Bekanntmachung vergebener Auftrag - Neubau Polizeipräsidium Rheinpfalz in Ludwigshafen / Rhein - Objektplanung Gebäude und Innenräume ab LPH 6 gem. Teil 3 Abschnitt 1 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: 20D0566
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landau
NUTS-Code: DEB33 Landau in der Pfalz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 76829
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lbb.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bekanntmachung vergebener Auftrag - Neubau Polizeipräsidium Rheinpfalz in Ludwigshafen / Rhein - Objektplanung Gebäude und Innenräume ab LPH 6 gem. Teil 3 Abschnitt 1 HOAI
Die Leistungen des Auftragnehmers (AN) umfassen die Objektplanung Gebäude und Innenräume. Es sind die Leistungsphasen 6 bis 9 zu erbringen. In den LPH 6-9 entfallen aufgrund von Eigenleistungen des Auftraggebers (AG) Grundleistungen bzw. Teilleistungen von Grundleistungen.
Neben den Grundleistungen sind folgende Besonderen Leistungen zu erbringen:
- Einarbeitung in die bestehende Planung
- Erstellen der Bestandsdokumentation,
- Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfristen,
- Übertragung der Planungs- und Kostendaten in die digitalen Erhebungsformulare
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Der AN erhält die Unterlagen des vorbefassten Auftragnehmers. Er erstellt auf der Grundlage der HU-Bau, des genehmigten Zustimmungsantrages und der Ausführung- und Detailplanung die Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen (LPH 6) und wirkt bei den Vergaben (LPH 7) mit. Er übernimmt die Bauleitung während der Ausführung (LPH 8) und teilweise die Objektbetreuung (LPH 9).
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Ludwigshafen
(Art und Umfang der Bauarbeiten, Lieferungen oder Dienstleistungen bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)
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Das Land Rheinland-Pfalz plant die Errichtung eines neuen Polizeipräsidiums in der Innenstadt von Ludwigshafen / Rhein. Aufgrund der städtebaulich exponierten Lage und der gewünschten hohen gestalterischen Qualität, welche gleichzeitig die Unterbringung auf engem Grundstück mit hohen sicherheitstechnischen Anforderungen an ein modernes Polizeipräsidium berücksichtigen muss, wurde ein nichtoffener Realisierungswettbewerb ausgelobt.
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Der Auftrag umfasst die Fortführung und Realisierung der bestehenden Planung des Neubaus mit ca. 9.600 m2 NUF 1-6 auf dem Grundstück an der Heinigstraße. Das Grundstück hat eine Fläche von ca. 4.300 qm. Es liegt an einer mehrspurigen Hauptverkehrsachse. An zwei Seiten ist das Grundstück von mehrgeschossiger Wohnbebauung umgeben. Flächen für die Baustelleneinrichtung und Anlieferung sind in nur in einem geringen Maß verfügbar. Erschwerend kommt hinzu, dass die sich in direkter Nähe befindliche Hochstraße, welche die Städte Ludwigshafen und Mannheim verband, im Sommer 2020 abgerissen wurde. Der Zeitraum ihrer Neuerrichtung wird mit dem Neubau des Polizeipräsidiums zusammenfallen.
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Die geschätzten Gesamtkosten gem. DIN 276 betragen ca. 94 Mio. EUR, davon entfallen auf die KG 300 ca. 64,8 Mio. EUR sowie auf die KG 400 ca. 26,8 Mio. EUR.
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Vertreter des Planungsteams müssen während der gesamten Planungs- und Bauausführungsphase am Ort der Baumaßnahme so präsent sein, dass ein zügiger Planungs- und Bauablauf gewährleistet ist. Der Auftragnehmer wird verpflichtet, ein Büro vor Ort ausreichend bis zur Übergabe der baulichen Anlage zu besetzen. Es ist vom AG vorgesehen, die Räume des AN baustellennah zur Verfügung zu stellen.
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Der AG behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungen entsprechend RBBau-Vertragsmuster vor. Die in den einzelnen Leistungsstufen zu erbringenden Grundleistungen der Leistungsphasen (LPH) nach § 34 HOAI gliedern sich wie folgt:
Leistungsstufe 1 (LPH 2, 3 und 4 ), Leistungsstufe 2 (LPH 5 und 6), Leistungsstufe 3 (LPH 7), Leistungsstufe 4 (LPH 8) und Leistungsstufe 5 (LPH 9).
