Redesign des Corporate Design der Friedrich-Ebert-Stiftung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021127
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fes.de
Abschnitt II: Gegenstand
Redesign des Corporate Design der Friedrich-Ebert-Stiftung
Die Stabsstelle Kommunikation der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) möchte einen Auftrag über das Redesign des Corporate Design der FES vergeben.
Friedrich-Ebert-Stiftung Godesberger Allee 149 53175 Bonn
Zu den Hauptinstrumenten unserer Bildungs- und Beratungsarbeit gehören Publikationen (ca. 260 pro Jahr in Deutschland) und Veranstaltungen (über 3000 pro Jahr in Deutschland).
Das Corporate Design der FES besteht in seiner jetzigen Ausprägung seit über 15 Jahren. Die Entstehungsgeschichte und der genaue Entstehungszeitpunkt des derzeitigen Logos sind unbe-kannt. Erste Verwendungen datieren aus den frühen 1970er Jahren.
Begünstigt durch die internationale und dezentrale Struktur der FES haben die vielfältigen Initia-tiven und Projekte unter dem FES-Dach, mit ihren jeweiligen eigenen gestalterischen Ansätzen, über die Jahre mehr und mehr zu einem inkonsistenten und unprofessionellen Eindruck der Ge-samtorganisation geführt. Außenstehende finden sich in der Struktur der FES mit den vielen Ab-sender*innen kaum zurecht. Im Zuge einer Neustrukturierung der Organisation wurden und wer-den bislang eigenständige Abteilungen zusammengelegt.
Es bedarf daher einer grundlegenden Überarbeitung und Modernisierung des visuellen Erschei-nungsbildes. Die Markenarchitektur ist zu klären. Dieser Prozess soll von einer Design-Agentur in seiner Gesamtheit begleitet werden.
Die Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, werden anhand der Wertungsmatrix ermittelt (dabei müssen mindestens 40 % der max. zu erreichenden Punkte [entspricht 31Punkte] vom Bieter erreicht werden, jedoch werden mind. drei geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert).
Ausführungsplan:
Das Redesign (inkl. Implementierungskonzept) soll bis 31.01.2023 grundsätzlich fertiggestellt sein. Kleinere Anpassungen können im Anschluss erfolgen. Die Ausarbeitung des Sound- und Motiondesigns soll ebenfalls im Anschluss erfolgen. Das CD inkl. möglicher Anpassungen soll bis Ende des Jahres 2023 abgeschlossen sein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Es muss vom Bewerber eine Eigenerklärung erbracht werden, dass keine schweren Verpfehlungen gem. § 123 GWB sowie § 124 GWB vorliegen (Eignung - Anlage 2)
Sofern ein Bewerber geforderte Erklärungen bzw. Nachweise alternativ in Form der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) einreicht, muss dieser sicherstellen, das die EEE sämtliche in diesen Bewerberbögen abgefragten Erklärungen bzw. Nachweise enthält.
Unvollständige Teilnahmeanträge, insbesondere solche ohne die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Erklärungen und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag abzugeben bzw. vorzulegen. Die Möglichkeit der Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen gemäß § 56 Abs. 2 VgV bleibt unberührt.
- Eigenerklärung zum Umsatz und den Mitarbeiterzahlen (Eignung - Anlage 1)
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß §123 GWB und § 124 GWB (Eignung - Anlage 2)
- Eigenerklärung über die Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung (Eignung - Anlage 1)
Sofern ein Bewerber geforderte Erklärungen bzw. Nachweise alternativ in Form der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) einreicht, muss dieser sicherstellen, dass die EEE sämtliche in diesen Bewerberbögen abgefragten Erklärungen bzw. Nachweise enthält.
Unvollständige Teilnahmeanträge, insbesondere solche ohne die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Erklärungen und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag abzugeben bzw. vorzulegen. Die Möglichkeit der Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen gemäß § 56 Abs. 2 VgV bleibt unberührt.
