Vergabe Architektenleistung „Kindertagesstätte auf den Espen“ Referenznummer der Bekanntmachung: OG05-132
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ettenheim
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77955
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ettenheim.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg i. Br.
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kommunalkonzept-gmbh.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe Architektenleistung „Kindertagesstätte auf den Espen“
Die Stadt Ettenheim plant den Neubau einer 6-gruppigen Kita im Neubaugebiet „Auf den Espen Süd“. Zusätzlich sollen 3 Wohnungen im 2. OG entstehen. Für die Planung und den Entwurf des Gebäudes sowie der dazugehörigen Außenanlagen (Außen-Spielflächen, Erschließung des Gebäudes) plant die Stadt ein Architekturbüro zu beauftragen, das die Leistungsphasen 1 bis 9 HOAI übernimmt.
Für die Einrichtung gibt es ein Raumprogramm inkl. Aussagen zu den Außenanlagen. In das Gebäude soll der bestehende kath. Kindergarten St. Bartholomäus einziehen. Es ist geplant, dass die Einrichtung gruppenübergreifend mit Stammgruppenerhalt arbeitet. Die Gruppenform für die Ü3 Gruppen sind Ganztags- und Verlängerte Öffnungszeiten-Gruppen. Da sich der Bedarf an Kita-Plätzen kontinuierlich ändert, soll aufgezeigt werden, wie eine Erweiterung um eine Ü3-Gruppe bei Bedarf ermöglicht werden kann.
Eine ausführliche Beschreibung zu diesem Vergabeverfahren können Sie dem Verfahrensleitfaden samt Anlagen entnehmen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt plant im direkt an der historischen Altstadt gelegenen Baugebiet „Auf den Espen Süd“ den Neubau einer 6-gruppigen Kita mit Wohnungen im 2. Obergeschoss. Für das Gebäude soll der Anschluss an ein Nahwärmenetz eingeplant werden. In das Gebäude soll der katholische Kindergarten St. Bartholomäus einziehen. Es ist geplant, dass die Einrichtung gruppenübergreifend mit Stammgruppenerhalt arbeitet. Dabei ist kein besonderes pädagogisches Konzept vorgesehen, das sich auf die architektonische Planung des Gebäudes auswirkt. In der Kita sollen insgesamt sechs Gruppen Platz finden, zwei Gruppen im U3 Bereich und vier im Ü3. Zum Außenbereich der Kita (Außen-Spielfläche) bestehen schon Überlegungen, die genauer geplant und umgesetzt werden müssen (vgl. auch Anlage 5 Raumprogramm). Der Stadt ist es dabei wichtig, dass die Arbeit mit und die Aufsicht von den Kindern ermöglicht wird, das pädagogische Konzept umgesetzt werden kann und eine architektonische Atmosphäre geschaffen wird, in der sich Personal und die Kinder wohlfühlen.
Um in Zukunft flexibel auf einen steigenden Bedarf an Kita-Plätzen reagieren zu können, wünscht sich die Stadt in der Planung des Gebäudes eine Erweiterungsoption der Kita um eine Ü3-Gruppe mit den dazugehörigen räumlichen Anforderungen zu berücksichtigen. Diese soll in der eingereichten Planung dargestellt werden, aber nach Beauftragung zunächst nicht realisiert werden. Die Erweiterung kann entweder als ebenerdiger Anbau geplant werden oder auf der freien Fläche des 2. OG. Die Stadt legt dabei Wert darauf, dass eine spätere Realisierung mit geringem finanziellen Aufwand erfolgen kann.
Es sollen im 2. OG insgesamt 3 Wohnungen errichtet und in den einzureichenden Plänen dargestellt werden. Der Wohnraum umfasst eine 4-Zimmerwohnung und zwei 2-Zimmerwohnungen. Die Wohnungen sollen als sozialgeförderter Wohnraum entsprechend geplant werden. Die Nutzungsfläche nach DIN 277 (NUF) soll für die zwei 2-Zimmerwohnungen jeweils ca. 60 m² umfassen, die NUF der 4-Zimmerwohnung ca. 95 m².
