Rückbau und Neubau der Sporthalle Grundschule Marienschule, Langendorfer Str., 56564 Neuwied
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuwied
NUTS-Code: DEB18 Neuwied
Postleitzahl: 56564
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neuwied.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rückbau und Neubau der Sporthalle Grundschule Marienschule, Langendorfer Str., 56564 Neuwied
Architektenleistung für den Rückbau und Neubau der Sporthalle Grundschule Marienschule,
Langendorfer Str. 165, 56564 Neuwied.
Beauftragt werden die Leistungsphasen 5 bis 9 gemäß HOAI 2021; Honorarzone III.
Stadtgebiet Neuwied
Die Turnhalle entstand 1960 / 61 als zweigeschossiges Gebäude, in der damals typischen Bauweise als Stahlbetonkonstruktion.
Sie befindet sich gegenüber der Grundschule, auf der anderen Seite des Schulhofes, als Solitär. Unmittelbar daneben befindet sich die neue Sporthalle der benachbarten, kreiseigenen Integrierten Gesamtschule (IGS).
Das Gebäude befindet sich in einem sehr schlechten Zustand. Es wurden seit der Errichtung keine nennenswerten gebäudeerhaltenden Investitionen getätigt.
Die großflächigen Öffnungen in den Längsfassaden sind mit Glasbausteinen bzw. einfach-verglasten Stahlrahmenfenstern verschlossen. Die Giebelseiten sind mit Klinkersteinen verkleidet. Die Satteldachkonstruktion wurde mit Fachwerkbindern und einer Deckung aus Well-Eternit-Tafeln ausgeführt. Die komplette Infrastruktur wie, Elektrische Anlagen, Wasserver- und entsorgung, Heizungsanlage, etc. stammen noch aus den 60er Jahren und entsprechen nicht den Anforderungen an einen zeitgemäßen Sportbetrieb. Der Sportboden wurde als Holzparkett-Schwingboden hergestellt.
Im Jahr 2012 wurden, im Rahmen der Standsicherheitsüberprüfungen, Mängel an der zimmermannsmässigen Dachkonstruktion festgestellt, mit der Folge, dass der obere Turnhallenbereich gesperrt wurde. Der untere Turnhallenbereich, mit separatem Eingang, wird als Gymnastikhalle genutzt.
Im Jahr 2019 wurde eine Bauschadstoffuntersuchung an das Büro für Umwelt und Geologie Dr. Kröll beauftragt. Vom Gutachter wurden diverse Schadstoffbelastungen festgestellt, z.B. Asbest, MKW, PAK, PCB, u.a.
Neubau einer Einfeldturnhalle Die Turnhalle dient überwiegend als Schulsporthalle für diese Grundschule.
Die neue Schulsporthalle wird auf einer Teilgrundfläche der Bestandshalle erstellt. Aufgrund der Zuordnung zu der vorhandenen Außensportanlage (Laufbahn mit Tartanbelag) wird die neue Sporthalle um 90 Grad gedreht und erfährt eine neue und geführte Erschließung.
Die neue Sporthalle wird als eingeschossige Einfachsporthalle nach den Kriterien der DIN 18032-1 erstellt. Neben der Sporthalle und den Sozialräumen werden keine Zusatzsporträume abgebildet. Der Neubau wird als barrierefreie Einrichtung umgesetzt.
Neben dem barrierefreien WC/Duscheinheit, den notwendigen Bewegungsflächen werden auch Farb- und Gestaltungskonzepte auf Menschen mit Einschränkungen abgestimmt.
Die Sporthalle wird mit einer Mindesthöhe von 5,50 m als Stahlbaukonstruktion mit BSH-Dachträgern und klassischem Mauerwerkbau ausgeführt. Die leicht geneigten Dachflächen werden mit einseitig akustisch wirksamen Trapezblechen belegt, die mit mineralischer Steinwolle und Kunststoffdichtungsbahnen abgedichtet werden.
Die Sporthalle erhält einen flächenelastischen Sportboden mit einem Sport- und Mehrzweckbelag aus Linoleum. Die allseitig montierten Prallwände werden als flächenelastische Holzprallwand mit Elastikelementen aus Stahldruckfedern ausgeführt.
