Str. 3507; Erneuerung EÜ Rüdesheim (B42) km 63,960 Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI38472
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Str. 3507; Erneuerung EÜ Rüdesheim (B42) km 63,960
Erneuerung einer EÜ
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Str. 3507; Erneuerung EÜ Rüdesheim (B42) km 63,960
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bebra
NUTS-Code: DE733 Hersfeld-Rotenburg
Postleitzahl: 36171
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Rüdesheim
Erneuerung einer EÜ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bebra
NUTS-Code: DE733 Hersfeld-Rotenburg
Postleitzahl: 36171
Land: Deutschland
NT36: Die Bautechnologie für die Widerlagerachse 20 änderte sich von Ortbeton und Hilfsbrücken auf ein neben dem Bestandswiderlager hergestelltes Fertigteil, welches seitlich in der großen Sperrpause eingeschoben werden musste. Die Bautechnologie wurde geändert, weil die für die Hilfsbrückengründung benötigten Bohrpfähle nicht wie geplant hergestellt werden konnten. Aufgrund der geänderten Bautechnologie sind diverse zusätzliche und geänderte Leistungen angefallen, welche nicht eingeplant waren.
Aufgrund der beengten Ortsverhältnisse und der kurzfristig angepassten Oberleitungsplanung konnte für die Herstellung der Bohrpfähle, zur Gründung der Hilfsbrücken, der entsprechende Bauzustand mit der Baufeldfreimachung (Oberleitung) nicht hergestellt werden. Deshalb wurde die Herstellung des Widerlagers geändert, da es nicht möglich war die Hilfsbrücken in der Achse 20 zu gründen und zu lagern.