Die Stadt legt beim Bau des Gebäudes Wert auf Nachhaltigkeit und dies in einer umfassenden Perspektive: wirtschaftlich effizient, umweltfreundlich und ressourcensparend. Damit behalten nachhaltige Gebäude langfristig ihren hohen Wert- für Investoren, Eigentümer und Nutzer gleichermaßen. Dies ist für alle Beteiligten von großer Bedeutung, da sich die Rahmenbedingungen der Bauwirtschaft künftig stark wandeln. Rund ein Drittel des Ressourcenverbrauchs in Deutschland geht allein auf das Konto von Gebäuden; ebenso gilt dies für CO2-Emissionen, Abfallaufkommen etc. Angesichts von Klimaschutzzielen und Ressourcenverknappung werden gesetzliche und normative Vorgaben weltweit deutlich zunehmen.
Da das Gebäude direkt an der historischen Altstadt angrenzen wird, legt die Stadt Wert darauf, dass sich das Gebäude ins Stadtbild einpasst.
Die Stadt setzt bei der Planung und Realisierung des Gebäudes auf eine intensive Betreuung durch den Auftragnehmer. In diesem Zuge legt die Stadt Wert auf die Betreuung des Projektes vor Ort.
Die Stadt ist darauf angewiesen, die neuen Kindergarten- und Kinderkrippenplätze möglichst schnell nutzen zu können und geht nur für die Errichtung der Kita, also ohne Erweiterungsoption und Wohngeschoss im 2. OG, von ungefähren Baukosten von 4,8 Mio. EUR brutto über die Kostengruppen 200 bis 700 ohne 600 nach DIN 276 aus.
Die zu beauftragende Leistung umfasst die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 nach HOAI weiter spezifiziert durch die Anlage 10.1 zu § 34 Abs. 4, § 35 Abs. 7 HOAI für die Planung der Kita, der darüber liegenden Wohnungen sowie die Planung der dazugehörigen Außenanlagen (Außen-Spielfläche der Kita und Erschließung des Gebäudes). Für die Erfüllung dieser Leistungen wird eine pauschale Vergütung vorgesehen.
Zudem behält es sich die Stadt vor, im Laufe des Projekts zusätzliche Leistungen zu beauftragen. Für die Erbringung zusätzlicher Leistungen soll die Abrechnung viertelstündlich auf Nachweis erfolgen.
Für den Teilnahmewettbewerb sind von den Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften aussagekräftige Beschreibungen von zwei Referenzprojekten vorzulegen. Dabei muss es sich um ähnliche, d.h. vergleichbar komplexe Projekte handeln. Ebenso werden der städtebauliche Anspruch und die Qualität der Gestaltung der eingereichten Referenzen geprüft. Die Referenzen müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
1. Sie müssen entweder innerhalb der letzten 10 Jahre ab Auftragsbekanntmachung realisiert worden sein oder es müssen, befindet sich das Referenzprojekt noch in der Realisierung, mindestens die Leistungsphasen eins bis vier nach HOAI abgeschlossen sein. Auf den Beginn der jeweiligen Maßnahme kommt es nicht an.
2. Mindestens eine der Referenzen muss zusätzlich die zu den Leistungsphasen eins bis vier die Leistungsphasen fünf bis acht nach HOAI umfasst haben.
3. Die Projektvolumensumme (Kostengruppen 200 bis 400) der Referenzprojekte muss mindestens 2 Mio. EUR betragen.
3. Die Referenzen müssen vergleichbar zum Vorhaben sein. Dies umfasst Gebäude der Gruppe „Ausbildung/Wissenschaft/Forschung“ sowie „Gesundheit/Betreuung“ der Anlage 10.2 zu § 43 Abs. 4, § 35 Abs. 7 HOAI.
Die Referenzen sind unter Angabe des Auftraggebers, eines Ansprechpartners (inkl. Kontaktdaten), der Projektvolumensumme (Kostengruppen 200 bis 400), des Leistungszeitraums, des Leistungsumfangs und der Art der Baumaßnahme näher darzustellen.
