Entsorgung von Abfällen aus der kommunalen Abwasserbehandlung der Kläranlage Altenhof und Fäkalienentsorgung des Verbandsgebietes Referenznummer der Bekanntmachung: P20-058
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Düben
NUTS-Code: DED53 Nordsachsen
Postleitzahl: 04849
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://zawdh.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgung von Abfällen aus der kommunalen Abwasserbehandlung der Kläranlage Altenhof und Fäkalienentsorgung des Verbandsgebietes
Los 1: Entsorgung von Abfällen aus der kommunalen Abwasserbehandlung der Kläranlage Altenhof
Los 2: Fäkalienentsorgung des Verbandsgebietes
Die Lose 1 und 2 werden ausschließlich gemeinsam an den Bieter mit dem insgesamt niedrigsten Wertungspreis vergeben.
Entsorgung von Abfällen aus der kommunalen Abwasserbehandlung der Kläranlage Altenhof
Bad Düben, DE
Übernahme, Transport und Entsorgung von Abfällen aus der kommunalen Abwasserbehandlung der Kläranlage Altenhof (Ausbaugröße 19.000 EW):
ca. 1.000 t/a Klärschlamm
ca. 13 t/a Rechenrückstände
ca. 32 t/a Sandfangrückstände
Die Entsorgung hat unter Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Regelungen zu erfolgen. Der Klärschlamm hält die Grenzwerte der Klärschlammverordnung für eine bodenbezogene Verwertung ein.
Fäkalienentsorgung aus dem Verbandsgebiet des Zweckverbands Abwassergruppe Dübener Heide (ZAWDH)
Bad Düben, DE
Das Verbandsgebiet umfasst 135 Kleinkläranlagen und 448 abflusslose Sammelgruben. Leistungsgegenstand ist die Entleerung dieser Anlagen und der Transport der Fäkalien/Fäkalschlämme zur Kläranlage Altenhof.
Jährlich sind ca. 35 Kleinkläranlagen mit einer Jahresmenge von ca. 107 m³ Fäkalschlamm (teil-)zuentleeren,
Jährlich sind ca. 350 abflusslose Sammelgruben mit einer Jahresmenge von ca. 1.045 m³ Abwasser zu entleeren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung des Bieters und jedes weiteren Mitglieds einer eventuellen Bietergemeinschaft sowie vom eventuellen Eignungsverleiher über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister; Nachweisführung durch Vorlage einer Registerbescheinigung bleibt vorbehalten.
Eigenerklärung des Bieters und jedes weiteren Mitglieds einer eventuellen Bietergemeinschaft sowie vom eventuellen Eignungsverleiher:
1. über den allgemeinen Jahresumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags.
2. über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung im Zeitpunkt der Angebotsabgabe. Nachweisführung durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherers in Kopie erforderlich.
zu 2. Die Deckungssumme muss je Versicherungsfall mindestens 2 Mio. EUR für Personenschäden und 2 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) betragen. Die Deckungssumme der Umwelthaftpflichtversicherung muss 5 Mio. EUR betragen.
Eigenerklärung des Bieters und jedes weiteren Mitglieds einer eventuellen Bietergemeinschaft sowie vom eventuellen Eignungsverleiher:
1. über Unternehmensreferenzen über die wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, welche mit der zu vergebenden Leistung, die durch den Bieter bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft selbst im Rahmender Vertragserfüllung durchgeführt werden, vergleichbar sind.
2. über Maßnahmen zur Qualitätssicherung.
3. über die Unterbeauftragung von Leistungen.
zu 2.:
a) Nachweis des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft über seine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz durch Vorlage einer Kopie des zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Zertifikats. Der Nachweis ist zu erbringen für
- die in der Leistungsbeschreibung benannten Abfallarten,
- alle Tätigkeiten, die durch den Bieter bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft selbst gemäß Entsorgungskonzept im Rahmen der Vertragserfüllung durchgeführt werden sowie
- alle Standorte, die durch den Bieter bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft selbst gemäß Entsorgungskonzept im Rahmen der Vertragserfüllung genutzt werden.
b) Sachkundenachweis für die Schlammentnahme aus Kleinkläranlagen, z.B. der DWA (Nachweis nur für Los 2 erforderlich)
c) Nachweis, dass das Fahrpersonal die Weiterbildung gemäß § 5 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) i. V. m. § 4 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) abgeschlossen hat (Nachweis nur für Los 2 erforderlich)
Ausländische Bieter haben ein gleichwertige Nachweise vorzulegen.
1) Der Nachweis einer Mindestdeckung einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit Umwelthaftpflichtversicherung über jeweils 2 Mio. EUR für Personenschäden und 2 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) sowie 5 Mio. EUR für die Umwelthaftpflichtversicherung über die Laufzeit des Vertrages, im Falle von Arbeitsgemeinschaften für jedes Mitglied, ist mit Beginn der Leistungen vorzulegen. Die Haftung für Umweltschäden darf nicht ausgeschlossen oder – ausgenommen in Bezug auf die o.g. Mindestdeckungssumme – beschränkt sein. Die Versicherung ist bis zum Ablauf des Vertrages aufrechtzuerhalten.
2) Der Auftragnehmer verfügt über den gesamten Leistungszeitraum über eine gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG für die von ihm in Bezug auf diesen Auftrag durchzuführenden Leistungen. Dies sind für:
- Los 1: Zertifikat für Befördern, ggf. Lagern, ggf. Behandeln, Verwerten/Beseitigen und/oder ggf. Handeln und Makeln von Abfällen (ASN 19 08 05, 19 08 01 und 19 08 02)
- Los 2: Zertifikat für Einsammeln und Befördern von Abfällen (ASN 20 03 04).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Zugang zu den Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal https://www.evergabe.de/. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich über das Vergabeportal möglich. Für die Angebotsabgabe muss sich der Interessent auf dem Vergabeportal anmelden. Die Kommunikation (z.B. Nachforderung von Unterlagen, Änderungen der Vergabeunterlage durch die Vergabestelle) erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal. Eine schriftliche Angebotsabgabe ist nicht möglich! „Unterschriften“ werden grundsätzlich durch die elektronische Identifizierung des Bieters über das Vergabeportal ersetzt.
2. Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen, soweit durch den Zusammenschluss der Wettbewerb nicht beeinträchtigt wird.
3. Der öffentliche Auftraggeber überprüft die Eignung der Bieter bzw. Eignungsverleiher anhand der nach § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bewerbers oder Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 GWB und schließt gegebenenfalls Bewerber oder Bieter vom Vergabeverfahren aus. Für den Nachweis verlangt der Auftraggeber nach § 48 Abs. 1 VgV eine vorformulierte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124, 125 GWB (sog. "Negativerklärung").
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]