Das Gebäude wird an das Fernwärmenetz Stadtwerke Neuwied angeschlossen und mit Wärmeenergie beliefert. Die Bestandshalle war bereits an das Netz angeschlossen.
Die Lüftung wird über ein natürliches Lüftungssystem geregelt. Das gewählte System ist eine Komplettlösung für die Regelung durch intelligente Steuerung der Fenster, Jalousien und mechanisch unterstützen Hybridlösungen in den Umkleide- und Duschbereichen.
Die Auswirkungen des gesamten Gebäudekomplexes wurden so gewählt, dass dem Schulhof der Marienschule die maximalmögliche Freifläche verbleibt. Die Sporthalle platziert sich an den Nord-/Ost und Südostgrenzen mit dem Mindestgrenzabstand; diese Flächen werden extensiv begrünt.
Die beiden anderen Gebäudeseiten grenzen in ihrer Gesamtheit an Hauptnutzflächen und bilden mit dem überdachten Außenbereich vor dem Eingang sowie einer möglichen Boulderwand an der Sporthallenaußenwand wichtige und sinnvolle Ergänzungsangebote für den Sportunterricht.
Aufgrund der solitären Stellung des Neubaus wird es für den Schulbetrieb zu kleinen Einschränkungen während des Baubetriebes kommen. Der Schulhof wird um die erforderliche Baufeldfläche verkleinert und abgesperrt. Die Anlieferung erfolgt über die Langendorfer Strasse und den abgesperrten Schulhof.
Die Rückbauarbeiten sollen in der schulfreien Zeit erfolgen. Mit Abschluss der Rückbauarbeiten soll ein nahtloser Übergang in die Ausführung der Neubauarbeiten erfolgen
1. Leistungsfähigkeit 1.1 Nachweis und Höhe der Berufshaftpflichtversicherung 1.2 Beginn der Leistungserbringung Mindestkriterium/Ausschlusskriterium: Beginn der Leistung vor dem 16.02.2022.
2. Projektteam 2.1 Personalstärke des Bewerbers für “PLANER“ (Architekten/Ingenieure) Mindestkriterium/Ausschlusskriterium: mindestens ein Architekt/Ingenieur Vollzeit 2.2 Personalstärke des Bewerbers für “BAULEITER“ (Architekten/Ingenieure/Hochbau-Techniker mit Abschlussprüfung) Mindestkriterium/Ausschlusskriterium: mindestens ein Bauleiter in Vollzeit 2.3 Präsenz vor Ort während der Leistungserbringung Berufserfahrung in Bauleitung des für das Projekt vorgesehenen verantwortlichen BAULEITERS mit Erfahrungen bei der Bauleitung von Gebäuden aus dem Bereich "Schulbauten", im Sinne der Objektliste Gebäude, nach HOAI 2021 Mindestkriterium/Ausschlusskriterium: mindestens 3 Jahre Berufserfahrung des verantwortlichen Planers in Vollzeit 3. Referenzen Als Beleg für technische und berufliche Leistungsfähigkeit hat der Bewerber anzugeben welche besonderen Erfahrungen nachgewiesen werden. Die Vergleichbarkeit der Planungsanforderung der angegebenen Referenzen mit der Aufgabe wie im Veröffentlichungstext beschrieben, ist vom Bewerber nachvollziehbar zu belegen (Beschreibung/ Bilder). Die bloße Benennung einer Projektbezeichnung ohne nähere Aussage ist nicht ausreichend. Referenznachweise aus den letzten 5 Jahren. Bewertet werden zusätzlich:
3.1 Besondere Kenntnisse und Erfahrungen in Förderverfahren, Verwaltungsvorschriften und sonst. Regelwerken (Förderverfahren auf Landes- Bundes- EU- Ebene) bei vergleichbaren öffentlichen Bauvorhaben im Sporthallenbau/Schulbau 3.2 Vergleichbare Projekte: Neubau von Gebäuden aus dem Bereich "Schulsporthallen", im Sinne der Objektliste Gebäude, nach HOAI 2021 3.3 Erbrachte Leistungsphasen: mindestens ab Lph 5 bis Lph 8 müssen bei Bewerbungseinreichung vollständig erbracht sein 3.4 Vergleichbare Projekte: Rückbau von Gebäuden aus dem Bereich "Öffentliche Bauten" 4. Honorar Für den Rück- und Neubau sind aufgrund der Bewillingungszusage des Fördergebers die Gesamtkosten auf maximal 2.349.085,00 €, inkl. 19% MwSt, festgelegt.
