Breitbandausbau ZV BB LK SHA - Ilshofen Tiefbau und TA Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-100-0117 SZ
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Westhausen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73463
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Breitbandausbau ZV BB LK SHA - Ilshofen Tiefbau und TA
Breitbandausbau ZV BB LK SHA - Ilshofen Tiefbau und TA, Ausbau weiße Flecken
Ilshofen Los 1
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Ausbau weiße Flecken Gemeindegebiet
Tiefbau ca 23 km
Synergietrasse ca 10 km
Rohrverbände Liefern und Verlegen ca 72 km
Kabelzug ca 75 km
Hausanschlüsse inkl. Spleißarbeiten 170 Stück
Ilshofen Los 2
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Ausbau weiße Flecken Gewerbegebiete
Tiefbau ca 2,6 km
Synergietrasse ca 200 m
Liefern und Verlegen von Rohrverbänden ca 12 km
Kabelzug ca 13 km
Hausanschlüsse inkl. Spleißarbeiten 40 Stück
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
elektronisch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.