Die Referenzbeschreibungen müssen Aussagen enthalten über Ansprechpartner der Auftraggeber der Referenzprojekte sowie Aussagen über folgende Punkte, die wie folgt bewertet werden:
- Nutzfläche: hier wird die Abweichung der Nutzfläche des eingereichten Referenzprojekts von der voraussichtlichen Nutzfläche der zu bauenden Kindertagesstätte (ohne Wohnungen), ca. 1.464 m², bewertet (max. 5 Punkte).
- Städtebaulicher Anspruch (max. 10 Punkte).
- Qualität der Gestaltung (max. 10 Punkte).
Anhand der so ermittelten Punktzahl werden die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in eine Rangfolge gebracht. Die besten drei Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften werden dann zur Angebotsabgabe aufgefordert. Erreichen mehrere Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften die gleiche Punktzahl entscheidet das Los.
Für das Baugebiet „Auf den Espen Süd“ ist ein Bebauungsplan vorhanden, der kurz vor Offenlage steht und den Vergabeunterlagen beigefügt ist. An diesem ist generell festzuhalten. Einzelne Ausnahmen sind unten aufgeführt. Die Offenlage des Bebauungsplanes soll vom Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.10.2021 beschlossen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zugelassen sind Bewerber, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ zu tragen und nach der EG-Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome (EG-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG) in der Bundesrepublik Deutschland als „Architekt“ oder „Ingenieur“ tätig werden dürfen. Bei juristischen Personen muss mindestens einer der Gesellschafter, der verantwortliche Projektbearbeiter und der stellvertretende verantwortliche Projektleiter die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Juristische Personen sind somit grundsätzlich teilnahmeberechtigt, wenn sie mit dem Teilnahmeantrag die Personen benennen, §§ 43 Abs. 1, 75 Abs. 1, 3 VgV.
Für Bewerbergemeinschaften gilt dieses entsprechend. Welche Nachweise im Fall einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe einzureichen sind, sind unter VI.3) aufgeführt.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen und Unterlagen verlangt:
Nachweis einer für die Dauer des Vertrages und bis zur vollständigen Erfüllung bestehenden Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme
- für Sachschäden und Vermögensschäden i.H.v. mindestens 2 Mio. EUR
- für Personenschäden i.H.v. mindestens 2 Mio. EUR
durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder Vorlage einer Versicherungsbestätigung, dass im Falle der Zuschlagserteilung ein entsprechender Versicherungsschutz gewährt wird. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass alle Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Eigenerklärung über den Gesamtnettoumsatz aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die Darstellung muss für jedes Jahr erfolgen. Der durchschnittliche Mindestumsatz muss [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr betragen. Bewerber, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen. Bewerbergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen
siehe oben (III.1.2)
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen und Unterlagen verlangt:
Eigenerklärung mit Angaben zur Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2018 bis 2020) jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Mitarbeiter mit beruflicher Qualifikation Dr.-Ing., Dipl.-Ing., Master (oder vergleichbar) und Anzahl Mitarbeiter gesamt. Soweit die Leistung durch eine Niederlassung erbracht werden soll, wird die entsprechende Angabe über die Anzahl der dort jahresdurchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter gefordert. Die aktuelle Mitarbeiterzahl (ohne Praktikanten, Azubi, fachfremde Mitarbeiter) (Jahr 2021) muss mindestens drei betragen. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Erklärung für jeden Bewerber gesondert vorzulegen und die Angaben zusammengefügt darzustellen.
Eigenerklärung zu Angaben zu Mitarbeitern (verantwortlicher Projektbearbeiter und stellvertretender verantwortlicher Projektbearbeiter) mit den Angaben zur Person, Ausbildungsabschluss, Berufserfahrung als Architekt/Ingenieur/Fachingenieur (oder vergleichbar).
Eigenerklärung zur vorhandenen technischen Ausstattung einschließlich Benennung:
- der verwendeten Planungssoftware (einschließlich Version),
- der verwendeten Datenaustauschschnittstelle (einschließlich Version).
