Betrieb der Gas- und Wassernetze sowie Strom-, Gas- und Wasservertrieb einschließlich der Wassergewinnung
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Plettenberg
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Postleitzahl: 58840
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-plettenberg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb der Gas- und Wassernetze sowie Strom-, Gas- und Wasservertrieb einschließlich der Wassergewinnung
Die Stadtwerke Plettenberg GmbH („Stadtwerke Plettenberg“) beabsichtigt, der Mark-E Aktiengesellschaft ("Mark-E") bzw. der ENERVIE Vernetzt GmbH ("ENERVIE Vernetzt") den Betrieb der vorhandenen Gas- und Wassernetze sowie den Gas- und Wasservertrieb einschließlich der Wassergewinnung zu verpachten und für den Stromvertrieb die Betriebsführung zu übertragen. Die Überantwortung der Aufgabenbereiche von den Stadtwerken auf Mark-E bzw. ENERVIE Vernetzt erfolgt unter Berücksichtigung der gesetzlichen Voraussetzungen im Wege einer sog. Inhousevergabe gem. § 108 Abs. 1 und 3 GWB.
Am Eisenwerk 2
58840 Plettenberg
Die Stadtwerke Plettenberg betreiben eigene Gas- und Wasserleitungsnetze und verantworten den Gas-, Wasser- und Stromvertrieb einschließlich der Wassergewinnung und den Zukauf von Strom. Die Stadtwerke Plettenberg beabsichtigt, der Mark-E bzw. der ENERVIE Vernetzt den Betrieb der vorhandenen Gas- und Wassernetze sowie den Gas- und Wasservertrieb einschließlich der Wassergewinnung zu verpachten und für den Stromvertrieb die Betriebsführung zu übertragen. Die Stadtwerke Plettenberg verantworten weiterhin die kaufmännischen Verwaltungstätigkeiten und bleiben Eigentümer der Bestandsnetze.
Die Anteile der Stadtwerke Plettenberg werden zu 40 Prozent von Mark-E und zu 60 Prozent von der AquaMagis Plettenberg GmbH ("AquaMagis") gehalten. Die Anteile an AquaMagis werden zu 100 Prozent von der Stadt Plettenberg gehalten. Mark-E ist ein regionaler Unternehmensverbund, dessen Anteile zu 90 Prozent von der ENERVIE Südwestfalen Energie und Wasser AG ("ENERVIE") und zu 10 Prozent von der SEW Beteiligungs GmbH & Co. KG („SEW“) gehalten werden. Die ENERVIE Vernetzt ist eine Tochtergesellschaft der Mark-E, die 100 Prozent der Anteile hält. An der ENERVIE sind weit überwiegend kommunale Aktionäre beteiligt, so z.B. die Stadt Hagen, die Stadt Lüdenscheid und weitere Kommunen.
Die Vertragslaufzeit soll 10 Jahre beginnend ab dem 1. Januar 2023 betragen und wird jeweils um fünf weitere Jahre verlängert, sofern die Verträge nicht fristgerecht gekündigt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die Verträge über den Betrieb der bestehenden Gas- und Wasserversorgungsinfrastruktur und den damit verbundenen Vertrieb in den Bereichen Gas, Wasser und Strom sind als Dienstleistungskonzessionen i.S.d. § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB zu qualifizieren. Eine Ausschreibungspflicht der Stadtwerke Plettenberg besteht in der gegebenen Konstellation dennoch nicht.
(1) Aufgrund der gegebenen Beteiligungs- und Organisationsstrukturen liegen die Voraussetzungen einer sog. Inhousevergabe gemäß § 108 Abs. 1 und 3 GWB vor, sodass eine Ausschreibung nicht erforderlich ist.
(a) Das nach § 108 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 GWB erforderliche Maß an Kontrolle ist sichergestellt. Zwar sind bis auf das unmittelbare Verhältnis zwischen Mark-E bzw. ENERVIE Vernetzt lediglich Minderheitsbeteiligungen in der Beteiligungsstruktur zu den Stadtwerken Plettenberg gegeben. Allerdings wird eine Kontrolle i.S.v. § 108 Abs. 1 Nr. 1 GWB durch entsprechende Beherrschungsklauseln in den Verträgen gewährleistet und über Bestimmungen im Konsortialvertrag flankiert;
(b) das nach § 108 Abs. 1 Nr. 2 GWB erforderliche Wesentlichkeitskriterium beim Umfang der Aufgabenwahrnehmung durch die Mark-E bzw. ENERVIE Vernetzt ist eingehalten; und
(c) eine direkte private Kapitalbeteiligung nach § 108 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 S. 2 GWB ist ausgeschlossen.
(2) Für den Bereich Wasser ist darüber hinaus die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 9 lit. a) GWB einschlägig, so dass auch danach eine Ausschreibung nicht erforderlich ist.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hagen
NUTS-Code: DEA53 Hagen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 58093
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mark-e.de/geschaeftskunden/
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüdenscheid
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Postleitzahl: 58507
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.enervie-vernetzt.de/Home.aspx
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/zustaendigkeit_vergabekammer/index.html
Für die Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen. Hinsichtlich der zu beachten Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten.
Dieser lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/zustaendigkeit_vergabekammer/index.html