Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung im PA 1.1 – 1.2 der NBS DD-Prag (inkl. BIM) Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI55665
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01069
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung im PA 1.1 – 1.2 der NBS DD-Prag (inkl. BIM)
Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung im PA 1.1 – 1.2 der NBS DD-Prag (inkl. BIM)
Die veröffentlichte Leistung beinhaltet die Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung im PA 1.1 – 1.2 der NBS DD-Prag (inkl. BIM)
2019-DE-TM-0198-S
Zuschlagskriterium 100% Preis.
Die beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist;
— Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln;
— Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Hinweis:Vertreter von Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die genannten Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates ab, in dem das Unternehmen ansässig ist.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3.Für den Nachweis hat der AG ein Formular zur Verfügung gestellt, dass auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG: https://bieterportal.noncd.db.de/portal heruntergeladen werden kann.
— Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention;
— Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB);
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen koennte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
Form der geforderten Erklärungen
Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o.g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3.Form der geforderten Erklärungen
Für den Nachweis hat der AG ein Formular zur Verfügung gestellt, dass auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG: https://bieterportal.noncd.db.de/portal heruntergeladen werden kann.
1. Anforderungen an das Unternehmen
1.1 Nachweis der Erfahrungen mit 2D/3D Finite Elemente Berechnungen für Eisenbahninfrastrukturprojekte (z.B. Modelle zur Grundwasserströmung, Baugrundmodell zu Verformungsberechnungen und Spannungsausbreitungen sowie Modelle für dynamische Untersuchungen) mit einem Volumen der Baugrundgutachterleistung von mindestens 100.000 €. Der Nachweis ist in Form von mindestens 3 Referenzprojekten zu erbringen.
Nachweise in Tabellenform:
Referenzprojekt; Angabe 2D/3D Finite Elemente; Leistungsumfang mindestens 100.000 € erfüllt. Auftraggeber/Ansprechpartner/Telefon; Ausführungsdauer (Jahre)
1.2 Durch den Bewerber ist zu versichern, dass er über mind. 1 Arbeitsplatz, welcher die Projektdurchführung mit der BIM-Methodik, mittels geeigneter Hardware oder vergleichbarer netzwerkbasierter Technik ermöglicht, verfügt. Weiterhin versichert der Bewerber , dass er über ≥ 1 Mitarbeiter, welcher in der BIM Methodik und der BIM unterstützenden Software geschult ist, verfügt.
2. Nachweis fachlicher Eignung Personal
Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung (Abschnitt III.1.3) herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht aus-getauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von den genannten Mitarbeitern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem Antrag sind zudem sämtliche Formblätter aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter beizulegen. Der Austausch ist nur gegen nach den Vorgaben der hiesigen Teilnahmebedingungen geeignete Mitarbeiter zulässig.
Als Ingenieure gelten Mitarbeiter mit einem Fachhochschul- bzw. Hochschulabschluss oder gleich-wertig anerkannter Abschluss im Fachgebiet Geotechnik oder in einem vergleichbaren Ingenieurgeologischen Teilgebiet.
2.1. vom EBA anerkannter Prüfsachverständiger, Tätigkeitsbereich Erd- und Grundbau
-Ingenieur Fachgebiet Ingenieurbau/Geotechnik und Berufserfahrung > 10 Jahre in der Leitung und Betreuung als geotechnischer Gutachter bei Verkehrsinfrastrukturprojekten.
-Nachweis von mind. 2 Referenzen mit nachfolgendem Inhalt:
Verantwortung für ein vollständiges, geotechnisches und hydrogeologisches Gutachten mit Bearbeitungsbeginn ab 01/2009. Verantwortung für ein vollständiges, geotechnisches und hydrogeologisches Streckengutachten in der Verkehrsinfrastruktur als Ausbauprojekt mit Bearbeitungsbeginn ab 01/2009) Als Referenz werden nur Projekte in den Planungsphasen (Lph 1 und 2 oder vergleichbar oder höherwertig Lph 3 und 4 oder vergleichbar), anerkannt, mit Baukosten > [Betrag gelöscht] Euro (netto).
Nachweis in Tabellenform: Projektbezeichnung; Wertumfang des Projektes Höhe Baukosten > [Betrag gelöscht] EUR (netto); Dauer der angegebenen Referenz; Planungsphasen; Kurzbeschreibung des Projektes; Auftraggeber/Ansprechpartner/Telefon; die Tabelle ist vom jeweiligen Mitarbeiter zu unterzeichnen.
