Revitalisierung und Umnutzung der ehem. Grundschule - Objektplanung § 34 HOAI Leistungsphasen 3-9
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Markt Gars a. Inn
NUTS-Code: DE21G Mühldorf a. Inn
Postleitzahl: 83536
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 8073 / 9185-24
Fax: +49 8073 / 9185-524
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gars.de
Abschnitt II: Gegenstand
Revitalisierung und Umnutzung der ehem. Grundschule - Objektplanung § 34 HOAI Leistungsphasen 3-9
Objektplanung § 34 HOAI in LPH 3-9 sowie Besondere Leistungen für Umbau, Revitalisierung und Umnutzung des ehemaligen Grundschulgebäudes
Gars am Inn, Lkr. Mühldorf
Die Gemeinde Gars am Inn beabsichtigt die Beauftragung der Objektplanung § 34 HOAI in LPH 3-9 für Umbau, Revitalisierung und Umnutzung des ehemaligen Grundschulgebäudes.
Die LPH 1 und 2 d.h. u.a. die Vorentwurfsplanung eines Architekten liegen bereits vor, diese soll in der weiteren Planung weitergeführt werden.
Das Gebäude wurde im Jahr 1960 errichtet. Es besteht aus UG, EG und OG, je Geschoss im Mittel 765 m² BGF. Das Dach ist unmittelbar ohne dazwischenliegende Decke auf das OG aufgebaut und muss durch ein neues Dach ersetzt werden. Feuchte- und Schimmelschäden sind gem. einer Untersuchung eines Ingenieurbüros nicht festgestellt worden. Ebenso sind keine nennenswerten Risse in der Tragkonstruktion zu erkennen.
Die Decken sind als Beton-Kappendecken errichtet, die Außenwände bestehen aus HLZ Ziegelmauerwerk.
Im Westflügel des EG sollen zwei Kindergarten- bzw. Krippengruppen untergebracht werden, im Ostflügel eine Mehrzweckraum sowohl für Veranstaltungen der Gemeinde wie auch des Kindergartens. Der Kindergarten gehört organisatorisch zum wenige Meter entfernt liegenden, bestehenden Kindergarten. Im EG soll ein überdachter Übergang zum bestehenden Kindergarten hergestellt werden.
Die übrigen im Bestandsgebäude zur Verfügung stehenden Flächen, insbesondere das Untergeschoss sollen nicht umgebaut sondern nur baulich gesichert werden.
Im Obergeschoss sind Flächen vorhanden, die langfristig für eine weitere Kindergartengruppe sowie für das Familienzentrum der Gemeinde umgenutzt werden sollen. Über die Sanierung dieser Gebäudeteile soll im Zuge der Entwurfsplanung entschieden werden.
Auch das Untergeschoss soll langfristig für soziale Einrichtungen der Gemeinde saniert werden. Die Räume im Untergeschoss sind gut belichtet, vor dem Gebäude befindet sich auf einer Seite ein breiter Lichtgraben.
Eine Entscheidung über Sanierung oder Umbau der im Gebäude bestehenden Wohnung und die Installation einer PV-Anlage wurde noch nicht getroffen.
Die Erstellung des Brandschutznachweises soll nicht durch den Architekten erfolgen sondern wird separat beauftragt.
Für den Kindergarten / die Kinderkrippe ist eine Planung erforderlich, für die eine FAG-Förderung erreicht werden kann.
Die Inbetriebnahme des Kindergartens ist bis aller spätestens zu Beginn des Kindergartenjahres 2024 / 2025 zwingend.
Die Verlängerung ist für den Fall vorbehalten, dass:
- Eine längere Ausführungsdauer bei der Umsetzung der Maßnahme zu einem wirtschaftlichen Ergebnis führt.
- Die Haushaltsmittelbereitstellung zu einer Verlängerung der Baumaßnahme führt.
Die Angaben und Erklärungen aus den Ziff. III.1.1) bis III.1.3), zusammengefasst im Teilnahmeantrag, dienen zur Auswahl der Teilnehmer für die Auftragsverhandlungen.
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Umsatz (brutto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Leistungsbild der ausgeschriebenen Leistungen: Gewichtung 12 von 100 Punkten
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
- Durchschnittliche Anzahl an Architekten/Ingenieure/Techniker in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren: Gewichtung 12 von 100 Punkten
- Referenzen, Mindestanforderungen: Erfahrung in der Planung d. h. mind. LPH 2-8 § 34 HOAI von baulich fertiggestellten Hochbauten mit Barrierefreiheit als Anforderung, Baubeginn nach 01.01.2014, 2 Referenzprojekte, Gewichtung 76 von 100 Punkten.
Die Kriterien werden in der Vergabeunterlage „Matrix zur Wertung des Teilnahmeantrages" noch weiter beschrieben. Es werden nur Referenzen gewertet, die die Mindestanforderungen erfüllen.
