Mittagsverpflegung der Kindertagesstätte "Sternschnuppe" und des Horts der Ortsgemeinde Gensingen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-03-504
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sprendlingen
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Postleitzahl: 55576
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sprendlingen-gensingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mittagsverpflegung der Kindertagesstätte "Sternschnuppe" und des Horts der Ortsgemeinde Gensingen
Mittagsverpflegung für die Kindertagesstätte "Sternschnuppe" und den Hort der Ortsgemeinde Gensingen im Jahr 2022 mit der Option auf Verlängerung bis zum 31.12.2024
Kindertagesstätte "Sternschnuppe" Schulstraße10 55457 Gensingen, Hort der Kindertagesstätte "Sternschnuppe" Alzeyer Straße 21 E 55457 Gensingen
Mittagsverpflegung für die Kindertagesstätte "Sternschnuppe" und den Hort der Ortsgemeinde Gensingen im Jahr 2022 mit der Option auf Verlängerung bis zum 31.12.2024
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn er nicht sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird, längstens jedoch um 2 Jahre bis zum 31.12.2024
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Vergabestelle
VG-Verwaltung Sprendlingen-Gensingen
Elisabethenstraße 1
55576 Sprendlingen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP6YY4Y5CW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwvlw.de
Gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Erkennen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Bei Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen. Nach der Entscheidung über den Zuschlag werden die nicht obsiegenden Bieter darüber informiert, welchem Unternehme der Zuschlag erteilt werden soll. Dabei gilt § 134 Abs. 2 GWB, wonach der Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung der auf elektronischem Weg oder per Telefax versendeten Information geschlossen werden darf. Die Vergabestelle wird dabei von der Möglichkeit Gebrauch machen, die Information per E-Mail zu versenden.