Durchführung von Personenbeförderungsleistungen des ÖSPV in dem Landkreis Mainz-Bingen auf den Linienbündeln "Mainz-Bingen Nord", "Mainz-Bingen Mitte" und "Mainz-Bingen Ost"
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2020/S 073-175414)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ingelheim
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Postleitzahl: 55218
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mainz-bingen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung von Personenbeförderungsleistungen des ÖSPV in dem Landkreis Mainz-Bingen auf den Linienbündeln "Mainz-Bingen Nord", "Mainz-Bingen Mitte" und "Mainz-Bingen Ost"
Der Landkreis Mainz-Bingen beabsichtigt, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) zur Durchführung von Personenbeförderungsleistungen im straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖSPV) für die Dauer von zehn Jahren ab Betriebsaufnahme am 01.04.2022 zu vergeben. Der ÖDA umfasst drei Linienbündel:
(1) Linienbündel "Mainz-Bingen Nord" mit den Linien 691, 692, 693 (ca. 250.000 Nutzwagenkilometer),
(2) Linienbündel "Mainz-Bingen Mitte" mit den Linien 630, 635, 640, 647, 625, 626, 629 (ca. 2,1 Mio. Nutzwagenkilometer) und
(3) Linienbündel "Mainz-Bingen Ost" mit den Linien 642, 643, 644, 646, 650, 653, 660 (ca. 3,4 Mio. Nutzwagenkilometer).
Die vergabegegenständlichen Fahrpläne sind auf der Homepage des Rhein-Nahe Nahverkehrsverbundes unter: https://www.rnn.info/ueber-den-rnn/vergabeverfahren veröffentlicht.
Während der Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrags können sich Änderungen des Inhalts, des Umfangs, der definierten Qualität und der sonstigen Bedienstandards ergeben, z. B. infolge einer veränderten Verkehrsnachfrage, veränderter finanzieller Rahmenbedingungen oder infolge der Fortschreibung des
Nahverkehrsplans. In derartigen Fällen kann der Auftraggeber eine entsprechende Anpassung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags (Mehr- und Minderleistung, Leistungsänderung) verlangen. Die Modalitäten der Anpassung regelt der öffentliche Dienstleistungsauftrag.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Der Landkreis Mainz-Bingen, der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd, die Stadt Mainz und der Landkreis Alzey-Worms (gemeinsam: „die Aufgabenträger“) beabsichtigen, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) zur Durchführung von Personenbeförderungsleistungen im straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖSPV) ab Betriebsaufnahme am 1.4.2022 bis mindestens zum 16.10.2022 (24 Uhr) zu vergeben.
Der Landkreis Mainz-Bingen, der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd und der Landkreis Alzey-Worms (gemeinsam: „die Aufgabenträger“) beabsichtigen, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) zur Durchführung von Personenbeförderungsleistungen im straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖSPV) ab Betriebsaufnahme am 1.4.2022 bis mindestens zum 16.10.2022 (24 Uhr) zu vergeben.