Bei der Bewertung wird der Auftraggeber ein Punktesystem anwenden, daraus ergibt sich eine Reihenfolge der Bewerber.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach objektiver Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, entscheidet bei Punktgleichheit auf dem letzten Rang das Los (§ 51 VgV i. V. m. § 75 Abs. 6 VgV).
— Stufenweise Beauftragung in Auftragsstufen: die Beauftragung erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit den LPH 3 gem. § 34 HOAI. Leistungsstufen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsschluss beauftragt, stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber sie erst bei Fortsetzung der Planung / Ausführung abruft.
— Der Auftraggeber behält sich vor, Besondere Leistungen, die im Zuge der Projektbearbeitung nicht erforderlich werden, nicht zu beauftragen.
— Der Auftraggeber behält sich vor, die LPH 4-9 für jene Bereiche im Gebäude die über die Kindergarten- / Kinderkrippengruppe und die Erschließung dieser hinausgehen, nicht zu beauftragen. Die Nicht-Beauftragung erfolgt dann, wenn die Finanzmittel für das Gesamtvorhaben oder Teile davon nicht bereitsgestellt werden können oder wenn das Planungsprogramm für diese Bereiche nach LPH 3 geändert werden muss.
- Der Auftraggeber behält sich vor, die LPH 9 nicht abzurufen, falls er diese Leistung selbst erbringt.
Die Beauftragung erfolgt mit einem Vertragsmuster des Auftraggebers.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Angaben der Bewerbung sind zwingend in den Teilnahmeantrag einzutragen, der vom Auftraggeber auf der
Vergabeplattform zur Verfügung gestellt wird. Die in dieser Ankündigung und im Teilnahmeantrag genannten
Nachweise sind der Bewerbung als Anlage beizufügen. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Gefordert werden:
1. Nachweis über die Berechtigung zum Führen der geforderten Berufsbezeichnung;
2. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB;
3. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1
SchwarzArbG, § 21 Abs. 1 AentG;
4. Erklärung über wirtschaftliche und/ oder rechtliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen § 36 Abs. 1
VgV;
5. Erklärung zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen;
6. Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen. Der Bewerber
muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er
beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist
in der Phase 2 dieses Verfahrens abzugeben;
7. Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. Verpflichtungsgesetzes abzugeben;
8. Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften. Bewerbergemeinschaften
haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben, in der alle
Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der
Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft
sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im
weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines
Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
9. Erklärung zur Eignungsleihe: Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die
Kapazitäten Dritter in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so hat er diese zu benennen. Der Bewerber muss
mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung
stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen
vorlegt. Zudem muss der Dritte die Angaben zu Ausschlusskriterien (§§ 123 und 124 GWB) machen.
Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese
Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für
die Auftragsdurchführung haften. Bei der Prüfung der Eignung des Bewerbers werden Leitungen der
Eignungsleihe nur in dem Umfang und für die Bereiche der beabsichtigten Leistungsübertragung bewertet. Eine
entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
10. Bei juristischen Personen Auszug aus dem Handelsregister, aus dem der Unternehmenszweck zu ersehen
ist. Bei Partnergesellschaften und Partnergesellschaften mit beschränkter Berufshaftung: Nachweis der
Eintragung ins Partnerschaftsregister nach PartG.
Siehe Matrix zur Wertung des Teilnahmeantrages. Es werden Angaben gefordert zu:
Mittel des Rechnungswertes der in den letzten 3 Geschäftsjahren erbrachten Leistungen gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV im Leistungsbild der ausgeschriebenen Leistungen. (brutto EUR)
Berufshaftpflichtversicherung über mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate vor
Tag der Absendung der Bekanntmachung sein und muss der Bewerbung beiliegen. Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft muss der Versicherungsschutz auf die Bewerbergemeinschaft ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende
Versicherungsbestätigung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft eingereicht werden (Mindestsummen sind von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Bewerbergemeinschaften sowie das in diesem
Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines Bewerbergemeinschafts-Partners mitversichert ist. Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein vorgelegt werden.