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Zunächst werden nur die Leistungen der Leistungsstufe 2 (LPH 6) beauftragt. Es ist beabsichtigt die weiteren o.g. Leistungen stufenweise zu beauftragen (Stufenvertrag). Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der weiteren Leistungen sowie der besonderen Leistungen besteht nicht.
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Bei stufenweiser Beauftragung kann der AN den Vertrag innerhalb einer Frist von einem Monat kündigen, wenn der AG die Leistungen für die jeweils folgende Stufe nicht innerhalb einer angemessenen Frist abruft. Eine solche angemessene Frist endet im Regelfall nicht vor Ablauf von 6 Monaten nach vollständiger Erfüllung der Leistungen der vorangegangenen Stufe.
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Zu Ziffer II.2.7) Laufzeit des Vertrags:
Die genannte Vertragslaufzeit beinhaltet nicht die Dauer von 4 Jahren für den Anspruch auf Mängelbeseitigung gem. § 13 Abs. 4 VOB/B
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Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Polizeipräsidium Rheinpfalz in Ludwigshafen / Rhein - Objektplanung Gebäude und Innenräume ab LPH 6 gem. Teil 3 Abschnitt 1 HOAI
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Bewerbergemeinschaften (BGen)
BGen, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer BGen sind unzulässig u. führen zum Ausschluss aller betroffenen BGen.
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Für jedes Mitglied der BG ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Bewerbungsbogen einzureichen. Liegt bei einem Mitglied einer BG ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB od. ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden.
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Bei BGen sind nur ein Bauleiter und der stellvertr. Bauleiter zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der BG ist darzustellen.
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2) Eignungsleihe (§ 47 VgV)
Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche u. finanzielle sowie die technische u. berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen u. erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht od. liegt bei diesem Unternehmen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB od. ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden. Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Bewerbungsbogen einzureichen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
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3) Unteraufträge (§ 36 VgV)
Beabsichtigt der Bewerber eine Unterauftragsvergabe, so hat der Bewerber die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, u. - soweit bekannt - die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag im Bewerbungsbogen Angaben zu den vorgesehenen Unterauftragnehmern u. dessen Vertretern sowie Erklärungen zum Vorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er vor Zuschlagserteilung entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
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4) Vergabeunterlagen/Teilnahmeantrag
Für den Teilnahmeantrag sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formulare bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) zu verwenden u. bei der unter Ziffer I.1) angegebenen Kontaktstelle vollständig ausgefüllt, elektronisch in Textform (§ 126b BGB) u. in deutscher Sprache über den Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz (VMP RLP) www.vergabe.rlp.de einzureichen. Die Unterlagen sind im Projektraum im Bereich "Teilnahmeanträge" hochzuladen.
Eine Unterschrift od. Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht erforderlich. Es ist jedoch zwingend an der dafür vorgesehenen Stelle der Name der bevollmächtigten, natürlichen Person anzugeben, die für den Bewerber die Eigenerklärung abgibt.
Der Teilnahmeantrag muss die im Bewerbungsbogen geforderten Erklärungen u. Nachweise enthalten. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
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Nicht form- u. fristgerecht od. in Papierform eingereichte Teilnahmeanträge/ Bewerbungsbögen u. Unterlagen bzw. formlose Anträge, die nicht unter Verwendung der Formulare des Auftraggebers bzw. der EEE gestellt werden, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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5) Erhalt der Vergabeunterlagen/Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf dem VMP RLP www.vergabe.rlp.de zur Verfügung gestellt. Diese können dort kostenlos bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote od. Teilnahmeanträge (vgl. Ziff. IV.2.2) heruntergeladen u. Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden. Es gelten hierfür die AGB des VMP RLP.
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6) Kommunikation
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über den VMP RLP www.vergabe.rlp.
Bekanntmachungs-ID: CXPLYYDY04L
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de
Ziffer VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Erkenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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Bei Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
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Die Feststellung der Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags nach § 135 Abs. 1 GWB ist gem. § 135 Abs. 2 GWB in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union geltend zu machen.