- sonstige technische, für die Leistungsausführung notwendige technische Ausstattung.
Es wird vorausgesetzt, dass branchenübliche Hard- und Software (z.B. CAD- und AVA-Software, dxf, dwg, GAEB etc.) verwendet werden.
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird die Vorlage folgender aktueller Unterlagen verlangt:
- Unternehmensdarstellung/Erklärung über die Unternehmensstruktur (Name, Firma, Anschrift, Rechtsform, organisatorische Gliederung, Leistungsspektrum, Gründungsjahr, Niederlassungen, Kommunikationsdaten) und Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer,
- Registerauszug (z.B. HRA, HRB, GnR, PR, VR),
- Nachweis der Eintragung im Berufsregister,
- Nachweis der Eintragung in der Architekten-/Ingenieurkammer,
- Nachweis der Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer oder vergleichbaren berufsständischen Organisationen.
Die Unterlagen dürfen nicht älter als drei Monate - gerechnet ab Abgabe des Angebots - sein. Bewerber, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen. Bewerber, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannte Unterlagen bzw. Erklärungen verfügen (z.B. mangels Eintragungspflicht), haben vergleichbare Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung vorzulegen. Bewerbergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
siehe oben (III.1.3)
Für die Leistungserbringung wird die Berufsqualifikation eines Architekten/Ingenieurs gefordert, § 75 Abs. 1 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber behält sich gemäß § 63 VgV die Aufhebung des Vergabeverfahrens vor,
- wenn keine Teilnahmeanträge eingegangen sind, die den Ausschreibungsbedingungen entsprechen,
- wenn weniger als drei Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden können,
- wenn keine Angebote eingegangen sind, die den Ausschreibungsbedingungen entsprechen,
- wenn nur unannehmbare Angebote eingegangen sind,
- wenn weniger als drei Angebote eingegangen sind,
- bei Aufgabe der Beschaffungsabsicht,
- bei wesentlichen Änderungen der wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse,
- bei rechtskräftiger Versagung zugeteilter oder beantragter Fördermittel vor Ende des Vergabeverfahrens,
- bei anderen schwerwiegenden Gründen, insbesondere Wegfall der Förderfähigkeit.
Weitere Informationen zu Bewerbergemeinschaften:
Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften sind im Rahmen des kartellrechtlich Erlaubten zugelassen und stehen in diesem Verfahren den Einzelbewerbern bzw. -bietern gleich. Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften haben sich durch eine von allen Mitgliedern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft abzugebenden Erklärung zu folgenden Punkten zu erklären:
• Benennung eines bevollmächtigten und alleinvertretungsberechtigten Vertreters der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft
• Aufgabenteilung innerhalb der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft
• Bildung einer Arbeitsgemeinschaft (GbR) für den Auftragsfall
• Erklärung über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im gesamten Vergabeverfahren
• Erklärung über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. späteren Bietergemeinschaft für die Auftragsdurchführung
Der Bewerber bzw. Bieter hat sich zu ihm bekannten Beteiligungsverhältnissen an anderen Bieter oder Bewerbern zu erklären.
Im Falle einer Eignungsleihe muss der Bewerber vorlegen:
• Art und Umfang der durch den Nachunternehmer auszuführenden Leistungen sowie Namen, gesetzlicher Vertreter und Kontaktdaten.
• Nachweise, dass auf diese kein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB zutrifft.
• Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen.
Stützt der Bewerber sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen haftet der Bewerber gemeinsam mit dem Unternehmen, auf das er sich stützt, für die Auftragsausführung im Umfang der Eignungsleihe, § 47 Abs. 3 VgV.
Die Haftungserklärung ist gemeinsam mit dem Angebot vorzulegen.
Ein Nachunternehmer kann nur dann für mehrere Bewerber tätig sein, wenn sichergestellt ist, dass durch die Mehrfachbeteiligung des Nachunternehmers keine Einschränkung des Wettbewerbs erfolgt.
Der Nachunternehmer hat dies gegenüber dem Auftraggeber zu versichern. Die Versicherung ist im Fall der Eignungsleihe mit dem Angebot vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.