Abriss und Neubau der Grundschule Karby - Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: Kappeln_VgV_Karby
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kappeln
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Postleitzahl: 24376
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kappeln.de/Kultur-Bildung/Schulverband
Abschnitt II: Gegenstand
Abriss und Neubau der Grundschule Karby - Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI
Der Nahbereichsschulverband plant den Abriss und Neubau der Grundschule Karby am Standort Schulweg 6. Nach einer Überprüfung der Flächenbedarfe ergibt sich derzeit ein Bedarf von ca. 1.300 qm Nutzfläche.
Das Projektbudget (KG 200-700) beträgt inklusiv Abriss ca. 5,0 Mio. EUR brutto (berechnet auf der Basis von 19 %).
Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:
- Leistungsphasen 1 bis 4 gem. § 34 HOAI;
- Leistungsphasen 5 bis 9 gem. § 34 HOAI, optional, stufenweise.
- Es besteht kein Anspruch auf den Abruf sämtlicher optionaler Leistungsphasen.
Weitere Informationen in Abschnitt II.2.4).
Karby Schulweg 6 24398 Karby
Der Gebäudebestand am Standort Karby gliedert sich in einen Altbau, der erdgeschossig mit einem Verbindungsbau an Flachdachbauten aus den 1970er-Jahren angebunden ist.
Aktuell sind die Klassenräume der Grundschule im Erdgeschoss des Altbaus sowie in den Flachdachbauten untergebracht. Flächen des Ganztags sowie eine Hausmeisterwohnung befinden sich in den oberen Geschossen des Altbaus.
Die aktuell 1- bis 2-zügige Grundschule kann innerhalb der jetzigen Fläche nicht den Anforderungen an einen zeitgemäßen Ganztagsunterricht gerecht werden.
Die Erweiterungsbauten aus den 1970er-Jahren befinden sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Da eine Sanierung auch vor dem Hintergrund der aktuellen pädagogischen Anforderungen und Anforderungen des Ganztags nicht wirtschaftlich ist, soll ein Abriss und ein Neubau erfolgen.
Das historische Schulgebäude soll auf Grund von Anforderungen des Brandschutzes zukünftig nicht mehr als Schulgebäude genutzt werden. Perspektivisch soll das Gebäude mit einem zugehörigen Grundstück aus dem Schulgrundstück herausgelöst werden.
Dieser Ausschreibung vorauslaufend wurde durch das Architekturbüro Architekten Johannsen und Partner mbB, Hamburg eine Variantenuntersuchung durchgeführt, die prinzipielle städtebauliche Lösungen zur Verortung des Flächenbedarfs aufzeigt, von denen die Variante "Abbruch Flachdach" weiter verfolgt werden soll. Das Ergebnis der Variantenuntersuchung wird den Bietern (mind. teilweise) mit der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt. Das an der Variantenuntersuchung beteiligte Büro ist von der Teilnahme nicht ausgeschlossen.
Die Fertigstellung ist für Ende 2. Quartal 2023 geplant.
Hinweis: Zum Schutz aller am Verfahren Beteiligten vor den mit der Verbreitung von COVID-19 einhergehenden Gesundheitsgefahren behält sich der AG vor, die Verhandlung ohne Verhandlungstermin durchzuführen (vgl. §17 Abs. 11 VgV).
Vertretungen der Schulleitungen und ggf. weitere Vertreter aus dem behördlichen Kontext werden in beratender Funktion in die Angebotsbewertung einbezogen.
Für die Vergabestelle, den Nahbereichsschulverband Kappeln, begleitet das büro luchterhandt, Hamburg die operative Umsetzung dieses VgV-Verfahrens.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
- Leistungsphasen 5 bis 9 gem. § 34 HOAI, optional, stufenweise.
- Es besteht kein Anspruch auf den Abruf sämtlicher optionaler Leistungsphasen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abriss und Neubau der Grundschule Karby - Objektplanung Gebäude gem. § 34 OAI
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22089
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.ajp-hamburg.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNVR0WA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es wird auf § 160 GWB verwiesen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens Bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.