2.2. Projektleiter
-Mindestens 10-jährige Berufserfahrung in der geotechnischen / hydrogeologischen Begleitung für Eisenbahninfrastrukturprojekte (Neu- und Ausbaustrecken)
-Mindestens 5-jährige Berufserfahrung in der Bewertung der Ingenierbauwerke/ Baugrund anhand dynamischen Belastung für Eisenbahninfrastrukturprojekte (Neu- und Ausbaustrecken)
-Erfahrungen in der Auswertung von Messdaten der messtechnischen Überwachung bei Eisenbahninfrastrukturprojekten
Als Nachweis sind für den Projektleiter mindestens 2 Referenzen für Groß-Eisenbahninfrastrukturprojekte insbesondere für Ingenieurbauwerke (u.a. Brückenbauwerk mit Länge mind. 500 m), und Oberbau/Tiefbau zu benennen.
Nachweis in Tabellenform: Projektbezeichnung; Dauer der angegebenen Referenz; Planungsphasen; Kurzbeschreibung des Projektes; Auftraggeber/Ansprechpartner/Telefon; die Tabelle ist vom jeweiligen Mitarbeiter zu unterzeichnen.
2.3. Projektmitarbeiter
-Nachweis von mindestens 3 Referenzprojekten des o.g. Mitarbeiters in der fachtechnischen Begleitung und Betreuung von Projekten mit einer Mindestdauer von 2 Jahren, vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung mit folgenden Inhalten:
-Mitwirkung für ein vollständiges, geotechnisches und hydrogeologisches Gutachten von einem Großprojekt mit Bewertung der Bestandsstrecke und mit einem Bearbeitungsbeginn ab 01/2009
-Mitwirkung für ein vollständiges, geotechnisches und hydrogeologisches Streckengutachten von mindestens 1 Eisenbahnneubauprojekt (NBS) oder für ein Streckengutachten von mindestens 1 Eisenbahnausbauprojekt (ABS) mit Bearbeitungsbeginn ab 01/2009.
-Vertiefte Kenntnis in geotechnischer Messtechnik
Nachweis in Tabellenform: Projektbezeichnung; Zeitraum mind. 2Jahre in den Planungsphasen; Mitwirkung für ein vollständiges, geotechnisches und hydrogeologisches Gutachten (ja/nein; NBS/ABS); Auftraggeber/Ansprechpartner/Telefon; die Tabelle ist vom jeweiligen Mitarbeiter zu unterzeichnen.
2.4. BIM-Koordinator Baugrund
-Nachweis von mindestens 1 BIM - Referenzprojekt Modellierung des Baugrundes für Eisenbahninfrastrukturprojekte in welchem das vorgesehene Personal maßgeblich mitgewirkt hat.
Nachweis in Tabellenform: Projektbezeichnung; Maßgebliche Mitwirkung in benanntem BIM – Referenzprojekt; Auftraggeber/Ansprechpartner/Telefon.
Für den Nachweis hat der AG ein Formular zur Verfügung gestellt, dass auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG: https://bieterportal.noncd.db.de/portal heruntergeladen werden kann.
Sicherheitseinbehalt in Höhe von 8 v. H. der geprüften Brutto-Abrechnungssumme
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Funktionstrennung:
Der Auftraggeber unterscheidet zwischen den Leistungsbereichen Projektsteuerung, Planung und Bauüberwachung. Der Zuschlag für einen Leistungsbereich schließt eine Bewerbung für die anderen Leistungsbereiche aus.Wir weisen darauf hin, dass im Fall der Auftragsvergabe eine Beauftragung mit der Bauleistung und damit im Zusammenhang stehenden Arch./Ing.-Leistungen,Den Sicherungsleistungen und bauaffinen Dienstleistungen nicht in Betracht kommt. Dies gilt auch bei Personenidentität eines Mitglieds der Geschäftsführungen in verbundenen Unternehmen.
Die Funktionstrennung zwischen Planung und Projektsteuerung gilt auch für die Mitglieder von Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaften sowie Nachunternehmern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
GEPRO Ingenieurgesellschaft mbH
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
-Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.