Mittagessenversorgung Grundschule Isoldestraße Referenznummer der Bekanntmachung: 60 11 40_140 2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38114
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mittagessenversorgung Grundschule Isoldestraße
Sicherstellung der Mittagessenversorgung (einschl. Rohkostenanteil) an der Grundschule Isoldestraße in Braunschweig
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Sicherstellung der Mittagessenversorgung (einschließlich eines Rohkostanteils) an der Grundschule Isoldestraße in Braunschweig im Rahmen des Verpflegungssystems Cook & Chill (die vorhandene Ausstattung in der Küche, insbesondere die Anzahl der zur Verfügung stehenden Tiefkühlgeräte, die nur für das Verpflegungssystem Cook & Chill ausreichend ist, lässt die Verpflegungsformen Cook & Freeze oder Cook & Serve nicht zu). Dem Auftragnehmer obliegt neben der Herstellung und der Anlieferung des Mittagessens in die Grundschule Isoldestraße, der Abtransport und die Reinigung der Thermo-phoren und Thermoporte (GN-Behälter) sowie die Entsorgung des anfallenden Konfiskatmaterials (K3-Material).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.