- Referenzen aus dem Bereich "Organisationsweite Corporate-Redesign-Prozesse" mit einem hohen Grad an Organisationsenwicklungsbedarfen und mit mind. drei aktiv eingebundenen dezentralen Teilorganisationen - also eigenständigen Geschäftsbereichen mit einem eigenständigen Erscheinungsbild - und einem Rechnungswert von mind. [Betrag gelöscht] EUR. (Angabe von mind. 3 Referenzen (Referenzen - Anlage 3)
- Referenzen aus dem Bereich Erarbeitung einer Markenarchitektur im Rahmen eines Corporate-Design-Prozesses mit mindestens drei Untermarken (Angabe von mind. 3 Referenzen) (Referenzen - Anlage 3)
- Referenzen aus dem Bereich Corporate-Redesign-Projekte, bei denen ein komplexer, kollaborativer Entwicklungsprozess notwendig war und bei denen Mitarbeiter*innen über das Projektteam hinaus bezogen waren (Angabe von mind. 1 Referenz) (Referenzen - Anlage 3)
- Referenzen aus dem Bereich Mehrsprachige webbasierte Implementierungsprojekte: Corporate Design-Projekte, bei denen die Implementierung in Deutsch und mind. einer weiteren Sprache stattfand. (Angabe von mind. 1 Referenz) (Referenzen - Anlage 3)
- Referenzen aus dem Bereich Corporate Design-Prozesse in international operierenden Organisationen mit stark dezentraler Struktur, bei denen interkulturelle Faktoren außerhalb des europäischen Raums berücksichtigt werden mussten. (Angabe von mind. 2 Referenzen) (Referenzen - Anlage 3)
- Referenzen zu Designpreisen in den Kategorien Corporate Design, Brand Design oder Brand Experience (hier in den letzten 5 Jahre: 2017 - 2021) (Angabe von mind. 2 Referenzen) (Referenzen - Anlage 3)
- Angabe über die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter des Bewerbers (Eignung - Anlage 1)
- Allgemeine Angaben zum Unternehmen, wie die Gesellschaftsform, Gründungsjahr etc. (Eignung - Anlage 2)
- Angaben zu den Personalqualifikationen (Berufsausbildung, Sprachliche Fähigkeiten, Berufserfahrung sowie Referenzen) (Personalqualifikation - Anlage 4)
- Sofern ein Bewerber geforderte Erklärungen bzw. Nachweise alternativ in Form der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) einreicht, muss dieser sicherstellen, dass die EEE sämtliche in diesen Bewerberbögen abgefragten Erklärungen bzw. Nachweise enthält.
Unvollständige Teilnahmeanträge, insbesondere solche ohne die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Erklärungen und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag abzugeben bzw. vorzulegen. Die Möglichkeit der Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen gemäß § 56 Abs. 2 VgV bleibt unberührt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bieter haben sich unmittelbar nach Abruf bzw. Erhalt der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu versichern. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bieter die oben bezeichnete Kontaktstelle unverzüglich, darauf hinzuweisen.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ab dem 27.11.2020 im Zuge der Umsetzung der E-Rechnungs-Verordnung (E-Rech-VO) der Bundesregierung, alle Rech-nungssteller verpflichtet sind, Rechnungen in elektronischer Form an die FES zu übermitteln. Die E-Rech-VO gilt grundsätzlich für alle Rechnungen, mit denen eine Lieferung oder sonstige Leistung nach Erfüllung von öffentlichen Aufträgen abge-rechnet wird. Mit der verpflichtenden Umstellung auf die E-Rechnung geht auch ein vorgeschriebenes Format XRechnung (CEN Norm 16931) einher. Somit ist eine Da-tenübertragung nur noch als strukturierter Datensatz erlaubt. PDF- oder Papierrech-nungen sind ab diesem Zeitpunkt nicht länger zulässig. Für die Übermittlung einer elektronischen Rechnung steht Ihnen ab dem 27. November 2020 die Nutzung der Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) unter https://xrechnung-bdr.de zur Verfü-gung. Sie haben die Möglichkeit, eine Rechnung auf der Plattform im einheitlichen Format direkt zu erstellen oder eine vorhandene XML-Rechnung hochzuladen oder zu versenden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6PRCK1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).