Leibniz-Gymnasium in Altdorf - Neubau (2.BA) - Ausstattung / Möblierung Referenznummer der Bekanntmachung: 1841
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lauf a.d. Pegnitz
NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
Postleitzahl: 91207
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leibniz-Gymnasium in Altdorf - Neubau (2.BA) - Ausstattung / Möblierung
19 Stk. Lehrerstühle
530 Stk. Vierbeinstühle (Schüler / Lehrer)
120 Stk. Vierbeinstühle mit Polster
175 Stk. Drehstühle (Schüler / Lehrer)
23 Stk. Barhocker
7 Stk. Lehrerpulte
127 Stk. Einzeltische
50 Stk. Arbeitstische
16 Stk. Stehtische
34 Stk. Schränke/Schrankwände
15 Stk. Medienschienen mit Tafeln
Ausstattung Bibliothek, Ausstattung Lehrerzimmer
Büroausstattung Verwaltung / Direktorat
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
19 Stk. Lehrerstühle
530 Stk. Vierbeinstühle (Schüler / Lehrer)
120 Stk. Vierbeinstühle mit Polster
175 Stk. Drehstühle (Schüler / Lehrer)
23 Stk. Barhocker
7 Stk. Lehrerpulte
127 Stk. Einzeltische
50 Stk. Arbeitstische
16 Stk. Stehtische
34 Stk. Schränke/Schrankwände
15 Stk. Medienschienen mit Tafeln
Ausstattung Bibliothek, Ausstattung Lehrerzimmer
Büroausstattung Verwaltung / Direktorat
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung erfolgt elektronisch.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.