Siehe Matrix zur Wertung des Teilnahmeantrages – Es werden Angaben gefordert zu:
1. Bürostruktur zur Erbringung der Leistung, d. h. durchschnittliche Anzahl an Architekten / Ingenieure / Techniker in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
2. Erfahrung in der Planung d. h. mind. LPH 2-8 § 34 HOAI von baulich fertiggestellten Hochbauten mit Barrierefreiheit als Anforderung, Baubeginn nach 01.01.2014, 2 Referenzprojekte mit Angaben zu:
— Bezeichnung des Referenzprojektes;
— Auftraggeber;
— Auftraggeber gem. § 99 GWB;
— vom Bauherrn namentlich beauftragter Auftragnehmer;
— Nennung evtl. Mitbeauftragter und deren Leistungsanteile;
— Leistung seit, Monat und Jahr
Gewertet werden:
— selbst geleistete und abgeschlossene LPH;
— Bruttokosten KG 300 + 400 DIN 276;
— Honorarzone HOAI § 35;
— Gebäude mit technischen Auflagen hinsichtlich Benutzungssicherheit (z.B. kommunale Unfallversicherung);
— Gebäude mit mehreren Funktionsbereichen;
Die Nichteinhaltung der verlangten Mindestanforderungen an die Referenzen führt zur Wertung mit 0 Punkten bei der betroffenen Referenz, nicht aber zum Ausschluss. Die Referenzen sind so anschaulich zu präsentieren, dass eine Bewertung ermöglicht wird. Die detaillierte Bewertung ergibt sich aus der Matrix zur Wertung des Teilnahmeantrags, die mit dem Teilnahmeantrag abrufbar ist. Wurde ein Referenzprojekt durch eine ARGE geleistet, kann nur der tatsächlich erbrachte Leistungsanteil des Bewerbers gewertet werden. Hierzu muss der genaue Leistungsanteil in den Bewerbungsunterlagen angegeben werden. Die Angaben sind zwingend in den Teilnahmeantrag einzutragen. Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern.
Bauvorlageberechtigung für das ausgeschriebene Vorhaben in Bayern
Baukammergesetz Bayern,
— Natürliche Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung
zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ berechtigt sind. Ist im jeweiligen Heimatland die
Berufsbezeichnung grundsätzlich nicht geregelt, so sind die fachlichen Voraussetzungen erfüllt, wenn die
Berechtigung zur Führung der o. g. Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates gewährleistet ist;
— Juristische Personen, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen der
hier gegebenen Art ausgerichtet ist. Die bei einer juristischen Person für die Ausführung der betreffenden
Dienstleistungen verantwortlichen Personen müssen die an natürliche Personen gestellten Anforderungen
erfüllen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und teilnahmeberechtigt sein. Gleiches gilt
für andere Unternehmer, deren Kapazität sich der Bewerber bedient.
Grundlage für die Beauftragung wird das Vertragsmuster des Auftraggebers sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Bewerbungsunterlagen sind elektronisch in Textform abzugeben. Es werden nur die im Postfach des
jeweiligen Auftrages auf der Vergabeplattform eingegangenen Unterlagen berücksichtigt. Teilnahmeanträge und
Angebote müssen nicht handschriftlich signiert werden. Der Bewerber / Bieter informiert sich selbstständig über
die Beschränkungen der Vergabeplattform (z. B. Beschränkungen zu Dateien).
2) Die Unterlagen sind durch den Bewerber in Dateien zusammenzufassen, max. Dateigröße Beschränkung der Vergabeplattform;
3) Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht
erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt;
4) Die Nachforderung folgender Unterlagen wird vorbehalten: Bescheinigung öffentlicher Auftraggeber über die
Ausführung der angegebenen Referenzprojekte;
5) Die vom Bewerber / Bieter eingereichten personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des
Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert;
6) Informationspflicht des Bewerbers: Sofern fragen von Bewerbern oder Bietern eingehen, deren Beantwortung
über die in den sonstigen Vergabeunterlagen hinausgehende Information enthält, werden die Fragen und
Antworten auf der Vergabeplattform als Fragen- und Antwortliste veröffentlicht. Die Bewerber / Bieter
verpflichten sich, sich eigenverantwortlich auf der Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen,
Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die
Bewerber / Bieter ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben
kann, die Teilnahmefrist / Angebotsfrist zu verlängern. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder
Änderungen werden unverzüglich auf der Vergabeplattform veröffentlicht. Alle veröffentlichten Erläuterungen,
Aktualisierungen oder Änderungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen;
7) Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag
oder das Angebot auswirken, gelten folgende Regelungen:
Sofern keine gesonderte Mitteilung des Bieters / Bewerbers eingeht, wird davon ausgegangen, dass der schon
eingereichte Teilnahmeantrag / das schon eingereichte Angebot unverändert aufrecht gehalten wird. Ansonsten
ist vom Bewerber / Bieter bis zum Ende der Teilnahmefrist / Angebotsfrist über die Vergabeplattform mitzuteilen,
dass:
— der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot für ungültig erklärt und kein neuer
Teilnahmeantrag / kein neues Angebot abgegeben wird,
— oder der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot für ungültig erklärt und ein
neuer Teilnahmeantrag / ein neues Angebot vor Ende der Frist elektronisch abgegeben wird,
— oder der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot - ergänzt um das
Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben - aufrecht erhalten werden soll.
Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem
betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird
darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor
Ablauf der Frist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss.
8) Rückfragen sind bis spätestens 6 Tage vor dem Submissionsdatum zu stellen. Es wird darauf hingewiesen,
dass die Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist noch bis zum Tag vor Abgabe der Bewerbung bzw. des Angebotes
verlängert werden kann. Alle evtl. Verlängerungen von Fristen werden auf dem
Vergabeportal, auf dem die Vergabeunterlagen zur Verfügung stehen, bekannt gemacht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://regierung.oberbayern.bayern.de/
Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.