IHK Pfalz - Europaweite Vergabe von Leistungen des Projektcontrollings und der Qualitätssicherung beim Neubau eines Verwaltungs- und Seminargebäudes in Ludwigshafen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/2473
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.pfalz.ihk24.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Abschnitt II: Gegenstand
IHK Pfalz - Europaweite Vergabe von Leistungen des Projektcontrollings und der Qualitätssicherung beim Neubau eines Verwaltungs- und Seminargebäudes in Ludwigshafen
Europaweite Vergabe von Leistungen des Projektcontrollings und der Qualitätssicherung beim Neubau eines Verwaltungs- und Seminargebäudes in Ludwigshafen
Ludwigshafen
Die IHK Pfalz beabsichtigt aufgrund des mangelhaften baulichen Zustands des derzeit genutzten Gebäudes den Neubau eines modernen Bürogebäudes mit Veranstaltungs- und Seminarbereichen, Bistro und Tiefgarage am Standort Ludwigshafen.
Das Neubauprojekt umfasst eine Fläche von ca. 6.000 m² NUF für ca. 150 Mitarbeiter zzgl. Tiefgaragenstellplätzen im Untergeschoss. Die Fertigstellung ist spätestens bis November 2024 geplant. Gleichzeitig soll sich der Neubau am bestehenden innerstädtischen Standort städtebaulich einbinden und hervorheben.
Zu diesem Zweck wird die IHK Pfalz mit einem Generalübernehmer einen Vertrag über die Planung und schlüsselfertige Errichtung des Verwaltungs- und Seminargebäudes abschließen. Der EU-weite Ausschreibungsverfahren, in welchem Bieter auf Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung architektonische Entwürfe auszuarbeiten sowie einen Pau-schalfestpreis anzubieten haben, befindet sich derzeit in der Angebotsphase.
Der geplante Vertragsschluss zwischen der IHK Pfalz und dem Generalübernehmer soll im April 2022 erfolgen. Der Vertrag räumt der IHK Pfalz während der Planungs- und Bauphase zur Sicherstellung der vertraglich vereinbarten Bauqualität gegenüber dem Generalübernehmer zahlreiche Mitsprache- und Kontrollrechte ein.
Gegenstand des vorliegenden Verfahrens sind Leistungen des Projektcontrollings und der Qualitätssicherung in Bezug auf den Planungs- und Bauprozess des Neubaus durch einen Generalübernehmer.
Die vergabegegenständlichen Leistungen sind voraussichtlich ab April 2022 zu erbringen und voraussichtlich bis Anfang 2025 abzuschließen.
Die Zuschlagserteilung steht unter dem Vorbehalt des erfolgreichen Vertragsschlusses zwischen der IHK Pfalz und dem Generalübernehmer.
Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang der zu erbringenden Leistungen erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Zunächst wird (1.) geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Anschließend (2.) wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nach-weisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Schließlich wird (3.) für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Damit eine vorgelegte Referenz im Rahmen der Auswahlentscheidung berücksichtigt werden kann, müssen kumulativ folgende Voraussetzungen vorliegen:
1. Die Referenz muss in der Referenztabelle im Angebotsformular (vgl. Seite 20) als priorisiert gekennzeichnet werden. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
2. Die als priorisiert gekennzeichnete Referenz muss die Mindestanforderungen in dem jeweiligen Bereich "Projektcontrolling" oder "Qualitätssicherung" erfüllen.
Es wird die Mindestreferenz "Projektcontrolling" zu 50 % und die Mindestreferenz "Qualitätssicherung/Baucontrolling" zu 50 % bewertet. Für den bewerberübergreifenden Ver-gleich ist allein das Kriterium "Herstellkosten netto in den Kostengruppen 200 bis 700" bei der jeweils priorisierten Mindestreferenz maßgeblich. Im Rahmen der Auswahlentscheidung können maximal 6 Punkte erzielt werden.
Dabei wird die jeweils priorisierte Referenz zu "Projektcontrolling" und "Qualitätssicherung/Baucontrolling" wie folgt bewertet:
Kriterium "Herstellkosten netto in den Kostengruppen 200 bis 700"
ab EUR 30 Mio. netto bis EUR 35 Mio. netto - 1 Punkt
über EUR 35 Mio. netto bis EUR 45 Mio. netto - 2 Punkte
über EUR 45 Mio. netto - 3 Punkte
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
(1) Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister.
(1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen.
(2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. EUR 5.000.000 für Personen- und Sachschäden sowie für Vermögensschäden bzw. Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
Hinweis: Die Bestätigung einer Versicherungsgesellschaft über das Bestehen der Haftpflichtversicherung bzw. über den Abschluss einer Versicherung im Auftragsfall mit den vorgenannten Deckungssummen ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
(1) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich.
(2) Nachweis von vergleichbaren Erfahrungen im Bereich von Neubauprojekten im Hochbau. Die Referenzprojekte müssen hinsichtlich der baulichen und betrieblichen Komplexität und Funktionalität mit dem vergabegegenständlichen Vorhaben mindestens gleichwertig sein. Die Inbetriebnahme (Fertigstellungsdatum) des Neubauprojektes muss abgeschlossen und nach dem 01.07.2016 erfolgt sein.
Hinweis: Der vorstehende Leistungsumfang der Mindestreferenzen kann entweder durch ein Referenzprojekt nachgewiesen werden, das Leistungen des Projektcontrollings und der Qualitätssicherung ab-deckt und die vorstehenden Anforderungen erfüllt oder durch zwei getrennte Referenzprojekte "Projektcontrolling" und "Qualitätssicherung/Baucontrolling" mit den vorstehenden Anforderungen.
Die Erklärung über Referenzleistungen muss jeweils folgende Angaben enthalten:
- Projektbezeichnung / -beschreibung,
- Auftraggeber,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Erbrachte Leistungen,
- Inbetriebnahme (Fertigstellung) des Neubauprojektes,
- Herstellkosten netto in den Kostengruppen KG 200-700 nach DIN 276 in aktueller Fassung,
- Kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild (je Projekt max. 2 DIN A4 Seiten in Form von Text, Fotos oder Skizzen)
Die Vorlage von mehr als insgesamt vier Referenzen ist nicht erwünscht
zu 2:
a) Vorlage von mindestens einer Referenz für die Leistungen des Projektcontrollings bei der Realisierung eines Verwaltungsgebäude durch einen Generalunternehmer/Generalübernehmer mit Herstellkosten in den Kostengruppen 200 bis 700 (nach DIN 276 in der aktuellen Fassung) von mindestens EUR 25 Mio. netto. Bei dem Referenzprojekt müssen mindestens die Projektstufen 2 bis 5 und die Handlungsbereiche A bis E in Anlehnung an AHO/DVP erbracht worden sein.
b) Vorlage von mindestens einer Referenz für Qualitätssicherung/ Baucontrolling im Bereich von Neubauprojekten im Hochbau mit Schwerpunkt in den Kostengruppen 300 und 400 und Herstellkosten in den Kostengruppen 200 bis 700 (nach DIN 276 in der aktuellen Fassung) von mindestens EUR 25 Mio. netto. Bei dem Referenzprojekt muss die Qualitätssicherung in der Planungsphase und Ausführungs- / Objektüberwachungsphase erbracht worden sein.
Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZRE1Z
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]