Erstellung von dv-technischen Prozessen im Produktmanagement NH90 (J4-057/20)

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Richtlinie 2009/81/EG

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber

I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.evergabe-online.de/

Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.evergabe-online.de/

Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe-online.de/

Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen

Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen

Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
die oben genannten Kontaktstellen

I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
I.3)Haupttätigkeit(en)
Verteidigung
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Erstellung von dv-technischen Prozessen im Produktmanagement NH90 (J4-057/20)
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 3: Verteidigung, militärische Verteidigung und zivile Verteidigung
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften

NUTS-Code DEB1 Koblenz

II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Das Produktmanagement des Waffensystems NH 90 steht im Rahmen der Neuausrichtung der Bundeswehr vor der Aufgabe, die Materialerhalt-, Materialverfolgungs- und Versorgungsprozesse zum Erhalt der Einsatzreife des Luftfahrzeugs an die neuen Entwicklungen und Software-Aktualisierungen in SASPF auszurichten und laufend anzupassen.
Weiterhin steht das Waffensystem NH90 unmittelbar vor dem Wechsel des Regelungsraumes von Zentralvorschrift A-1525 in den Regelungsraum DEMAR. Das stellt das gesamte Projekt vor neue Herausforderungen, insbesondere bei der Abwicklung und Optimierung komplexer Instandhaltungsmaßnahmen in SASPF.
Ziel der im Rahmen des Vertrags zu erbringenden und im Folgenden näher beschriebenen Leistungen ist es, den AG bei der Entwicklung und Einführung von SASPF Netzplänen zur Optimierung, Steuerung und Controlling komplexer Instandhaltungsmaßnahmen am Waffensystem NH90 in den Nutzerverbänden und der Betreuungsindustrie zu unterstützen.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

75000000 Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung

II.1.7)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Der Bieter muss im Angebot alle Auftragsteile, die er möglicherweise an Dritte zu vergeben gedenkt, sowie alle vorgeschlagenen Unterauftragnehmer und die Gegenstände der Unteraufträge angeben
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Gesamt: 3.360 Stunden bzw. 420 Personentage
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Beginn 1.2.2022. Abschluss 31.1.2025

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Keine
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Gemäß Bewerbungsbedingungen (Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Verdingungsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B))
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
gesamtschuldnerisch haftend
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung, insbesondere bezüglich der Versorgungs- und Informationssicherheit:
III.1.5)Angaben zur Sicherheitsüberprüfung:
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage

Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Erklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Bewerber/Bieter bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB (BAAINBw-B-V 031)2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (BAAINBw-B-V 034)3. Erklärung betreffend der Gründung einer Bewerbergemeinschaft/Bietergemeinschaft derzeit in Überarbeitung (BAAINBw-B-V 047)4. Eintragung im Handelsregister. Der Auftragnehmer sowie etwaige Unterauftragnehmer müssen im Handelsregister eingetragen sein. Vorlage von aktuellen Handelsregisterauszügen, die nicht älter als ein Jahr gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge sind.

Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Erklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Unterauftragnehmer bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB (BAAINBw-B-V 032)2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (BAAINBw-B-V 034)3. Eintragung im Handelsregister. Der Auftragnehmer sowie etwaige Unterauftragnehmer müssen im Handelsregister eingetragen sein. Vorlage von aktuellen Handelsregisterauszügen, die nicht älter als ein Jahr gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge sind.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Betriebshaftpflichtversicherung ([Betrag gelöscht] EUR). Der Auftragnehmer muss über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, die eine Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Schadensfall für Personen-, Vermögens- und Sachschäden umfasst.
Falls bereits eine Betriebshaftpflichtversicherung existiert:
Vorlage einer schriftlichen Bestätigung des Versicherungsgebers über den Bestand einer Betriebshaftpflichtversicherung, aus der hervorgeht, dass diese eine Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Schadensfall für Personen-, Vermögens- und Sachschäden umfasst.
Die Laufzeit des Versicherungsvertrags muss den gesamten Leistungszeitraum abdecken. Soweit dies nicht der Fall ist, muss ergänzend die Erklärung vorgelegt werden, dass der Auftragnehmer eine solche Betriebshaftpflichtversicherung über den gesamten Leistungszeitraum aufrechterhalten wird.
Falls noch keine Betriebshaftpflichtversicherung existiert:
Vorlage einer Eigenerklärung, dass der Auftragnehmer im Falle der Auftragserteilung bis zum Leistungsbeginn eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen wird, die eine Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Schadensfall für Personen-, Vermögens- und Sachschäden umfasst und die über den gesamten Leistungszeitraum bestehen wird.

Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)

III.2.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1. Referenzprojekt an einem fliegenden Waffensystem aus dem Bereich Drehflügler. Kenntnisse auf dem Gebiet der Netzplanerstellung sind für die Leistungserbringung zwingend erforderlich, da nur so vom AN bestehende Zusammenhänge erkannt und die geforderten Leistungen ziel- und zweckgerichtet erbracht werden können. Angabe eines oder mehrerer Projekte, bei denen die Erstellung eines Netzplanes im Schwerpunkt bearbeitet worden ist sowie des genauen Zeitraums der Bearbeitung für jeden Mitarbeiter des Auftragnehmers.
Die Bearbeitung des Referenzprojektes darf maximal fünf Jahre zurückliegen.
Dieselbe Referenz kann für mehrere Mitarbeiter herangezogen werden, wenn es sich um ein Projekt handelte, das von einer Mitarbeitergruppe bearbeitet worden ist.
2. Vorhandene Ausbildung durch das Unternehmen SAP im Schwerpunkt Projektstrukturen. Im Bereich SAP Projektstrukturen sind umfangreiche Kenntnisse erforderlich, um eine komplexe Instandhaltung am WS NH90 abzubilden. Vorlage von Ausbildungszertifikaten des Unternehmens SAP über erworbene Kenntnisse im Bereich Projektbuilder und Projektstrukturen für jeden Mitarbeiter des Auftragnehmers.
Die Zertifikate dürfen nicht älter als fünf Jahre sein (Datum der Ausstellung).
3. Geheimschutzbetreuung des Unternehmens und Sicherheitsüberprüfung der Mitarbeiter. Die vom Auftragnehmer für die Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter üben mit Leistungsbeginn eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit aus.
Weil mit dieser Bearbeitung unmittelbar nach Zuschlag begonnen wird, muss sich der Bewerber in der Geheimschutzbetreuung durch das BMWi befinden und die mit der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betrauten Personen des Auftragnehmers müssen sicherheitsüberprüft sein.
Der Bewerber muss die einer Geheimschutzbetreuung zugrundeliegenden Voraussetzungen während des Vergabeverfahrens und während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten.
Diese Anforderung gilt auch für etwaige vom Auftragnehmer eingesetzte Unterauftragnehmer und deren Personal. Abgabe einer Eigenerklärung, in der vom Sicherheitsbeauftragten des Bewerbers bestätigt wird, dass der Sicherheitsbescheid vorliegt. Zusätzlich zu dieser Eigenerklärung ist die Geheimschutznummer anzugeben, unter der der Bewerber beim BMWi geführt wird.
Soweit noch keine Geheimschutzbetreuung besteht, muss der Bewerber sich bereit erklären, sich in die Geheimschutzbetreuung des BMWi aufnehmen zu lassen.
Des Weiteren Vorlage des Nachweises, dass die jeweils mit der Leistungserbringung betraute Person des Auftragnehmers sicherheitsüberprüft ist (mind. erweiterte Sicherheitsüberprüfung gem. § 9 SÜG).
Soweit das Personal des Auftragnehmers (bzw. etwaiger von ihm eingesetzter Unterauftragnehmer) noch nicht sicherheitsüberprüft ist, Vorlage des Nachweises bzw. der Erklärung, dass der Bewerber die Sicherheitsüberprüfungen veranlasst hat bzw. veranlassen wird.
Damit der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu beginnen ist, müssen die Voraussetzungen (Geheimschutzbetreuung des Auftragnehmers und Sicherheitsüberprüfung der Mitarbeiter) spätestens bei Einreichung des Angebots vorliegen. Bewerber bzw. Bieter, die diese Voraussetzung zu diesem Zeitpunkt nicht erfüllen, können für eine Zuschlagserteilung nicht berücksichtigt werden.

Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)

III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
Niedrigster Preis
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
6002177711-BAAINBw J4
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
15.11.2021 - 13:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).

Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.

Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht

https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html

§ 135 Unwirksamkeit

https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html

VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12.10.2021

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