Landkreis Göttingen - Lieferung von Umluftfiltergeräten Referenznummer der Bekanntmachung: CXP4Y6JR07N
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37083
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreisgoettingen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bbt-kanzlei.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Göttingen - Lieferung von Umluftfiltergeräten
Für die insgesamt 29 Schulgebäude des Landkreises Göttingen werden zur hygienischen Verbesserung der Raumluftqualität dezentrale Umluftfiltergeräte benötigt. Hinsichtlich der Übertragungswege von Krankheitserregern, wie des SARS-CoV-2-Virus über Partikel und Aerosole in der Raumluft, sollen diese durch die verbauten Hochleistungsschwebstofffilter abgeschieden werden. Die Umluftfiltergeräte dienen als zusätzliche Maßnahme zur Reduzierung des Infektionsrisikos.
Es werden schlecht lüftbare Aufenthaltsräume der Schulen mit Umluftfiltergeräten ausgestattet. Die Einbringung der Geräte erfolgt etappenweise und priorisiert: Aufgrund der eingeschränkten Impfangebote werden die Klassenräume der Jahrgangsstufen 5 und 6 vorrangig ausgestattet. Die weiteren Geräte werden nach Bewertung der Belüftungsmöglichkeiten der Räume verteilt: Zuerst werden diejenigen Räume versorgt, in denen andere lüftungstechnische Maßnahmen zur Reduzierung des Infektionsrisikos nicht bzw. wenig vorhanden sind.
Bereich Göttingen
Gegenstand des Auftrags sind die folgenden Leistungen:
- Etappenweises Einbringen der Umluftfiltergeräte
- Gesamtanzahl der Geräte: 300 Stück
- Betriebs-Luftvolumenstrom: 800 m³/h
- Schalldruckpegel in 2 m Abstand bei Betriebsvolumenstrom: max. 35 dB(A)
- Mechanische Filterung über Vorfilterung und H13-Filter nach DIN EN 1822
Der Auftrag wird in vier Teillosen vergeben. Dieses Los umfasst die Lieferung von zunächst 75 Luftfiltergeräten in sechs Liegenschaften.
Alle weiteren Informationen zum Auftragsgegenstand entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Leistungsverzeichnis.
Der Auftraggeber hat bis zum 31.12.2022 das Recht, das Volumen des jeweiligen Auftrags (Los) einseitig um bis zu 30% (gemessen an der geforderten Menge) zu den Preisen des Angebots zu erweitern. Die Vertragsparteien werden sich in diesem Fall auf eine angemessene Lieferfrist einigen.
Bereich Osterode
Gegenstand des Auftrags sind die folgenden Leistungen:
- Etappenweises Einbringen der Umluftfiltergeräte
- Gesamtanzahl der Geräte: 300 Stück
- Betriebs-Luftvolumenstrom: 800 m³/h
- Schalldruckpegel in 2 m Abstand bei Betriebsvolumenstrom: max. 35 dB(A)
- Mechanische Filterung über Vorfilterung und H13-Filter nach DIN EN 1822
Der Auftrag wird in vier Teillosen vergeben. Dieses Los umfasst die Lieferung von zunächst 90 Luftfiltergeräten in elf Liegenschaften.
Alle weiteren Informationen zum Auftragsgegenstand entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Leistungsverzeichnis.
Der Auftraggeber hat bis zum 31.12.2022 das Recht, das Volumen des jeweiligen Auftrags (Los) einseitig um bis zu 30% (gemessen an der geforderten Menge) zu den Preisen des Angebots zu erweitern. Die Vertragsparteien werden sich in diesem Fall auf eine angemessene Lieferfrist einigen.
Bereich Duderstadt
Gegenstand des Auftrags sind die folgenden Leistungen:
- Etappenweises Einbringen der Umluftfiltergeräte
- Gesamtanzahl der Geräte: 300 Stück
- Betriebs-Luftvolumenstrom: 800 m³/h
- Schalldruckpegel in 2 m Abstand bei Betriebsvolumenstrom: max. 35 dB(A)
- Mechanische Filterung über Vorfilterung und H13-Filter nach DIN EN 1822
Der Auftrag wird in vier Teillosen vergeben. Dieses Los umfasst die Lieferung von zunächst 70 Luftfiltergeräten in sechs Liegenschaften.
