Betrieb der Gas- und Wassernetze sowie Strom-, Gas- und Wasservertrieb einschließlich der Wassergewinnung

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Plettenberg
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Postleitzahl: 58840
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-plettenberg.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Betrieb der Gas- und Wassernetze sowie Strom-, Gas- und Wasservertrieb einschließlich der Wassergewinnung

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
65000000 Versorgungsunternehmen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Stadtwerke Plettenberg GmbH („Stadtwerke Plettenberg“) beabsichtigt, der Mark-E Aktiengesellschaft ("Mark-E") bzw. der ENERVIE Vernetzt GmbH ("ENERVIE Vernetzt") den Betrieb der vorhandenen Gas- und Wassernetze sowie den Gas- und Wasservertrieb einschließlich der Wassergewinnung zu verpachten und für den Stromvertrieb die Betriebsführung zu übertragen. Die Überantwortung der Aufgabenbereiche von den Stadtwerken auf Mark-E bzw. ENERVIE Vernetzt erfolgt unter Berücksichtigung der gesetzlichen Voraussetzungen im Wege einer sog. Inhousevergabe gem. § 108 Abs. 1 und 3 GWB.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
65100000 Wasserversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste
65200000 Gasversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste
65300000 Stromversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Hauptort der Ausführung:

Am Eisenwerk 2

58840 Plettenberg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadtwerke Plettenberg betreiben eigene Gas- und Wasserleitungsnetze und verantworten den Gas-, Wasser- und Stromvertrieb einschließlich der Wassergewinnung und den Zukauf von Strom. Die Stadtwerke Plettenberg beabsichtigt, der Mark-E bzw. der ENERVIE Vernetzt den Betrieb der vorhandenen Gas- und Wassernetze sowie den Gas- und Wasservertrieb einschließlich der Wassergewinnung zu verpachten und für den Stromvertrieb die Betriebsführung zu übertragen. Die Stadtwerke Plettenberg verantworten weiterhin die kaufmännischen Verwaltungstätigkeiten und bleiben Eigentümer der Bestandsnetze.

Die Anteile der Stadtwerke Plettenberg werden zu 40 Prozent von Mark-E und zu 60 Prozent von der AquaMagis Plettenberg GmbH ("AquaMagis") gehalten. Die Anteile an AquaMagis werden zu 100 Prozent von der Stadt Plettenberg gehalten. Mark-E ist ein regionaler Unternehmensverbund, dessen Anteile zu 90 Prozent von der ENERVIE Südwestfalen Energie und Wasser AG ("ENERVIE") und zu 10 Prozent von der SEW Beteiligungs GmbH & Co. KG („SEW“) gehalten werden. Die ENERVIE Vernetzt ist eine Tochtergesellschaft der Mark-E, die 100 Prozent der Anteile hält. An der ENERVIE sind weit überwiegend kommunale Aktionäre beteiligt, so z.B. die Stadt Hagen, die Stadt Lüdenscheid und weitere Kommunen.

Die Vertragslaufzeit soll 10 Jahre beginnend ab dem 1. Januar 2023 betragen und wird jeweils um fünf weitere Jahre verlängert, sofern die Verträge nicht fristgerecht gekündigt werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:

Die Verträge über den Betrieb der bestehenden Gas- und Wasserversorgungsinfrastruktur und den damit verbundenen Vertrieb in den Bereichen Gas, Wasser und Strom sind als Dienstleistungskonzessionen i.S.d. § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB zu qualifizieren. Eine Ausschreibungspflicht der Stadtwerke Plettenberg besteht in der gegebenen Konstellation dennoch nicht.

(1) Aufgrund der gegebenen Beteiligungs- und Organisationsstrukturen liegen die Voraussetzungen einer sog. Inhousevergabe gemäß § 108 Abs. 1 und 3 GWB vor, sodass eine Ausschreibung nicht erforderlich ist.

(a) Das nach § 108 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 GWB erforderliche Maß an Kontrolle ist sichergestellt. Zwar sind bis auf das unmittelbare Verhältnis zwischen Mark-E bzw. ENERVIE Vernetzt lediglich Minderheitsbeteiligungen in der Beteiligungsstruktur zu den Stadtwerken Plettenberg gegeben. Allerdings wird eine Kontrolle i.S.v. § 108 Abs. 1 Nr. 1 GWB durch entsprechende Beherrschungsklauseln in den Verträgen gewährleistet und über Bestimmungen im Konsortialvertrag flankiert;

(b) das nach § 108 Abs. 1 Nr. 2 GWB erforderliche Wesentlichkeitskriterium beim Umfang der Aufgabenwahrnehmung durch die Mark-E bzw. ENERVIE Vernetzt ist eingehalten; und

(c) eine direkte private Kapitalbeteiligung nach § 108 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 S. 2 GWB ist ausgeschlossen.

(2) Für den Bereich Wasser ist darüber hinaus die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 9 lit. a) GWB einschlägig, so dass auch danach eine Ausschreibung nicht erforderlich ist.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
16/09/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hagen
NUTS-Code: DEA53 Hagen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 58093
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mark-e.de/geschaeftskunden/
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
16/09/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüdenscheid
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Postleitzahl: 58507
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.enervie-vernetzt.de/Home.aspx
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/zustaendigkeit_vergabekammer/index.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Für die Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen. Hinsichtlich der zu beachten Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten.

Dieser lautet:

„Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/zustaendigkeit_vergabekammer/index.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/10/2021

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