HWSK 27, Los 3 am Fließgewässer Würschnitz, M1 in Chemnitz Harthau, Am Bahnhof
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pockau-Lengefeld
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09514
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.talsperren-sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
HWSK 27, Los 3 am Fließgewässer Würschnitz, M1 in Chemnitz Harthau, Am Bahnhof
HWSK 27, Los 3 am Fließgewässer Würschnitz, M1 in Chemnitz Harthau, Am Bahnhof
Chemnitz-Harthau
Planungsleistungen
Objektplanung für Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI Leistungsphasen 5 bis 9
Tragwerksplanung gemäß § 49 HOAI Leistungsphasen 5 und 6
Besondere Leistungen zur Leistungsphase 8 gemäß Anlage 12.1 HOAI 2013-Örtliche Bauüberwachung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Würschnitz in Chemnitz-Harthau m 1- An der Schule / Am Bahnhof
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09112
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Chemnitz-Harthau
Zusätzliche Leistungen die im Hauptvertrag nicht vorgesehen waren, aber für die Realisierung des Projektes erforderlich sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09112
Land: Deutschland
.Anlass für den Nachtrag sind zusätzliche Leistungen, die im Ingenieurvertrag nicht vorgesehen sind, aber für die fachgerechte Ausführung und Funktion der Hochwasserschutzanlage erforderlich sind.
Bei den Leistungen handelt es sich um die Planung den Lückenschluss unterstrom der Verkehrsbrücke Bw7- Klaffenbacher Straße zwischen dem Abschnitt M1.10l und der Flügelmauer der Brücke. Bei der Ausführungsplanung wurde vom Ersatzneubau der Brücke Bw7-Klaffenbacher Straße (ENB Bw7) ausgegangen und entsprechende Abstimmungen zwischen den Planern der HWS-Anlage und der Brücke Bw7 getroffen. Im Zeitraum der Baumaßnahmen zur Herstellung der HWS-Mauern im Bereich M1 (linke Uferseite der Würschnitz) wurde jedoch aufgrund nicht bewilligter Fördermittel durch die Stadt Chemnitz der ENB Bw7 nicht vorgenommen. Es wurde vereinbart, dass der Lückenschluss und damit die endgültige Anpassung an die Flügelmauer der Brücke erst mit dem ENB Bw7 erfolgen soll. Aus diesem Grund wurde ein temporärer, aber für unbestimmte Zeiten dauerhafter und für einen späteren Anschluss an die neue Flügelwand der Brücke geeigneter Lückenschluss hergestellt. Dieser temporäre Lückenschluss ist nun mit dem geplanten ENB Bw7 zu entfernen und durch eine dauerhafte Konstruktion zwischen HWS-Mauer und Flügelwand der Brücke zu ersetzen.
Gemäß Planfeststellungsbeschluss zu den HWS-Maßnahmen M1 und M2 an der Würschnitz in Chemnitz-Harthau vom 31.05.2017 wurde festgelegt, dass die AW-Leitung ohne die Baumaßnahmen zu den HWS-Anlagen nicht neu zu verlegen gewesen wäre. Hier gilt das Verursacherprinzip. Die LTV hat die Kosten für die Umverlegung zu tragen. Bei den hierfür erforderlichen Planungsleistungen handelt es s ich um zusätzliche Leistungen.
Die zusätzlichen Planungsleistungen waren zum Zeitpunkt der Beauftragung des Hauptvertrages nicht vorhersehbar und deshalb nicht Bestandteil des Hauptvertrages., sind aber zwingend erforderlich im Rahmen der Realisierung des Projektes.Auf Grund der beim Auftragnehmer vorliegenden hohen Projektkenntnisse und der Geringfügigkeit des Leistungsumfanges wäre ein Wechsel des Auftragnehmers wirtschaftlich und technisch nicht vertretbar. Auch würde ein Wechsel des Auftragnehmers einen vertragsrechtlichen Eingriff in das Werk des Auftragnehmers bedeuten, für das der AN haftet.