4.1 Gesamthonorarangebot 4.2 Nebenkosten
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Bei Verhandlungsverfahren mit Vergabebekanntmachung behält sich die Auftraggeberin vor, den Zuschlag gemäß § 3 b EU Absatz 3 Ziffer 7 VOB/A beziehungsweise § 17 Absatz 11 VgV auf der Grundlage des Erstangebotes zu erteilen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister für die ausgeschriebene Leistung
- Nichtvorliegen einer Freiheitsstrafe in den letzten drei Jahren von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro
- gemäß § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gemäß § 19 Mindestlohngesetz oder
- gemäß § 21 Absatz 1 Satz 1 und 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz
- Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung
- es wurde kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet, keine Eröffnung beantragt und kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt
- das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation
- es liegen keine weiteren Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vor
Oben aufgeführte Eigenerklärungen werden mit dem Angebotsvordruck abgegeben.
Darüber hinaus bestehen folgende Auflagen:
Für den Teilnahmeantrag ist ein Bewerbungsformular (Teilnahmeantrag VGV Stadverw. Neuwied der Vergabeunterlagen) zu verwenden, das bei der unter I.3) Kommunikation genannten Kontaktstelle heruntergeladen werden kann. Zur Angabe der Nachweise ist der Bewerbungsbogen vollständig ausgefüllt in digitaler Form über die Vergabeplattform Subreport ELVIS bis zum Submissionstermin elektronisch einzureichen.
Bei Bietergemeinschaften ist von jedem Mitglied ein eigener Bewerbungsbogen einzureichen.
Folgende aktuelle Nachweise/Erklärungen - bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern - sind zwingend:
a.) Nachweis der Unterschriftenberechtigung bei juristischen Personen. Soweit der Bewerber eintragungspflichtig ist: Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) oder dem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bewerbers.
b.) Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe gegen ihn vorliegen gemäß den §§ 123, 124 GWB im Zusammenhang mit - einer strafrechtlichen Verurteilung (Beteiligung an eine kriminellen Vereinigung, Bestechung, Betrug, terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels),
- der Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen,
- Insolvenz, Interessenkonflikten oder beruflichem Fehlverhalten.
c.) Eigenerklärung des Bewerbers zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen (Unabhängigkeit/Zusammenarbeit).
d.) Nachweis zur Beruflichen Befähigung gemäß III.2.1.
e.) Beruft sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur Begründung seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer), sind die betreffenden Nachunternehmer nach § 47(1) VgV zu nennen, die Erklärungen zu wirtschaftlichen Verknüpfungen und über das Nichtzutreffen möglicher Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB für die betreffenden Nachunternehmer, sowie die Verpflichtungserklärung, vorzulegen.
Erklärung des Bewerbers / Bieters zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen in auf den Auftrag bezogener relevanter Weise und zur Inanspruchnahme derer Kapazitäten im Sinne der Eignungsleihe (§ 47 VgV), mit Angabe der jeweiligen Leistungsanteile. Mit Vorlage der Bewerbung muss der Unterbeauftragte (unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und dem anderen Unternehmen bestehenden Verbindung) rechtsverbindlich erklären, dass er zur Auftragsausführung zur Verfügung steht. Sollte er nicht mehr zur Verfügung stehen, besteht ein Sonderkündigungsrecht des Auftraggebers. Spätere Unterbeauftragungen sind nur mit Zustimmung des Bauherrn zulässig (2) Rechtsform der Bewerbergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird (falls zutreffend):
Bewerbergemeinschaften sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen. Sie haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerbergemeinschaftserklärung) abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall geklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- in der erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die Abgabe sämtlicher Nachweise - in deutscher Sprache - erfolgt mit dem Teilnahmeantrag
1. Bankerklärung zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gemäß § 45 Absatz 4 Nummer 1 VgV.
2. Eigenerklärung zum Gesamt-Netto-Jahresumsatz des Bewerbers bezogen auf die letzten drei Jahre gemäß § 45 Absatz 4 Nummer 4 VgV. Liegt der Jahresabschluss für das letzte Geschäftsjahr noch nicht vor, so reicht eine Prognose.
3. Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Absatz 4 Nr. 2 VgV oder Erklärung über den Abschluss im Auftragsfall.
Hinweis: Nimmt der Bewerber im Wege der Eignungsleihe die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist eine gemeinsame Haftung des Bewerbers beziehungsweise Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe zu vereinbaren (§ 47 Absatz 3 VgV).
Die fristgerechte Vorlage der geforderten Nachweise, Erklärungen und das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformular (Teilnahmeantrag VGV Stadverw. Neuwied) ist Voraussetzung für eine Wertung.
Es gelten nachfolgende Eignungskriterien.
1.) Personelle Ausstattung:
1.a) Es wird gefordert gemäß § 46 (3) Nummer 6 VgV, dass - der / die verantwortliche Planer/in (Büroinhaber / -inhaberin, und / oder festangestellte/r Beschäftigter / Beschäftigte) mindestens die Qualifikation Diplom - Ingenieur oder vergleichbar hat, nach Abschluss einer Hochschul- oder Fachhochschulausbildung (Architektur oder Bauingenieur)
- mindestens einer der beschäftigten projektverantwortlichen Diplom-Ingenieure/Ingenieurinnen/Architekten (Büroinhaber / -inhaberin, und / oder festangestellte/r Beschäftigter / Beschäftigte) muss mindestens 3 Jahre Berufserfahrung bei der “Bauleitung“ von Gebäuden aus dem Bereich "Schulbauten", im Sinne der Objektliste Gebäude, nach HOAI 20211.b)
Erklärung gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV zur Anzahl und Qualifikation der in den letzten 3 Jahren im jährlichen Mittel beschäftigten Mitarbeiter (ohne Auszubildende) und der Führungskräfte.
2.) Mindestens drei Referenzprojekte in vergleichbarer Aufgabenstellung der letzten 5 Jahre sind vorzulegen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Nachweis von Referenzprojekten hinsichtlich Schwierigkeit und Leistungsumfang in vergleichbarer Aufgabenstellung gemäß § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV:
Der Bewerber muss die einzelnen Referenzprojekte in aussagekräftiger Form durch Texte (in Bezug auf tragwerksplanerische und baukonstruktive Einzelaspekte sowie Besonderheiten, zum Beispiel technisch anspruchsvolle Bauverfahrensabläufe, etc.) sowie Fotos oder Skizzen darstellen, mit Angaben der Projektbezeichnung, des Auftraggebers mit Adressen, Ansprechpartner und Telefonnummer, Planungs- und Realisierungszeitraum, Projektumfang / Kosten und Angabe der bearbeiteten Projektstufen und Handlungsbereiche.
Referenzprojekte, die vom vorgesehenen Teammitglied für ein anderes Büro erbracht wurden, werden nicht anerkannt.
Alle Referenzprojekte müssen eigenverantwortlich erbracht und unter eigenem Namen realisiert worden sein.
Eine Referenz kann auch für mehr als ein Kriterium gewertet werden.
Die ausschreibende Stelle behält sich vor, Kontakt mit den Auftraggebern/Bauherren der Referenzprojekte aufzunehmen, um Informationen über die Projektabwicklungen einzuholen.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Die Angaben der „Beschreibung der Beschaffung Stadverw. Neuwied“ sind zwingend zu beachten.
Die Angaben der „Beschreibung der Beschaffung Stadverw. Neuwied“ sind zwingend zu beachten.
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) vom 20. April 2009 (BGBi. I S 799) in der jeweils geltenden Fassung erfasst werden nach § 4 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Min-destentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG), zuletzt geändert durch das Zweite Landesgesetz zur Änderung des Landestariftreuegesetzes vom 26. November 2019 (GVBl. 334)). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG).
Die Stadt Neuwied ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen.
Weitere Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de
siehe § 160 Absatz 3 GWB - innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Neuwied nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind - spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind - innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Neuwied, der Rüge nicht abhelfen zu wollen
siehe § 135 Absatz 2 GWB - 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Neuwied über den Abschluss des Vertrages,
spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss - Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der EU