Alle weiteren Informationen zum Auftragsgegenstand entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Leistungsverzeichnis.
Der Auftraggeber hat bis zum 31.12.2022 das Recht, das Volumen des jeweiligen Auftrags (Los) einseitig um bis zu 30% (gemessen an der geforderten Menge) zu den Preisen des Angebots zu erweitern. Die Vertragsparteien werden sich in diesem Fall auf eine angemessene Lieferfrist einigen.
Bereich Hann. Münden
Gegenstand des Auftrags sind die folgenden Leistungen:
- Etappenweises Einbringen der Umluftfiltergeräte
- Gesamtanzahl der Geräte: 300 Stück
- Betriebs-Luftvolumenstrom: 800 m³/h
- Schalldruckpegel in 2 m Abstand bei Betriebsvolumenstrom: max. 35 dB(A)
- Mechanische Filterung über Vorfilterung und H13-Filter nach DIN EN 1822
Der Auftrag wird in vier Teillosen vergeben. Dieses Los umfasst die Lieferung von zunächst 65 Luftfiltergeräten in sechs Liegenschaften.
Alle weiteren Informationen zum Auftragsgegenstand entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Leistungsverzeichnis.
Der Auftraggeber hat bis zum 31.12.2022 das Recht, das Volumen des jeweiligen Auftrags (Los) einseitig um bis zu 30% (gemessen an der geforderten Menge) zu den Preisen des Angebots zu erweitern. Die Vertragsparteien werden sich in diesem Fall auf eine angemessene Lieferfrist einigen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
1.1 Angabe des Bieters (Einzelbieter) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.2 Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.3 Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Angebot eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen,
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die*der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter*in bezeichnet ist,
c) dass die*der bevollmächtigte Vertreter*in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1.4 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen.
1.5 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen, dem Bieter im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
1.6 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB.
1.7 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
1.8 Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
1.9 Der Bieter oder im Falle einer Angebotsabgabe als Bieter-/Arbeitsgemeinschaft die*der bevollmächtigte Vertreter*in hat mit der Abgabe des Angebots zu erklären,
- dass ihr*ihm bewusst ist, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebot einschließlich aller Anlagen den Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann;
- dass sie*er sich damit einverstanden erklärt, dass durch den Auftraggeber zur Überprüfung der Angaben unter Wahrung der Vertraulichkeit gegebenenfalls weitere/ergänzende Angaben/Unterlagen angefordert werden können;
- dass sie*er bestätigt, dass sie*er die Unterlagen zum Vergabeverfahren einer vollständigen Überprüfung unterzogen hat und das Vorhaben sowie die für das Verfahren geltenden Bedingungen mit der für eine Angebotsabgabe erforderlichen Genauigkeit beurteilen kann und sich mit den aufgestellten Verfahrensregeln ausdrücklich einverstanden erklärt.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen. Bei Einbindung von Nachunternehmern sind die entsprechenden Nachweise/Erklärungen auch von den Nachunternehmern beizubringen.
Abschnitt IV: Verfahren
In einem offenen Verfahren beträgt die Angebotsfrist gemäß § 15 Abs. 2 und 4 VgV im Falle elektronischer Angebote grundsätzlich 30 Tage. Bei einer hinreichend begründeten Dringlichkeit kann die Angebotsfrist gemäß § 15 Abs. 3 VgV sogar bis auf 15 Tage verkürzt werden. Die COVID19-Pandemie führt auch mehr als ein Jahr nach ihrem Ausbruch weiter zu kurzfristigem Beschaffungsbedarf zum Schutze fundamentaler Rechtsgüter (Leben und Gesundheit). Da die zu beschaffenden Umluftfiltergeräte der Eindämmung und der Bewältigung der Pandemie und der Aufrechterhaltung des Schulbetriebs im Landkreis Göttingen dienen, besteht eine hinreichend begründete Dringlichkeit, sodass der Landkreis von seinem Recht Gebrauch gemacht hat, die Angebotsfrist gemäß § 15 Abs. 3 VgV zu verkürzen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Angebotsschreiben nebst Anlagen ist spätestens zum unter "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" festgelegten Termin einzureichen. Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Angebots darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, sind die Bieter insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JR07N
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.