022
Ende: 31/12/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich in Textform über die elektronische Vergabeplattform des Bundes zu stellen. Zur Gleichbehandlung werden die im allgemeinen Interesse liegenden Fragen und Antworten allen Bewerbern in anonymisierter Form über die elektronische Vergabeplattform zugänglich gemacht.

Der Auftraggeber ist gem. § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV dazu verpflichtet, rechtzeitig eingehende Fragen der Bieter spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantworten. Die Frist für die Einreichung von Bewerberfragen endet 12 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht rechtzeitig eingehende Fragen nicht zu beantworten.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 29/11/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/01/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 29/11/2021
Ortszeit: 10:05

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Von der weiteren Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden die Bieter ausgeschlossen, die wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG und § 21 MiLoG (z.B. Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt (vgl. § 19 Abs. 1 MiLoG) oder wegen Verstöße nach § 123 GWB rechtskräftig verurteilt worden sind.

Vor der Entscheidung über einen Ausschluss ist der Bewerber anzuhören (vgl. § 19 Abs. 5 MiLoG).

Die Auftraggeberin muss daher entweder selbst beim Gewerbezentralregister Auskünfte über rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen Verstößen gegen das MiLoG anfordern oder eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Voraussetzungen einer entsprechenden Vergabesperre von den Bewerbern verlangen (vgl. § 19 Abs. 3 MiLoG).

Bei ausländischen Bietern wird eine gleichwertige Bescheinigung von Gerichts- oder Verwaltungsbehörden ihres Herkunftslandes verlangt. Die gleichwertige Bescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein. Die gleichwertige Bescheinigung ist vor Zuschlagserteilung vom angefragten Bieter vorzulegen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Bewerber / Bieter, deren Bewerbungen / Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB informiert.

Ein Bewerber / Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), [...], mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr möglich.

Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
26/10/2021